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Im Oktober 2019 war die Geschäftsstraße zwischen Französischer Straße und Mohrenstraße das letzte Mal autofrei.

© Annette Riedl/dpa

Für etwa fünf Monate: Friedrichsstraße voraussichtlich ab August autofrei

Wegen der Coronakrise hatte sich der Starttermin verzögert. Auf die autofreie Zeit blicken die ansässigen Händler mit gemischten Gefühlen.

Der schon seit längerem diskutierte Plan, Teile der Berliner Friedrichstraße zeitweise für Autos zu sperren, soll nunmehr im August umgesetzt werden. Derzeit laufe die Endabstimmung zum Starttermin, „der im Sommer noch vor dem Ende der Ferien liegen soll“, sagte ein Sprecher der Verkehrsverwaltung am Mittwoch auf dpa-Anfrage.

Wegen der Corona-Pandemie und damit verbundenen neuen Fragen etwa zur Straßenraumgestaltung hätten sich die Vorbereitungen verzögert.

Die früheren Plänen sollte die auch ohne Corona zuletzt kriselnde Einkaufsmeile für sechs Monate zwischen Leipziger Straße und Französischer Straße autofrei werden. Nun könnte es auf etwa fünf Monate hinauslaufen. Vorgesehen ist auch ein verkehrsberuhigter Bereich am Checkpoint Charlie.

Das Experiment soll laut Verkehrsverwaltung die Aufenthaltsqualität für Fußgänger und Radfahrer erhöhen. Es könnte Ausgangspunkt sein für weitergehende Lösungen in Richtung autofreie Stadt. Bei Anrainern, vor allem Geschäften, stößt das Vorhaben teils auf Zustimmung, teils auf Ablehnung. Offen ist, welche Auswirkungen es auf die Umsätze hat.

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Henner Schmidt, infrastrukturpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, erklärte in einer Mitteilung, es fehle an breiter Unterstützung der Händler.

„In der durch die Corona-Krise ausgelösten schwierigen Lage des Einzelhandels sollte deshalb von der geplanten versuchsweisen Sperrung der Friedrichstraße im Sommer abgesehen werden, um den Einzelhandel dort nicht weiter zu belasten.“ Auch fehle ein Umfahrungskonzept für den Ost-West-Autoverkehr und den Radverkehr.

Die Verkehrsverwaltung kündigte Gespräche über die Umsetzung mit allen Beteiligten und dem Bezirk Mitte an. „Dabei soll zusammen mit anliegenden Gewerbetreibenden und Immobilienbesitzern geprüft werden, welche ergänzenden Maßnahmen die wirtschaftliche Situation der Anrainer verbessern können.“ (dpa)

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