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Mit Risiken und Nebenwirkungen: Der Berufsstand des Heilpraktikers steht derzeit vielfach in der Kritik.

© . Foto: Ralf Hirschberger/ZB/dpa

Hochaggressive Therapie: Berliner Heilpraktikerin wegen Körperverletzung vor Gericht

Ihr Berufsstand wird derzeit besonders kritisch diskutiert. In Berlin steht eine Heilpraktikerin wegen einer schiefgelaufenen Behandlung vor Gericht.

Vor dem Amtsgericht Tiergarten musste sich am Dienstag die Berliner Heilpraktikerin Susanne K. wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Die Staatsanwaltschaft hat die Anfang-50-Jährige angeklagt, im Mai 2018 eine Patientin bei einer Krampfaderbehandlung erheblich verletzt zu haben.

Die Heilpraktikerin injizierte ihrer Patientin mehr als 30 Milliliter konzentrierte Kochsalzlösung, welche die Krampfadern verschließen sollte. Doch es starb am Unterschenkel an vier Stellen Gewebe ab. Die Patientin musste sich nach eigener Aussage über Wochen stationär behandeln lassen, ihr Bein wurde mehrfach operiert - und konnte gerettet werden. Es blieben jedoch ein vier mal vier Quadratzentimeter großes sowie drei kleinere Geschwüre. Die Patientin litt über längere Zeit an starken Schmerzen und psychischen Problemen.

Laut Anklage gab es keine Aufklärung über Risiken

Die Heilpraktikerin bezeichnete die bis zu 20-prozentige Kochsalzlösung vor Gericht selbst als „hochaggressiv“. Sie erklärte, sie habe die Patientin ausführlich aufgeklärt – laut Anklage war eine Aufklärung über die Risiken nicht erfolgt.

Während der Behandlung klagte ihre Patientin über Schmerzen. Laut dem Verteidiger bot K., die auch als Sozialversicherungsfachangestellte arbeitet, ihr mehrfach an, die Behandlung abzubrechen. „Sie wollte unbedingt, dass ich das Bein fertigmache“, erklärte die Heilpraktikerin.

Ihr Verteidiger erklärte, die Patientin habe K. nicht über Vorerkrankungen wie Diabetes aufgeklärt – hätte sie hiervon gewusst, hätte sie die Behandlung nicht durchgeführt. Im Ergebnis könne sich die Heilpraktikerin keinen Vorwurf machen, die Patientin falsch behandelt zu haben.

„Erhebliche Ausstattungsmängel“

In Folge der Komplikationen inspizierte der auch als Zeuge geladene Leiter des Gesundheitsamts Reinickendorf die Praxis von K. Hierbei stellte er laut Anklage „erhebliche Ausstattungsmängel bezüglich der Infektionssicherheit sowohl für die Patienten als auch für die Angeschuldigte selbst“ fest, so dass er der Heilpraktikerin untersagte, weitere Injektionen vorzunehmen. Rund zwei Wochen später – nach Beseitigung der Mängel – wurde K. die Fortführung der Behandlungen erlaubt, welche sie offenbar bis heute durchführt.

Eigentlich sei sie ein naturwissenschaftlich orientierter Mensch, sagte die Patientin am Rande des Verfahrens. Sie bedauere, dass sie auf ein fragwürdiges Behandlungsangebot hereingefallen sei. Sie habe auch knapp ein Jahr nach der Behandlung noch offene Wunden und Schmerzen. Das Gericht vertagte das Verfahren, um weitere Beweise zu erheben.

Auch angesichts mehrerer Todesfälle bei einem Heilpraktiker in Nordrhein Westfalen, der derzeit vor dem Landgericht Krefeld angeklagt ist, wird der Berufsstand derzeit auf politischer Ebene kritisch diskutiert. Kürzlich hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn einen Gesetzesentwurf für Einschränkungen vorgestellt – FDP-Gesundheitspolitiker wollen den Berufsstand sogar ganz abschaffen.

Weitere Artikel zu Gesundheitsthemen auf unserer Sonderseite: www.tagesspiegel.de/themen/gesundheit

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