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Grün auf Knopfdruck. Manche sagen "Bettelampel" dazu, der Senat sagt "Fußgängeranforderungslichtzeichenanlage".

© dpa

Großes Wort für kleine Ampel: Wo der Senat eine „Fußgängeranforderungslichtzeichenanlage“ plant

In Friedrichshagen kämpfen sich Fußgänger zwischen Tram und S-Bahn durch den Autostrom. Der Senat erklärt die Lage auf Behördendeutsch. Eine Glosse.

Am S-Bahnhof Berlin-Friedrichshagen gibt es ca. seit Erfindung des elektrischen Stroms alle 20 Minuten Kuddelmuddel, wenn die Straßenbahn 88 aus Rüdersdorf und Schöneiche rudelweise Menschen ausspuckt, die sich durch den immerwährenden Autoverkehr an der ampellosen Einmündung einer Hauptverkehrsstraße in eine andere wie Hasen zum Bahnsteig kämpfen müssen – und zwar möglichst schnell, denn bei der S-Bahn weiß man ja bekanntlich nie, ob der nächste Zug der letzte wird.

Die Betriebsgesellschaft der Straßenbahn (in diesem Fall ist das nicht die BVG) hat bereits 2010 ein Konzept entwickelt, die Tramwendeschleife direkt an den Bahnhof zu verlegen. So schreibt es die Verkehrsverwaltung auf Anfrage zweier Linke-Abgeordneter. Der Senat findet das auch gut ("hat die Planungen fortwährend unterstützt"), aber ist bisher nur zweiter Sieger im Pingpong mit dem Bezirksamt Treptow-Köpenick, das die Verlegung seit nunmehr elf Jahren erfolgreich sabotiert ("konnte keine abschließende Einigung herbeigeführt werden").

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Jetzt will der Senat wenigstens eine Ampel installieren lassen – aber nicht irgendeine, sondern eine „Fußgängeranforderungslichtzeichenanlage“, die bereits „straßenverkehrsbehördlich für den Standort Dahlwitzer Landstraße vor Schöneicher Straße angeordnet“ wurde.

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Die Auskunft an die fragenden Linken ist von Staatssekretär Ingmar Streese unterschrieben, der als Grüner eigentlich wissen müsste, dass „Fußgängeranforderungslichtzeichenanlage“ gar nicht geht. Vielmehr muss es „Zufußgehendenanforderungslichtzeichenanlage“ heißen, notfalls wäre auch „Fußgänger*innenanforderungslichtzeichenanlage“ akzeptabel, auch wenn sich das dann nicht mehr ganz so flüssig liest wie „Fußgängeranforderungslichtzeichenanlage“. Unbestätigten Meldungen zufolge handelt es sich bei dem so betitelten Objekt übrigens um eine Ampel mit Taster, von verkehrspolitisch progressiv bewegten Zufußgehenden auch abfällig „Bettelampel“ genannt. Und ganz korrekt wäre gewesen, von einer Zufußgehendenanforderungswechsellichtzeichenanl… – oh, jetzt ist grün, bis später!

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