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Das war's vorerst mit der temporären Spielstraße in der Gudvanger Straße in Prenzlauer Berg. Insgesamt war der Test auf sechs Monate angelegt, eine Anwohnerin hatte einen Eilantrag dagegen gestellt.

© Paul Zinken/dpa

Update

Gudvanger Straße in Berlin-Prenzlauer Berg: Sieg für Anwohnerin: Gericht stoppt Spielstraße

Die Gudvanger Straße als Spielstraße - das war einmal. Das Verwaltungsgericht hat einer Anwohnerin recht gegeben und das Projekt gestoppt. Der Bezirk zeigt sich überrascht und überlegt, ob er Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen wird.

Schon am Dienstag können Kinder nicht mehr ungestört von Autos auf der Gudvanger Straße in Prenzlauer Berg spielen. Das Berliner Verwaltungsgericht hat jetzt die Einrichtung einer temporären Spielstraße im Bereich der Gudvanger Straße 16 bis 22 – direkt am Humannplatz – in einem Eilverfahren untersagt und damit einer Anwohnerin recht gegeben, die dagegen geklagt hatte.

Seit Ende Mai war der Straßenabschnitt jeweils dienstags in der Zeit von 10 bis 18 Uhr für Autos durften gesperrt, auch parken durften Fahrzeuge dort nicht. Die Kinder sollten in der Zeit spielen können. Geplant war die temporäre Spielstraße bis Ende Oktober. Dazu gab es einen einstimmigen Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung Pankow. Denn in dem Bereich des Bezirks gibt es zu wenig Spielplatzflächen.

Gerichte bewertete das Spielen der Kinder nicht als Veranstaltung

Wie Bezirksstadtrat Torsten Kühne (CDU) gestern sagte, hat das Gericht in seinem Beschluss „überraschend deutlich“ gemacht, dass es für diese Form der Spielstraße keine rechtliche Basis sieht. Das Bezirksamt hatte das Spielen auf der Straße – ähnlich wie einen Wochenmarkt – als wiederkehrende Veranstaltung eingestuft. Dem widersprach das Gericht. Damit eine Veranstaltung auf der Straße stattfinden dürfe, sei ein „gemeinsames Ziel der Teilnehmer“ erforderlich. Dies fehle „aber beim freien Spiel der Kinder“, befand das Gericht. Außerdem habe nicht das Jugendamt, sondern eine Initiative das Spielen vorbereitet und organisiert, diese habe sich aber nicht selber um die Genehmigung gekümmert. Außerdem hat das Bezirksamt laut Gericht das öffentliche Interesse an der Maßnahme nicht ausreichend begründet.

„Uns war bewusst, dass wir in einer Grauzone handeln“, sagte Kühne. „Aber wir wollten auf kreative Weise dem Mangel an Spielflächen begegnen.“ Man müsse zur Kenntnis nehmen, dass es unkompliziert und schnell wohl nicht möglich sei. In den vergangenen zwei Monaten ist die Spielstraße seinen Angaben zufolge gut angenommen worden. Der Bezirk will jetzt prüfen, ob er Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht gegen den Beschluss einlegen wird.

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