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In vielen Kitas wird es bald wieder voller, da mehr Kinder Anspruch auf Betreuung haben.

© Monika Skolimowska/dpa

Update

Fünfjährige können wieder in die Kitas: Berlin weitet die Notbetreuung ab Montag erneut aus

Ab Montag dürfen Fünfjährige und ihre Geschwister in die Kitas. Tagespflegestellen dürfen wieder alle Kinder aufnehmen. Es gibt auch neue Vorgaben für Träger.

Ab Montag können erneut mehr Kinder in die Kitas gehen: Ab dann haben alle Kinder, die vor dem 26. Mai 2015 geboren sind – also fünf Jahre alt sind – einen Anspruch auf einen Halbtagsplatz. Auch jüngere Geschwister können aufgenommen werden.

Zwei Wochen später, am 8. Juni, sollen die Kitas dann auch die vier- bis fünfjährigen Kinder aufnehmen. Das teilte die Senatsjugendverwaltung am Donnerstag mit.

Bereits jetzt haben Vorschulkinder und ihre Geschwister einen Betreuungsanspruch. Kinder von Eltern mit systemrelevanten Berufen, von Alleinerziehende sowie Kinder mit besonderem Bedarf können zudem die Notbetreuung in Anspruch nehmen. Ab Montag können außerdem auch die Kindertagespflegestellen wieder alle Kinder aufnehmen.

„Ich freue mich, dass wir ab Montag weitere Familien entlasten können", sagte Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD). Noch immer gebe es aber eine Ausnahmesituation, deshalb bitte sie alle Eltern um Verständnis, "dass individuelle Betreuungszeiten nicht voll ausgeschöpft werden können. Die weitere Kita-Öffnung funktioniert nur, wenn alle bereit sind, mit den Kita-Leitungen bestmögliche, solidarische Lösungen zu finden.“

Wie berichtet, hatten Kitaträger bei der letzten Erweiterung kritisiert, die Senatsvorgaben stellten sie vor eine unlösbare Aufgabe, weil sie nicht gleichzeitig viel mehr Kinder aufnehmen und die Sicherheitsvorgaben einhalten könnten.

Musterhygieneplan "keine verpflichtende Vorschrift"

In einem neuen Schreiben der Jugendverwaltung an die Träger, das dem Tagesspiegel vorliegt, heißt es nun, der Musterhygieneplan „stellt einen Rahmen dar und ist keine verpflichtende Vorschrift“.

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Und weiter: „Maßgeblich bleibt, auf die Abstandsregelungen der Erwachsenen untereinander zu achten, feste Gruppen zu bilden und die Hygieneregelungen mit den Kindern kontinuierlich einzuüben und umzusetzen.“

Notfalls sollen Eltern oder Jugendleiter bei der Betreuung helfen

In dem Schreiben wird zudem ausgeführt, dass Kitas auch Räume an anderen Orten, etwa in Familienzentren nutzen können. Gruppengrößen könnten erweitert werden. Außerdem können Kitas Eltern bei der Betreuung hinzuziehen oder bei Engpässen fachfremdes Personal als Unterstützung einsetzen, unter anderem Praktikanten, Ehrenamtliche oder Jugendliche mit Erfahrung als Jugendleiter.

[Personal, Hygieneplan, Gruppengrößen: Das ganze Trägerschreiben können Sie hier als PDF herunterladen.]

Auch der Einsatz von Personen aus Risikogruppen wird nicht pauschal ausgeschlossen: Ein generelles Beschäftigungsverbot gebe es nicht, auch nicht ab einer bestimmten Altersgrenze. Nötig sei eine individuelle Risikobewertung, gegebenenfalls müsste der Betriebsarzt gefährdete Kita-Beschäftigte per Attest von der Betreuung freistellen.

Schon im vorherigen Trägerschreiben hatte die Senatsverwaltung darauf hingewiesen, dass kein Beschäftigungsverbot für ganze Gruppen besteht. Nun aber wird sie noch einmal deutlicher. "Grundsätzlich besteht eine Arbeitspflicht", heißt es in den Empfehlungen für die Kita-Betreiber. "Ein allgemeines Recht der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers, aus Angst vor Ansteckung nicht bei der Arbeit zu erscheinen, gibt es nicht." Dafür sei eine konkrete Gefährdung nötig, die über das allgemeine Risiko einer Ansteckung hinausgehe. Allerdings gebe es auch eine besondere Fürsorgepflicht für chronisch Kranke, weshalb der Betriebsarzt "unbedingt" einbezogen werden sollte.

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