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Viele sprechen sich dafür aus, dass Tegel geöffnet bleibt. Brandenburg, der Bund und die BER-Gesellschafter wollen ihn stilllegen.

© Kitty Kleist-Heinrich

Hauptstadtfinanzierungsvertrag: Flughafen Tegel und die Bauakademie wechseln die Eigentümer

Der Verkauf Tegels an das Land Berlin ist an die Eröffnung des BER geknüpft, so besagt es der Hauptstadtfinanzierungsvertrag. Und das ist nicht die einzige Bedingung.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Es ist ein deutliches Signal: Der Verkauf der bundeseigenen Grundstücke des Flughafens Tegel ans Land Berlin wird an die Bedingung geknüpft, dass der innerstädtische Airport geschlossen wird. Das geht aus dem Hauptstadtfinanzierungsvertrag hervor, der am 8. Mai von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und dem Regierenden Bürgermeister Michael Müller (SPD) unterschrieben wurde, aber erst jetzt im Wortlaut vorliegt.

„Die Parteien streben an, den Verkauf der Grundstücke des Flugplatzes Tegel nach dem Inkrafttreten der Aufhebung der Betriebsgenehmigung und der Planfeststellung als Flughafen vorzunehmen“, steht im Vertrag. Wobei man wissen muss, dass die Betriebsgenehmigung für Tegel schon im November 2005 erloschen ist und der Flughafen drei Monate später planrechtlich entwidmet wurde. Die Betriebspflicht für Tegel endet allerdings erst, wenn der neue Großflughafen BER eröffnet wird. Das könnte noch gut zwei Jahre dauern.

Tegel soll Forschungs- und Industriepark werden

Erst danach werden die Bundesimmobilien dem Land Berlin verkauft – und bevor die riesige Fläche von 325 Hektar den Eigentümer wechselt, muss der Senat noch ein „verbindliches Nutzungskonzept“ für die ehemalige Flughafenimmobilie vorlegen. Nach den seit 2013 vorliegenden Plänen sollen dort ein Forschungs- und Industriepark für urbane Technologien (Urban Tech Republic), ein Kiez mit 5 000 städtischen Wohnungen (Schumacher-Quartier) und ein von Wald und Wasser geprägter Landschaftsraum (Tegeler Stadtheide) entstehen.

Grundstück der Bauakademie am Werderschen Markt in Mitte
Grundstück der Bauakademie am Werderschen Markt in Mitte

© Jens Kalaene/dpa

Die mehrfache Verschiebung der Eröffnung des Großflughafens BER hat allerdings dazu geführt, dass diese Pläne immer noch in der Schublade liegen. Außerdem wird es am 24. September einen – von der FDP initiierten – Volksentscheid zur Offenhaltung des Flughafens Tegel geben. Vieles spricht dafür, dass diese Volksabstimmung erfolgreich sein wird. Laut einer aktuellen Umfrage des Instituts Civey für den Tagesspiegel sprechen sich 58 Prozent der Berliner dafür aus, dass der City-Airport auch nach der Eröffnung von BER in Betrieb bleibt. Der Volksentscheid ist zwar nicht rechtlich bindend, könnte aber starken politischen Druck auf den Senat ausüben.

Bund will Schinkel-Bau neu errichten

Die BER-Gesellschafter Berlin, Brandenburg und der Bund sind sich trotzdem einig, dass der Flughafen Tegel in jedem Fall stillgelegt wird. Der neue Vertrag zur Hauptstadtfinanzierung soll offenbar helfen, diesen festen Willen zu unterstreichen. Es handelt sich, genau genommen, um einen Grundstückstausch, wobei die Immobilien nicht zeitgleich den Eigentümer wechseln müssen. Der Bund gibt die Flughafenflächen ab und erhält im Gegenzug das Grundstück der Bauakademie am Werderschen Markt in Mitte.

Es geht um 2 179 Quadratmeter, die an diesem Standort teuer sind. Mit einem Kaufpreis von schätzungsweise 40 Millionen Euro wird der Bund, der den zerstörten Schinkel-Bau an dieser Stelle neu errichten will, rechnen müssen. Ein gemeinsames Verkehrswertgutachten wird aber erst noch erstellt. Das gilt auch für die 325 Hektar Flughafenfläche, für die der Senat voraussichtlich sehr viel mehr als 40 Millionen Euro zahlen muss. Ein hoher zweistelliger Millionenbetrag ist wahrscheinlich.

Demnach sieht es so aus, als wenn Berlin bei diesem „Grundstückstausch mit Wertausgleich“, wie es im Hauptstadtfinanzierungsvertrag heißt, im Saldo kräftig draufzahlen wird. Zumal ein sogenannter Besserungsschein verabredet wurde. Demnach kann der Bund, befristet auf 15 Jahre, eine Nachzahlung zum Kaufpreis fordern, wenn die Liegenschaft wegen einer „bauplanungsrechtlich zulässigen höherwertigen baulichen Nutzbarkeit“ im Wert steigt. Wobei sich die Nachforderung auf 50 Prozent der realisierten Wertsteigerung beschränkt. Von der geplanten Nachnutzung des Flughafens für Wohnungen und Gewerbe wird also auch der Bund profitieren.

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