zum Hauptinhalt
Andreas Geisel, Franziska Giffey und Iris Spranger in der Pressekonferenz nach der Sitzung des Berliner Senat im Roten Rathaus

© DAVI/Sven Darmer

Gekipptes Gesetz 13-mal genutzt: Giffey fordert Justizminister zur Freigabe von Vorkaufsrecht auf

Das Vorkaufsrecht zählt zu den umstrittensten Instrumenten in der Wohnungspolitik. Im vergangenen Jahr kam es in Berlin in 13 Fällen zum Einsatz.

Die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey und Bausenator Andreas Geisel (beide SPD) haben eine positive Bilanz über den Einsatz des kommunalen Vorkaufsrechts im Jahr 2021 gezogen. Zugleich forderten sie Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) dazu auf, dieses wichtige „Instrument“ zur Regulierung des Wohnungsmarktes in der überarbeiteten Form freizugeben.

Die Novelle war notwendig, weil das bisherige Gesetz wegen einer Lücke gerichtlich gekippt worden war.
Wie Geisel nach der Sitzung des Senats am Dienstag erklärte, knüpft die FDP im Bund ihre Zustimmung zu der Gesetzesnovelle von Bauministerin Klara Geywitz (SPD) an eine Aufhebung des Umwandlungsverbots von Mietwohnungen in Eigentumsobjekte.

„No way“, sagte Geisel zu diesem Ansinnen. Hinter der Wiedereinführung des kommunalen Vorkaufsrechtes stünden die Bauminister aller Länder – „nicht nur die sozial-demokratisch regierten“, sondern auch FDP-regierte Städte wie Dresden.

Bezirke haben vergangenes Jahr 13-mal Vorkaufsrecht genutzt

Geisel und Giffey räumten auch mit der Annahme auf, dass Berlin mit dem Vorkaufsrecht die halbe Stadt aufkaufe. Im vergangenen Jahr sei nur in 13 Fällen ein Vorkaufsrecht ausgeübt worden.

[Wenn Sie alle aktuellen Nachrichten live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.]

Mieter seien allerdings darüber hinaus in 84 Fällen vor der Verdrängung aus ihrer Wohnung geschützt worden, weil nach Verhandlungen mit den Immobilienbesitzern eine „Abwendungsvereinbarung“ mit Verpflichtung zu sozialverträglichen Mieten unterzeichnet wurde.

[Konkrete Bezirksnachrichten, Termine, Links und Tipps für Ihre Familie: Die Tagesspiegel-Bezirksnewsletter gibt es jetzt hier kostenlos: leute.tagesspiegel.de]

Von den 13 angekauften Häusern seien nur fünf in Eigentum von Landesfirmen gewechselt, vier Häuser hätten Genossenschaften erworben, eins sogar die Mieter selbst mit dem Selbsthilfeverein „Miethäusersyndikat“. „Das Land erwirbt eher im Ausnahmefall“, sagte Geisel.

Giffey: Justizminister soll Vorkaufsrecht ermöglichen

Giffey richtete ein „Appell an die Bundesregierung, die Möglichkeit des Vorkaufsrecht zu schaffen und an den Bundesjustizminister, es zu ermöglichen.“ Die Wohnungsnot sei die große soziale Frage unserer Zeit.
„Das Baugesetzbuch schreibt die Erhaltung der Mischung“ in den Städten vor, sagte Geisel.

[Mehr aus der Hauptstadt. Mehr aus der Region. Mehr zu Politik und Gesellschaft. Und mehr Nützliches für Sie. Das gibt's nun mit Tagesspiegel Plus: Jetzt 30 Tage kostenlos testen.]

Wenn Häuser zu Preisen weit über dem Verkehrswert verkauft würden, die mit den bestehenden Mieten nicht zu finanzieren seien, dann sei die Annahme gerechtfertigt, „dass Verdrängung stattfinden soll“. Dies könne geschehen, wenn Mieter infolge von Luxusmodernisierungen und Mieterhöhungen ausgetauscht werden, die sich die ursprünglichen Anwohner nicht leisten können.

Die Verdrängung reiße Kinder aus Kita- oder Schulverband heraus und Familien aus Freundeskreis und Netzwerk im Kiez.

Zur Startseite