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Wartende Besucher im Bürgeramt Charlottenburg-Wilmersdorf.

© Thilo Rückeis

Gastbeitrag für eine Verwaltungsreform in Berlin: Es braucht einen Mentalitätswandel

Wie kann Berlins Verwaltung besser werden? In unser Serie zeigt Ulrich Battis, wie Berlin von Hamburg und München lernen kann.

Nicht erst seit dem Jahr 2015 wächst die Stadt zur Zeit jährlich um die Einwohnerschaft einer mittleren Kleinstadt. Ein weiteres Bespiel: Mitte der 90er Jahre kommentierte der damalige Mitherausgeber des Tagesspiegel und vormalige Chef des angesehenen Prognos Instituts Basel, Heik Afheldt, ein für die Berliner IHK erstelltes Gutachten zur Beschleunigung der Verwaltungsabläufe in Berlin:

Durch Verbesserungen der Verwaltungsstrukturen, insbesondere durch einheitliche Zuständigkeiten in den Bezirken und Sicherstellung eines einheitlichen Verwaltungsvollzugs, lapidar: Beschleunigungen der Verwaltungsabläufe seien nachrangig, es werde in Berlin schon zu viel gebaut. So viel zur Verlässlichkeit der Prognosen.

Eine auf vier Millionen Einwohner zustrebende Stadt kann nicht nur einstufig zentralistisch von oben regiert und verwaltet werden. Schon gar nicht demokratisch. Eine neue Debatte um die Zweistufigkeit der Berliner Verwaltung (Hauptverwaltung und Bezirke) ist entbehrlich. Das nicht halb so große Hamburg denkt nicht daran, seine Bezirksverwaltungen abzuschaffen, nachdem diese vor Jahren im Vergleich zu Berlin ein wenig von ihrer Selbstständigkeit eingebüßt haben.

Wenig zielführend sind auch neuerliche Debatten um die Rückübertragung von Teilen der Fachaufsicht auf die Hauptverwaltung oder eine Diskussion um die Überarbeitung der Grundsätze des Verwaltungsreform-Grundsätze-Gesetzes. Der Senat hat hinreichende rechtliche Möglichkeiten, Angelegenheiten von gesamtstädtischer Bedeutung an sich zu ziehen – er muss es nur wollen.

Vorbilder Hamburg und München

Das Hamburger Modell des Bündnisses für das Wohnen gilt bundesweit als vorbildlich, auch gegenüber dem bereits in der Mitte der 90er Jahre ins Leben gerufenen Münchener Modells der sozialgerechten Bodennutzung (SoBoN). In Hamburg haben die Senatsverwaltungen unter Führung des Ersten Bürgermeisters Olaf Scholz zusammen mit Vertretern der wohnungswirtschaftlichen Verbände Hamburgs eine Vereinbarung getroffen „über Wohnungsneubau, Klimaschutz und Energieeffizienz, Erhalt der Backsteinfassaden, integrative Wohnungspolitik und Mietrecht in Hamburg für die 21. Legislaturperiode“.

Schon sehr bald nach der Wiedervereinigung hatte Hamburg das Motto ausgegeben „Hamburg – wachsende Stadt". Stadtentwicklungsvorhaben werden kooperativ, insbesondere durch städtebauliche Verträge vorangebracht. Stockende Verfahren werden von einem Gremium, in das der Erste Bürgermeister eingebunden ist, entschieden, gegebenenfalls auch ablehnend, aber nicht endlos verzögert, anders als nicht selten in Berlin.

Der Verweis auf die Möglichkeit, Rechtsschutz vor den Verwaltungsgerichten suchen zu können, geht fehl. Investoren klagen nicht, sondern ziehen weiter. Schulbeispiel ist das Münchener Modell SoBoN, gegen das erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken von Beginn an geltend gemacht worden sind – aber niemand hat geklagt, obwohl schon damals präzise Vorgaben für den Anteil des sozialen Wohnungsbaus existierten.

Nicht nur auf das Konzept kommt es an, sondern auf die Umsetzung

Warum haben das Hamburger und mit Einschränkungen das Münchener Modell einen deutlich besseren Ruf als das Berliner? Es liegt nicht am Konzept. Es liegt an der Umsetzung durch Senat und Bezirke. Es fehlt der Mentalitätswandel von der einseitig anordnenden, hoheitlich handelnden Behörde zur an Recht und Gesetz gebundenen, aber Spielräume ausnutzenden, gestaltenden Verwaltungspartnerschaft.

Hauptgrund für die Umsetzungsmängel ist nicht die Unwilligkeit der staatlichen Akteure in Berlin. Hauptgrund ist die unzureichende Personalausstattung. Während des Kalten Krieges sind die Verwaltungen im Ostteil und im Westteil der Stadt aus verständlichen Gründen aufgebläht worden. Dann wurde zu Recht „gespart bis es quietscht“. Es quietscht immer noch – mit fatalen Auswirkungen auf Krankenstand und Arbeitsmoral. Missstände, wie der Verfall von Investitionsmitteln des Bundes haben hier ihre Hauptursache.

Wenn jahrelang keine Polizeibeamten ausgebildet werden, dann aber auf einen Schlag umso mehr, sind Probleme unvermeidlich. Für die anspruchsvollen Reformen der kooperierenden Investitionen ermöglichenden Verwaltung fehlt es vor allem an dafür qualifiziertem Personal, das nicht über Nacht aufwachsen kann, Personal, das bereit und in der Lage ist, komplexe Verständigungsprozesse zu begleiten und in Entscheidungen umzusetzen.

Probleme erkannt

Aber es geht in Berlin auch anders. Beschwerden über die aus Steuerzahlersicht natürlich wenig beliebte, aber gut funktionierende Finanzverwaltung, sind selten. Unter Führung eines exzellent ausgewiesenen Senators ist ein ambitioniertes Schul- und Kitaneubauprogramm aufgelegt worden. Der Senat und das Abgeordnetenhauses haben, wie der Berliner Doppelhaushalt 2018/2019 belegt, das Personalproblem erkannt. Patentlösungen wird es über Nacht nicht geben, aber eine so attraktive Stadt wie Berlin dürfte bei der Personalgewinnung besser dastehen, als manch anderer Arbeitgeber, wenn die Bezahlung stimmt.

Persönliche Nachbemerkung: Vor zwei Wochen habe ich im Bürgeramt von Charlottenburg auf die Minute genau die beantragte Wohnsitzbescheinigung erhalten. Eine Passangelegenheit unseres Sohnes wurde kürzlich innerhalb von 24 Stunden bereinigt. Seine aus dem Iran stammende Ehefrau war bass erstaunt.

Ulrich Battis ist Rechtswissenschaftler und war von 1993 bis zu seiner Emeritierung im Jahr 2009 Professor an der Berliner Humboldt-Universität.
Ulrich Battis ist Rechtswissenschaftler und war von 1993 bis zu seiner Emeritierung im Jahr 2009 Professor an der Berliner Humboldt-Universität.

© promo

Was muss sich ändern in Berlin? Lesen Sie jetzt die gesamte Serie zur Verwaltungsreform als kostenfreies E-Magazin.

Ulrich Battis

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