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Harald Wolf, noch Abgeordneter der Linken in Berlin

© imago images/Christian Grube

Update

Höhere Altersbezüge für Linken?: Harald Wolf widerspricht Checkpoint

Bekommt der Linke-Politiker und Ex-Senator höhere Bezüge, weil er sein Mandat 2020 niederlegt und nicht schon 2019? „An dem Bericht ist alles falsch“, sagt Wolf.

Tagesspiegel-Chefredakteur Lorenz Maroldt berichtete am Donnerstagmorgen im Newsletter „Checkpoint“ über die Altersbezüge von Harald Wolf (Linke). Berlins früherer Wirtschaftssenator hatte angekündigt, sein Mandat im Abgeordnetenhaus niederzulegen und nach Hamburg zu gehen. Die „Checkpoint“-Recherche lautete: Hätte Wolf sein Mandat bereits im Dezember niedergelegt, stünden ihm weniger Altersbezüge zu.

Anruf bei Wolf am Donnerstagnachmittag: Wolf widerspricht dem „Checkpoint“-Bericht, wonach er durch sein für Mitte Februar angekündigtes Ausscheiden aus dem Abgeordnetenhaus höhere Versorgungsansprüche erwerbe als bei einem Mandatsverzicht im Dezember. „An dem Bericht ist alles falsch“, sagte Wolf.

Wolf verwies auf die Übergangsregelungen im geänderten Abgeordnetengesetz. Der Anspruch auf erhöhte Versorgungsbezüge gelte ab dem Tag der Verabschiedung des Gesetzes im September, sagte er. Ein Ausscheiden im Dezember 2019 oder Februar 2020 mache keinen Unterschied.

Seit 1991 war Wolf Mitglied des Abgeordnetenhauses, zunächst für die PDS, zuletzt für die Linkspartei. Für jedes Jahr erhält er einen Monat Versorgung auf Basis der letzten Diät. Es gibt eine Kappungsgrenze, berechnet werden maximal 20 Jahre im Abgeordnetenhauses, auch andere Einkommen werden verrechnet.

Parlamentssprecher: Berechnung nach der jeweils geltenden Diät

Wolf beruft sich auf Paragraf 39a, Absatz 2 des Abgeordnetengesetzes. Es ist eine Übergangsvorschrift. Darin heißt es, dass bei einer Mitgliedschaft im Abgeordnetenhaus zur Zeit der Beschlussfassung des Gesetzes für alle Anwartschaften und Ansprüche auf Versorgung seit Beginn der jeweiligen Mitgliedschaft die Regelung zur neuen, höheren Diät angewendet werde. Doch die trat erst am 1. Januar 2020 in Kraft.

Juristen-Deutsch, Verwirrung pur. Also noch ein Anruf, diesmal im Abgeordnetenhaus. Das Ergebnis: Ein Sprecher des Landesparlaments bestätigte die Recherchen und widersprach damit Wolfs Darstellung. Demnach hätte der „Checkpoint“ recht gehabt.

Die Parlamentsverwaltung erklärte, Grundlage der Bemessung der Altersbezüge seien die Diäten nach der jeweils geltenden Gesetzeslage. Die wurden zum Jahreswechsel von 3944 auf 6250 Euro pro Monat angehoben. Bis 31. Dezember habe die Bemessungsgrundlage der alten Fassung des Gesetzes gegolten - also die bis dahin vorgesehene Diät.

Nach der bis 31. Dezember gültigen Fassung des Gesetzes hätte Wolf – berechnet nach maximal 20 Mandatsjahren – Anspruch auf 2564 Euro pro Monat gehabt. Mit der seit 1. Januar gültigen Rechtslage wären es 4062 Euro.

Im Ergebnis läuft das allerdings aufs Gleiche hinaus: Die Altersbezüge aus dem Abgeordnetenmandat werden mit den Pensionsbezügen verrechnet, die er für sein früheres Senatorenamt bekommt.

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