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Der Senat hat ganz Berlin zum angespannten Wohnungsmarkt erklärt.

© picture alliance/dpa

Update

Ganz Berlin zum angespannten Wohnungsmarkt erklärt: Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen nur noch mit Genehmigung

Milieuschutz für alle: Eine neue Verordnung den Verlust an Mietwohnungen durch Umwandlung in Eigentum bremsen. Die Opposition fürchtet steigende Kaufpreise.

Von Sonja Wurtscheid

Der Berliner Senat will die großflächige Umwandlung von Mietobjekten in Eigentum mit einer neuen Verordnung verhindern. Die rot-rot-grüne Regierung erklärte am Dienstag das gesamte Stadtgebiet zum angespannten Wohnungsmarkt. Damit brauchen Hauseigentümer für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen nun in allen Stadtteilen eine Genehmigung, wie der Senat mitteilte.

Die Regelung gilt demnach für bestehende Wohngebäude ab fünf Wohnungen. Zuvor war eine Zustimmung des jeweiligen Bezirksamts nur in sogenannten Milieuschutzgebieten erforderlich.

"Die Umwandlung von Mietwohnungen in Wohnungseigentum führt zum Verlust an bedarfsgerechten Mietwohnraum in der gesamten Stadt", sagte Bausenator Sebastian Scheel (Die Linke). Die neue Regelung könne stadtweit helfen, das Mietwohnungsangebot zu schützen.

In Berlin verschwanden zwischen 2011 und 2020 durch Umwandlung fast 125.000 Mietwohnungen vom Mietmarkt. Vergangenes Jahr erreichte die jährliche Umwandlung mit 19.310 Wohnungen einen neuen Höchstwert, wie Scheel in seiner Senatsvorlage schrieb. Von diesen umgewandelten Wohnungen lag mehr als die Hälfte (55 Prozent) in Stadtteilen, die nicht unter den Milieuschutz fielen.

Fast eine Million Mietwohnungen sollen geschützt werden

Fast eine Million weitere Mietwohnungen könnten in Berlin ohne weitere Maßnahmen zu Eigentumswohnungen werden, lautete die Befürchtung vor dem Senatsbeschluss am Dienstag.

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Möglich geworden war die neue Berliner Verordnung durch eine Anpassung im Bundesbaugesetz, die Mitte Juni vom Deutschen Bundestag beschlossen worden war. Darin regelt ein neuer Passus die Bildung von Wohnungseigentum in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten. Allerdings: Die Regelung soll zunächst nur bis Ende 2025 gelten, auch in Berlin.

Grüne: Viele Umwandlungen außerhalb der Milieuschutzgebiete

Für Bausenator Scheel ist die neue Regelung für die Hauptstadt trotzdem ein wichtiges Signal: "Auch wenn Berlin vom Bund weitergehende Maßnahmen gefordert hatte, um die Schlupflöcher für die Umwandlung in sozialen Erhaltungsgebieten zu stopfen, hat dieses neue Rechtsinstrument eine hohe wohnungspolitische Bedeutung und wir werden es so schnell wie möglich nutzen."

Die Fraktion der mitregierenden Grünen verteidigte die Neuregelung. „Das ist eine Hürde“, sagte die stadtentwicklungspolitische Sprecherin der Fraktion, Katrin Schmidberger, erst kürzlich. „Ich habe die Hoffnung, dass wir die massiven Umwandlungen damit bremsen.“ Es sei auffällig, dass zuletzt viele Umwandlungen auch außerhalb der Milieuschutzgebiete stattgefunden hätten. „Deshalb ist es ein Pluspunkt, dass nun ganz Berlin unter Schutz gestellt ist.“

FDP warnt vor steigenden Preisen für Familien

Deutliche Kritik kam von der Opposition im Abgeordnetenhaus. Der Senat blockiere Eigentum, teilte die CDU-Fraktion mit. „Die eigenen vier Wände müssen auch in Berlin nicht länger ein Traum bleiben“, sagte der wohnungspolitische Sprecher der Christdemokraten, Christian Gräff. Die Neuregelung verbaue Mietern den Weg zum Eigentumserwerb. Stattdessen bräuchte es Zuschüsse und zinsfreie Teil-Darlehen des Landes für solche Mieter, die ihre Wohnung kaufen möchten.

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Die FDP-Fraktion befürchtet steigende Preise für Wohnungen. „Die Preise für Eigentumswohnungen werden weiter massiv ansteigen und die Chance gerade für Familien, sich in den Außenbezirken eine Wohnung zur Selbstnutzung zu kaufen und somit fürs Alter vorzusorgen, ist damit in weite Ferne gerückt“, sagte die haushaltspolitische Sprecherin der Fraktion, Sibylle Meister. Stiegen die Preise, würden immer mehr Menschen nach Brandenburg ziehen. Das könne für den „Berliner Wohnungsmarkt keine Lösung sein, für eine Hauptstadt erst recht nicht“.

Unzufrieden waren viele bereits mit der bisher geltenden Milieuschutz-Regelung. Kritiker nannten sie ein stumpfes Schwert, denn die Genehmigungspflicht verhinderte auch in geschützten Gebieten oftmals nicht, dass Mietwohnungen umgewandelt wurden. Der Grund: Die Bezirksämter hatten keine Möglichkeit, einen Antrag auf Umwandlung abzulehnen, wenn den Mietern die Wohnungen zum Kauf angeboten wurden. Lehnten sie ab, konnte der Hauseigentümer die Wohnungen nach einer Frist von sieben Jahren auf dem freien Markt verkaufen.

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