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Der Agent von der Mauer. Maik Uwe Hinkel spitzelte im Auftrag der Stasi.

© Picture Alliance / dpa

Geheimdienste: Bauherr an der East Side Gallery spitzelte doppelt

Maik Uwe Hinkel, Bauherr eines Wohnhauses an der East Side Gallery, arbeitete für den Verfassungsschutz und einen ausländischen Geheimdienst.

Der Investor des Wohnhochhauses an der East Side Gallery, Maik Uwe Hinkel, ist nach eigenen Angaben seit 1981 Mitarbeiter „eines ausländischen Geheimdienstes“ sowie des deutschen Verfassungsschutzes gewesen. Dies geht aus der schriftlichen Begründung eines Beschlusses des Berliner Verwaltungsgerichtes hervor, die nun bekannt wurde. Wie berichtet, hatte das Gericht Ende Juni in einem Eilverfahren entschieden, dass der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des DDR-Staatssicherheitsdienstes Unterlagen über Hinkel herausgeben darf. Hinkel steht seit Anfang des Jahres wegen des Projekts am Spreeufer in der öffentlichen Kritik, seit dem Frühjahr wurden immer wieder Behauptungen laut, dass Hinkel in den 80er Jahren für die Staatssicherheit gearbeitet haben soll. Hinkel hatte dies immer wieder bestritten. Mehrere Medien beantragten ab März dieses Jahres bei der Behörde die Herausgabe von Unterlagen zu Hinkel.

Gericht sieht Hinkel als IM

Mit seinen Angaben in dem Gerichtsverfahren, „illegaler Agent“ für den nicht näher benannten ausländischen Dienst gewesen zu sein, wollte Hinkel erreichen, dass die Stasiakten unter Verschluss bleiben. Dem folgte das Gericht bekanntlich nicht. Der Aussage Hinkels, er sei in der fraglichen Zeit nicht für die Staatssicherheit, sondern für einen ausländischen Geheimdienst tätig gewesen, sei ohne Belang, heißt es in dem Beschluss. Denn es stehe „nach Überzeugung der Kammer fest“, dass Hinkel als Inoffizieller Mitarbeiter unter dem Decknamen Jens Peter „in dem Zeitraum von 1982 bis zur Wende wissentlich und willentlich tatsächlich eine Vielzahl von Informationen geliefert hat“. Die Unterlagen dürfen deshalb an die Presse herausgegeben werden, entschied die Kammer.

"Keine Person der Zeitgeschichte"?

In den Akten finden sich nach Angaben des Gerichts „Auszüge aus insgesamt sechs verschiedenen Operativen Vorgängen mit zahlreichen Berichten des Inoffiziellen Mitarbeiters IMB Jens Peter“, die im Wesentlichen „die Privatsphäre von Personen in seinem privaten und beruflichen Umfeld betreffen, deren Vertrauen er besaß und die er ausgespäht hat“. So sei Hinkel unter anderem auf einen Studenten angesetzt worden, der in der Katholischen Studentengemeinde aktiv war.

Hinkels Argument, er sei „keine Person der Zeitgeschichte“, folgte das Gericht nicht: „Gerade aufgrund des nicht unerheblichen Umfangs seiner Berichtstätigkeit dürfte der Fall von hohem Aufarbeitungswert für die Beleuchtung von Struktur und Tätigkeit der Staatssicherheit sein“, hieß es.

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