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Beschäftigte des öffentlichen Dienstes in Berlin demonstrieren im Februar 2019 für mehr Geld.

© imago/Carsten Thesing

Hauptstadtbonus im Öffentlichen Dienst: Berlin zahlt Zuschlag – aber nicht für alle

150 Euro zusätzlich erhalten Beamte und Angestellte im Landesdienst ab Ende 2020. Doch nicht für jeden gibt es den Bonus.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Die Hauptstadtzulage für etwa 150.000 Beschäftigte im öffentlichen Dienst, die seit Wochen Verwirrung provoziert, gewinnt jetzt an Konturen. In den Genuss der Zulage (Bruttowert 150 Euro monatlich) kommen ab 1. November 2020 alle Beamten und Angestellten im unmittelbaren Landesdienst, in den städtischen Kita-Eigenbetrieben und den sogenannten LHO-Betrieben. Dazu gehören das Hebbel-Theater, Berlin Energie und die Staatliche Münze.

Bis zum Sommer nächsten Jahres soll die neue Gehaltszulage gesetzlich geregelt werden.

Es wird eine Obergrenze geben, die sich allein nach den Besoldungstabellen richtet. Die von den Regierungsfraktionen zunächst genannte Einkommensobergrenze von 5000 Euro brutto sei vom Tisch, sagte der SPD-Fraktionsgeschäftsführer Torsten Schneider dem Tagesspiegel.

Bezugsberechtigt sollen alle Beamten bis zur Besoldung A13 (maximal 5319,33 Euro brutto) und alle Angestellten bis E13 (maximal 5798,14 Euro) sein. Teilzeitkräften wird die Zulage nur anteilig ausgezahlt. Den Unmut von freien Kita-Trägern, Privatschulen und anderen Zuwendungsempfängern, aber auch der Hochschulen und Universitäten, deren Arbeitnehmer alle außen vor bleiben, kann Schneider zwar verstehen.

Die Zulage kostet Berlin 246 Millionen Euro im Jahr 2021

Aber es sei eine Geldfrage. „Wenn die Beschäftigten in diesen Bereichen auch die Hauptstadtzulage bekämen, müssten wir noch mal eine dreistellige Millionensumme obendrauf legen.“

Das Geschenk von Rot-Rot-Grün an den öffentlichen Dienst, initiiert durch einen SPD-Parteitagsbeschluss, ist auch so schon ziemlich teuer. Für November und Dezember 2020 wird der Landeshaushalt mit 41 Millionen Euro belastet, im Jahr darauf sind es 246 Millionen Euro.

Eine genaue Berechnung wird erst möglich sein, wenn sich SPD, Linke und Grüne im Abgeordnetenhaus endgültig auf eine gesetzliche Regelung geeinigt haben.

Den Landesunternehmen Berlins mit rund 51.000 Mitarbeitern wird freigestellt, die Gehaltszulage aus eigener Kasse zu zahlen. „Die meisten Unternehmen werden es tun“, sagt Schneider voraus. Im Übrigen geht er davon aus, dass viele Landesbedienstete die Möglichkeit nutzen, eine BVG-Monatskarte (AB) zu bekommen und sich den Restbetrag auf 150 Euro auszahlen zu lassen.

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Weil das Ticket steuerfrei ist, die Gehaltsaufbesserung aber nicht, stellen sich jene Mitarbeiter besser, die die Monatskarte in Anspruch nehmen. Dieser „Lenkungseffekt“ ist gewollt, besonders von den Grünen.

SPD und Linke einig, Grüne haben noch Diskussionsbedarf

Der Linken-Haushälter Steffen Zillich bestätigt Schneiders Darstellung. Dagegen hat der Finanzexperte der Grünen, Daniel Wesener, noch Diskussionsbedarf. Er sieht ein „Gerechtigkeitsproblem“, weil freie Träger und die Hochschulen nicht einbezogen werden, und schließt nicht aus, dass der Bezugskreis für die Zulage später einmal auf öffentliche Zuwendungsempfänger ausgeweitet wird. Außerdem regt Wesener an, Teilzeitkräften die volle Zulage zu zahlen.

In Bayern gibt es schon seit Jahren eine Ballungsraumzulage für den „Verdichtungsraum München“, aber für einen deutlich kleineren Personenkreis. Öffentlich Bedienstete erhalten dort monatlich einen Grundbetrag von 126,62 Euro, soweit ihr Grundgehalt ohne Familienzuschlag 3674,01 Euro nicht überschreitet.

Ein Kinderzuschlag wird gewährt bis zu einem Gehalt von 5111,67 Euro. Auch in München gab und gibt es immer wieder Streit um die Höhe der Zulage und den Empfängerkreis.

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