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Haut aufgeschnitten und verätzt: Kosmetikerin wegen Pfusch vor Gericht

Junge Frauen wollten sich Permanent Make-up entfernen lassen. Doch nach der Behandlung kam es zu Entzündungen, Narbenbildung und Haarausfall.

Kein Stirnband trage sie, erklärte die Zeugin. „Das ist ein Verband über den Augenbrauen.“ Weil sie bis heute unter Schmerzen leide, wenn Sonne auf die Stelle treffe.

Die 24-Jährige ist eine von fünf Frauen, die in einem Prozess gegen eine Kosmetikerin als mutmaßliche Opfer benannt sind.

Bei der Entfernung von Permanent Make-up sei es zur gefährlichen Körperverletzung gekommen, so die Anklage. Die Kosmetikerin, die damals ein Studio in Charlottenburg führte, äußerte sich nicht zu Prozessbeginn am Donnerstag vor dem Amtsgericht Tiergarten.

Es geht um Behandlungen im Bereich der Augenbrauen. Die 49-jährige Angeklagte soll die Haut mit einem Skalpell, einem Rasiermesser oder einem anderen scharfen Gegenstand aufgeschlitzt und dann eine die Haut verätzende Flüssigkeit aufgetragen haben.

Die „Nebenwirkungen“ seien gravierend gewesen: Es sei zu schmerzhaften Entzündungen, zu Kopfschmerzen und Fieberanfällen, zu Narbenbildung und zu dauerhaftem Haarausfall gekommen.

„Die Haut hing an beiden Brauen runter“

Die Angeklagte ist seit rund 18 Jahren als gelernte Kosmetikerin im Beruf. Derzeit allerdings bekomme sie Arbeitslosengeld und versuche eine neue berufliche Existenz zu gründen, gab sie zu Protokoll. Mehr war von ihr nicht zu hören.

Permanent Make-Up ist eine Art kosmetisches Tattoo. Die dauerhaften Farbpigmente bleiben etwa zwei bis drei Jahre sichtbar. Doch manchmal soll es vor der Zeit weg.

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Eine 26-jährige Ex-Kundin der Angeklagten sagte: „Mit der Zeit ändert sich der Geschmack.“ Das Permanent Make-Up habe nicht mehr zu ihr gepasst. Sie habe sich gegen die Lasermethode entschieden. „Ich nahm die teurere Variante.“

Was genau aufgetragen wurde, konnte die Zeugin nicht sagen. „Es hat gebrannt und geschmerzt.“ Die Kosmetikerin habe ihr erklärt: „Was ich auftrage, wird fünf Tage in der Haut arbeiten.“ Aber es sei zu Entzündungen gekommen. „Die Haut hing an beiden Brauen runter.“ Die Kundin sei daraufhin in ein Krankenhaus gegangen.

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Von Verbrennungen zweiten und dritten Grades berichtete eine 24-Jährige. Vor der Kosmetik-Behandlung habe sie noch gescherzt: „Nicht, dass ich hier ohne Brauen rauslaufe.“ Und jetzt? „Da wachsen keine Haare mehr.“ Die Kosmetikerin sei weder Ärztin noch Heilpraktikerin, so die Anklage. „Sie musste bei der Art der von ihr vorgenommenen Eingriffe damit rechnen, dass es hierbei zu den entsprechenden Körperreaktionen kommt.“ Der Prozess wird am 6. August fortgesetzt.

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