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Außenansicht des Amtes für den Militärischen Abschirmdienst in Köln.

© C. Hardt/imago/Future Image

Hannes Gnauck will in den Bundestag: Militärischer Abschirmdienst stuft AfD-Kandidaten als Extremisten ein

Soldat Hannes Gnauck darf schon länger keine Uniform mehr tragen. Nun hat die Bundeswehr ihre Einschätzung über den uckermärkischen AfD-Kandidaten verschärft.

Der uckermärkische Bundestagskandidat Hannes Gnauck (AfD) soll vom Militärischen Abschirmdienst (MAD) der Bundeswehr als „Extremist“ eingestuft worden sein. Das berichtete der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) unter Berufung auf Kreise der Bundeswehr. Gnauck, der seit 2014 im Rang eines Oberfeldwebels bei der Bundeswehr verpflichtet ist, darf bereits seit 2020 das Gelände seiner Kaserne nicht mehr betreten, außerdem darf er keine Uniform mehr tragen.

Gnauck kandidiert auf dem durchaus aussichtsreichen Listenplatz 5 der Landesliste der Brandenburger AfD, außerdem bewirbt er sich als Direktkandidat im Wahlkreis 57. Zudem engagiert sich Gnauck als „JA-Botschafter“ für die vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall eingestufte Junge Alternative.

In einer Kreistagsdebatte zur Asylpolitik im März sorgte er einem Bericht des „Uckermark-Kurier“ zufolge für einen Eklat, als er von einer „gesellschaftszersetzenden Asylmaschinerie“, einer „Ausbeutung unserer Sozialsysteme“ und einer „höllischen Symbiose aus Wirtschaftseliten, radikaler Linker und Erfüllungsgehilfen der Migrationslobby“ schwadronierte.

Eine Sprecherin des MAD erklärte auf Anfrage, dass sich ihre Behörde grundsätzlich nicht zu einzelnen Personalangelegenheiten äußere. Der MAD selbst könne niemanden entlassen, sondern wirke durch Weitergabe von Informationen an die zuständigen Dienststellen der Bundeswehr. Dabei gibt es eine so genannte „Farbenlehre“: Wird ein Soldat in die Kategorie „Rot“ eingestuft, gilt er als Extremist. Fällt er in die Kategorie „Orange“, wird ihm fehlende Verfassungstreue attestiert.

AfD: „Herr Gnauck hat niemals diesen Eindruck erweckt“

Schon 2020 hatte der „Uckermark-Kurier“ berichtet, dass Gnauck in die Kategorie „Orange“ eingestuft worden sei. Ein Sprecher der Neubrandenburger Panzergrenadierbrigade 41 bestätigte, „dass es in unserem Verantwortungsbereich einen Soldaten gibt, der vom MAD als Extremist eingestuft wurde, und gegen den Disziplinarmaßnahmen laufen.“

Hannes Gnauck, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion im Kreistag Uckermark sowie Vize-Kreisvorsitzender des AfD-Kreisverbands.
Hannes Gnauck, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion im Kreistag Uckermark sowie Vize-Kreisvorsitzender des AfD-Kreisverbands.

© AfD

Die stellvertretende Landesvorsitzende der AfD, Birgit Bessin, bestätigte die Vorwürfe gegen Gnauck. Aus Sicht der AfD sei dieser aber kein Extremist. „Dem Landesverband Brandenburg liegen dafür keinerlei Anhaltspunkte vor und Herr Gnauck hat niemals diesen Eindruck erweckt“, sagte Bessin. „Er setzt sich auf juristischem Weg gegen diese offensichtlich falsche Einschätzung des MAD zur Wehr.“

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Man vertraue darauf, dass eine mögliche Gerichtsentscheidung den Standpunkt der AfD bestätige und Gnauck vollständig entlaste. „Selbstverständlich wird Herr Gnauck weiterhin für die AfD-Brandenburg für die Wahl zum nächsten Bundestag kandidieren.“ Gnauck selbst wollte sich auf Anfrage nicht zu dem Vorgang äußern.

Linke: „Jeder weiß jetzt, dass er einen Rechtsextremisten wählt“

In der Brandenburger Landespolitik werden die Vorwürfe gegen Gnauck indes deutlich ernster genommen. Der Vorsitzende des Innenausschusses im Landtag, der Abgeordnete Andreas Büttner (Linke), wurde deutlich: „Jeder, der in der Uckermark die AfD wählt, weiß jetzt, dass er einen Rechtsextremisten wählt“, sagte Büttner dem Tagesspiegel. Er forderte einen Rückzug Gnaucks von dessen Bundestagskandidatur und seinen Ausschluss aus der AfD.

Ähnlich äußerte sich auch die Vorsitzende der Parlamentarischen Kontrollkommission im Landtag, die Abgeordnete Inka Gossmann-Reetz (SPD). „Damit überhaupt jemand in den Fokus des MAD gelangt und Informationen gesammelt werden, müssten tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen“, sagte Gossmann-Reetz.

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