zum Hauptinhalt
Die Simulation zeigt, wie die Bahnhofstraße in Lichtenrade die Gleise unterquert. Rechts befindet sich der Bahnhof.

© DB

Geplante Bahnstrecke durch Berlin-Lichtenrade: Anwohner legen Verfassungsbeschwerde gegen Dresdner Bahn ein

Der Streit um den Ausbau der Dresdner Bahn geht in die nächste Runde: Eine Bürgerinitiative will klären lassen, ob der zu erwartende Lärm ihr Grundrecht verletzt.

Der seit nunmehr 20 Jahren währende Streit um den Ausbau der Dresdner Bahn ist nun ein Fall für das Bundesverfassungsgericht. Die Bürgerinitiative „Dresdner Bahn“ hat am Dienstag eine 66-seitige Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts eingelegt. Das teilte der Vorsitzende der Initiative, Klaus Roesler, mit.

Die Verfassungsrichter in Karlsruhe sollen klären, ob die Anwohner durch den zu erwartenden Lärm in ihrem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt werden. Ziel der Bürgerinitiative ist es, dass der vor einem Jahr ergangene Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts abgeändert wird. Sie wirft der Deutschen Bahn eine „menschenfeindliche Planung“ vor.

Die Bahn plant den Ausbau der Dresdner Bahn mit zwei weiteren Gleisen für den Fern- und Regionalverkehr – aber nicht, wie von den Anwohnern gefordert, in einem Tunnel, sondern ebenerdig mit bis zu fünf Meter hohen Lärmschutzwänden, die den Ortsteil Lichtenrade durchtrennen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Planungen im Juni 2017 für zulässig erklärt.

Mehrere Anwohner sowie die Bundesvereinigung Schienenlärm wollten vor dem Bundesverwaltungsgericht den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes kippen, das die ebenerdigen Baupläne der Ende 2015 genehmigt hatte. Über die Strecke soll auch der Airport-Express zum Flughafen BER fahren. Dafür sollen auch mehrere Bahnübergänge abgebaut und durch Unterführungen ersetzt werden.

Zur Startseite