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Nach einem Unfall liegt ein zerstörtes Fahrrad auf der Straße.

© Arnulf Stoffel / dpa

Höhere Bußgelder, härtere Strafen: Scheuers Regeln sind gut gemeint – doch wer kontrolliert sie?

Verkehrsminister Scheuer will Straßen für Rad- und Rollerfahrer sicherer machen. Aber Sanktionen allein reichen nicht. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Werner van Bebber

Die Richtung stimmt: Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer setzt auf deutlich höhere Bußgelder und strengere Vorgaben für Autofahrer, um den Verkehr sicherer zu machen. Die Novelle der Straßenverkehrsordnung, die der Minister in der „Bild“-Zeitung angekündigt hat, geht die Dauer-Ärgernisse an, die vor allem den Radfahrern in den Städten das Leben schwer machen. Das Parken in der zweiten Reihe oder auf Radwegen kann bald 100 Euro kosten.

Richtig so, denn geparkte Autos in zweiter Reihe zwingen Radler dazu, die Spur von ohnehin schon genervten Autofahrern zu nutzen. Das erhöht das Unfallrisiko. Denn mit dem Überholen von Radfahrern mit mindestens anderthalb Meter Abstand wird es knapp. Hautenges Vorbeifahren ist für Radfahrer lebensgefährlich, besonders für Kinder und für Alte. Richtig auch, dass Lastwagenfahrer nicht schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen, wenn sie rechts abbiegen. Das ist der Killer-Unfall für Radfahrer: Im Vertrauen auf eine grüne Ampel und ein theoretisches Vorfahrtsrecht geraten sie unter die Räder eines Lastwagens, dessen Fahrer sie womöglich nicht gesehen hat oder gar nicht sehen konnte.

Auch ein anderes Ärgernis will Scheuer sanktionieren: Wer bei einem Unfall auf der Autobahn keine Rettungsgasse bildet – oder die gar für sich selbst nutzt -, riskiert ein Fahrverbot und bis zu 320 Euro Strafe. Scheuer hat verstanden: Wenn Rücksichtnahme auf immer volleren Stadtstraßen, Rad- und Fußwegen nur durch höhere Strafen zu haben ist, dann sind die nötig. Wenn Autofahrer nicht einsehen wollen, dass allein die von ihnen bewegte Masse für andere eine Gefahr darstellt, dann muss man durch engere Regeln ihre Möglichkeiten einschränken.

Eine Delle in der Novelle

An einem Punkt aber ist der Minister falsch abgebogen: Busspuren sollen in Zukunft auch für Autos mit mindestens drei Insassen frei benutzbar sein. Das ist die Delle der Novelle. Bislang sind auf den Sonderspuren Busse, Taxen, Krankenwagen und Radfahrer unterwegs. Deren Vorankommen wird durch die Drei-Leute-in-einem-Auto-Regel auf den Busspuren wieder unsicherer. Fahrgemeinschaften entstehen, weil man gemeinsam irgendwo hin und keinen Kraftstoff verschwenden will, aber nicht, weil man ein paar Kilometer auf der Busspur fahren darf.

Sichereres Radfahren, klimafreundlichere Mobilität: das ist die gute Absicht. Dass ein CSU-Verkehrsminister aus Bayern, wo BMW und Audi ihre Zentralen haben, kein ungebremstes Auto-Bashing betreibt, ist nachvollziehbar. Trotzdem wird er sich dafür einsetzen müssen, dass in Zukunft in den Städten weniger Autos fahren, vor allem weniger große und schwere. Mindestens so wichtig wie die neuen Schilder wäre es, die neuen Regeln in der Breite der Bevölkerung bekannt zu machen – und dann robust durchzusetzen.

Wer den Straßenverkehr als Ausdruck für Umgangsformen in der Stadtgesellschaft nimmt, kommt schnell auf den Begriff „Verrohung“. Höhere Bußgelder müssen also bekannt gemacht und dann auch verhängt werden. Da stellt sich die Frage, wer wie feststellen will, dass der Abstand zwischen Auto- und Radfahrer nicht 150, sondern nur die üblichen 50 Zentimeter betrug. Und wie viele Polizisten und Ordnungsamtskräfte notwendig wären, um Scheuers Novelle in ein paar Monaten zur neuen Wirklichkeit zu machen.

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