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Der Entwurf für die Pläne für das "Pankower Tor"

© Planerteam Nöfer, Christoph Kohl, Fugmann Janotta Partner, STADT+VERKEHR, Terfort, Buro Happold / Thomas Schubert

„Grob rechtswidrig“: NABU klagt gegen Bescheid zum „Pankower Tor“

Die Umweltverwaltung soll die Pläne zur Bebauung „alternativlos“ genannt haben. Dagegen wollen die Naturschützer nun gerichtlich vorgehen.

In der geplanten Bebauung des „Pankower Tores“ hat der Berliner Naturschutzbund (Nabu) Klage gegen einen Bescheid der Umweltsverwaltung eingereicht. Am Pankower Tor will das Unternehmen „Krieger Handel SE“ zwei Möbelmärkte, Wohnungen und Parkplätze bauen.

Die Umweltverwaltung befand die Pläne dem Bescheid zufolge für „alternativlos“ und im „zwingenden öffentlichen Interesse“ liegend – so zitiert der Nabu aus dem Bescheid. Die Aussage sei „grob rechtswidrig“, teilten Nabu am Dienstag in Berlin mit.

Denn eine „in diesem Sinne zu bewertende Planung“ liege bisher noch gar nicht vor, kritisieren die Naturschützer. Zudem könne die Senatsumweltverwaltung damit das folgende artenschutzrechtliche Verfahren nicht mehr unabhängig betrachten – die Planung sei ja schon als „alternativlos“ eingestuft.

Damit wäre der Bescheid letztendlich Grundlage dafür, dass die Fortpflanzungs- und Lebensstätten der bundesweit streng geschützten Arten Kreuzkröte und Zauneidechse zerstört würden. „Hier wird in Salami-Taktik versucht, den Artenschutz einfach auszuhebeln“, sagte der Vorsitzende des Berliner Nabu, Rainer Altenkamp.

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Ohne das Etikett „zwingend öffentliches Interesse“ wäre nach Nabu-Angaben die Umsiedlung der streng geschützten Kreuzkröten und Zauneidechsen für die Firma Krieger nicht möglich. Die artenschutzfachlichen Aspekte – also ob oder wie die Kröten umgesiedelt würden – will die Senatsumweltverwaltung erst im zweiten Schritt prüfen.

„Dieser Fall wird bundesweite Signalwirkung für den Arten- und Naturschutz haben“, sagte Nabu-Geschäftsführerin Melanie von Orlow. Der Naturschutzbund fordert ein Schutzgebiet für die bedrohte Kreuzkröte auf mindestens zehn Hektar.

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