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Auf dem Weg ins Lehrerzimmer: Bitte nicht verkriechen.

© Maurizio Gambarini/dpa

Frust durch Hauptstadtzulage: Verantwortung übernehmen lohnt sich für Berliner Lehrer nicht mehr

Lehrer, die sich auch über den Unterricht hinaus engagieren, verdienen bisher 300 Euro mehr als ihre Kollegen. Durch die Hauptstadtzulage ändert sich das.

In den Kollegien der Berliner Schulen gibt er einen neuen Grund für Unzufriedenheit. Diesmal geht es um die Hauptstadtzulage in Höhe von 150 Euro, die ab 1. November gezahlt wird.

Sie wird nämlich nur bis zur Einkommensgruppe A13/ E13 gezahlt. Wer mehr verdient, bekommt die Zulage nicht. Das betrifft nun ausgerechnet diejenigen Lehrer, die bei voller Unterrichtsbelastung mehr Verantwortung übernehmen – etwa als Fachleiter oder Qualitätsbeauftragter. Sie steigen als Anerkennung für ihr zusätzliches Engagement in die EG 14. Allerdings beträgt der Unterschied zur EG 13 nur 300 Euro. Durch die Zulage wird daher der Abstand zwischen beiden Besoldungsgruppen halbiert. Netto bleibt kaum etwas übrig.

Der Verband der Oberstudiendirektoren habe vor dieser Konsequenz frühzeitig gewarnt, sagte der Vorsitzende Ralf Treptow. Ohne Erfolg. Auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) kritisierte bereits Mitte September, dass die Höhergruppierungen in die EG 14 durch den Wegfall der Hauptstadtzulage und die niedrigere Jahressonderzahlung "nahezu zum Nullsummenspiel werden".

Größere Verantwortung zu tragen, zahle sich zukünftig also "nicht mehr in größerem Geld aus", schlussfolgert die GEW. Der Ausschluss von der Hauptstadtzulage könne zu Recht als mangelnde Wertschätzung empfunden werden, heißt es.

GEW: Es droht der Ausschluss aus der Tarifgemeinschaft

Das ist aber nicht alles: Anstatt der GEW-Empfehlung zu folgen und die Hauptstadtzulage in der letzten Tarifrunde 2019 zu verhandeln, habe das Land Berlin sie für die Beamten einfach per Gesetz eingeführt - und muss nun eine Lösung für die Angestellten finden.

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"Damit wurde das Pferd von hinten aufgezäumt", meint die GEW, denn die für die Tarifbeschäftigten notwendige Zustimmung des Arbeitgeberverbandes TdL (Tarifgemeinschaft deutscher Länder) sei nicht eingeholt worden. Inzwischen habe die TdL ihre Zustimmung versagt "und Berlin droht schlimmstenfalls der Ausschluss", warnen die GEW-Tarifexperten.

Berlin hatte die Idee zur Hauptstadtzulage aus München übernommen. Dort wurde sie bereits 1990 als Ballungsraumzulage konzipiert - eine Reaktion auf die hohen Lebenshaltungskosten in der bayerischen Landeshauptstadt.

Was mit 75 Euro für Staatsdiener begann, die weit unter 3000 Euro brutto verdienten, wurde in den vergangenen 30 Jahren allerdings immer mehr ausgeweitet - zuletzt 2019.

Das Münchner Vorbild wurde stark abgewandelt

Anders als für die Hauptstadtzulage in Berlin gilt nach Auskunft des Münchner Personal- und Organisationsreferat für die Münchenzulage:

  • Die Münchenzulage ist tariflich mit Verdi abgesichert.
  • Wer sich als städtischer TVöD-Beschäftigter in unteren Einkommensgruppen befindet (maximal EG 9), bekommt monatlich 270 Euro.
  • Der Grundbetrag beträgt 135 Euro monatlich für TVöD-Beschäftigte der Entgeltgruppen 10 bis 15.
  • Bei den Beamten setzt sich die Münchenzulage aus einem Grundbetrag von 130,67 Euro und einem Kinderzuschlag von 34,85 Euro zusammen.
  • Die Mitarbeiter freier Träger sollen "entsprechend partizipieren" - ganz anders als in Berlin, wo die freien Träger leer ausgehen.

Die Benachteiligung der Träger führt in Berlin schon seit mehreren Monaten zu Protesten.

Ärger auch an den Hochschulen

Nicht besser ist die Stimmungslage offenbar an den Hochschulen. Es sei "völlig inakzeptabel", dass die Tarifbeschäftigten der Berliner Hochschulen keine Hauptstadtzulage bekommen, urteilt die GEW.

"Noch absurder" sei, dass die Beamten an den Hochschulen die Zulage erhalten, weil sie mittelbare Landesbeamte sind und damit unter die gesetzlichen Regelungen des Landes Berlin fallen. Diese "Ungleichbehandlung" innerhalb der Hochschulen und gegenüber dem öffentlichen Dienst Berlins werde das Arbeitsklima weiter verschlechtern und die Abwanderung von Beschäftigten in den attraktiveren Landesdienst beschleunigen, befürchtet die GEW, sobald die Zulage ab 1. November gelte.

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