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Der vom BBU beauftragte Staatsrechtler Sodan lehnt das Enteignungs-Begehren als verfassungswidrig ab.

© imago/IPON

Gutachtung gegen Enteignung: Senat reagiert mit Retourkutsche

Nach dem Gutachten eines Verfassungsrechtlers gegen die Enteignung von Wohnungen veröffentlicht der Senat gleich drei weitere Stellungnahmen von Rechtsexperten.

Kurz nach der Vorstellung des Gutachtens von Staatsrechtler Helge Sodan präsentierte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen weitere drei Stellungnahmen der Rechtsanwälte Reiner Geulen, Jörg Beckmann und von Rechtsprofessor Volkert Vorwerk Online. "Die Frage ist juristisches Neuland". Darin wird zum Teil die Möglichkeit des Einsatzes von Artikel 15 des Grundgesetzes bejaht. Zu lesen ist etwa, dass „alle bisher vom Gesetzgeber umgesetzten Rechtsinstrumente nicht geeignet sind, den Anstieg der Mieten und die Verdrängung von Mietern mit geringen oder mittleren Einkünften aus dem angestammten Wohnraum zu beenden oder wirksam entgegenzutreten“.

Grundsätzlich könne das Land ein entsprechendes Gesetz erlassen (Gesetzgebungskompetenz): Jedenfalls erkennt Verfassungsrechtler Vorwerk nicht, dass wegen der „gegenwärtige Bundesgesetzgebung“ das Land Berlin daran gehindert wäre, „per Gesetz Wohnungsunternehmen zu vergesellschaften“. Ebensowenig ergäben sich solche Bedenken aus der Verfassung des Landes Berlins.

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