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Der frühere AfD-Landtagsabgeordnete Jan-Ulrich Weiß wurde im Februar 2018 wegen Steuerhinterziehung verhaftet. Jetzt muss zum Teil neu verhandelt werden.

© Bernd Settnik/dpa

Haftstrafe auf Bewährung wegen Steuerhinterziehung: Urteil gegen AfD-Mann wird überprüft

Der Ex-Landtagsabgeordnete der AfD, Jan-Ulrich Weiß, wurde 2018 wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Nun wird sein Fall teilweise neu verhandelt.

Der Fall des früheren AfD-Landtagsabgeordneten Jan-Ulrich Weiß muss vor Gericht zum Teil neu verhandelt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte zwar seine Verurteilung zu einer Haftstrafe auf Bewährung wegen Steuerhinterziehung, wie die obersten Strafrichter in Karlsruhe am Mittwoch mitteilten.

Das Landgericht Neuruppin hatte Weiß aber auch für drei Jahre das Recht aberkannt, öffentliche Ämter zu bekleiden oder Rechte aus Wahlen auszuüben. Diese Entscheidung weist laut BGH Rechtsfehler auf (Az. 1 StR 363/18).

In dem Prozess ging es um den Schmuggel von Millionen unversteuerter Zigaretten für polnische Hinterleute im Jahr 2013. Das Landgericht hatte Weiß deshalb im Februar 2018 zu einem Jahr und zehn Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Er und ein mitangeklagter Komplize sollten außerdem Taterträge von mehr als 500 000 Euro zurückzahlen. Das ist die Höhe der hinterzogenen niederländischen Tabaksteuer. Dagegen hatte Weiß Revision eingelegt.

Nach der Entscheidung des BGH sind Verurteilung und Bewährungsstrafe rechtskräftig. Über die anderen Punkte muss das Landgericht erneut verhandeln. Hauptkritikpunkt ist, dass Weiß auf die Möglichkeit eines Amtsverlusts nie hingewiesen wurde. In der Anklageschrift sei davon keine Rede gewesen, die Verteidigung habe deshalb nicht reagieren können.

Ein Hinweis wäre aber unerlässlich gewesen, hieß es – zumal so eine Nebenstrafe „überaus selten“ sei und „gerade auch angesichts des Zeitablaufs zwischen Tat und Abgeordnetentätigkeit tatsächlich als überraschend gelten muss“. Auch die Geldsumme wird geprüft. Relevant sei nicht die hinterzogene Steuer, sondern ob die beiden eine zugesagte Entlohnung bekommen hätten.

Weiß war im Oktober 2017 als Nachrücker des damaligen Fraktionschefs Alexander Gauland in den brandenburgischen Landtag gewählt worden. Gauland wechselte in den Bundestag. Bei der Wahl am 1. September 2019 war er nicht mehr angetreten. Die Entscheidung des BGH fiel bereits im Juli. (dpa)

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