zum Hauptinhalt
Ab Montag gilt 2G - das steht weder für "getrunken" noch für "gefeiert".

© REUTERS/Christian Mang

Update

Friseur, Fußballspiele, private Feiern: 2G-Regel in Berlin ab Montag – das sind die Details

Der Senat hat eine umfassende 2G-Regelung beschlossen. Für Ungeimpfte ab 18 ist vieles nicht mehr zugänglich. Ein Überblick über Beschränkungen und Ausnahmen.

Berlinerinnen und Berliner ohne Impfschutz müssen sich auf weitere Einschränkungen einstellen. Der Senat hat bei einer Telefonkonferenz am Mittwochnachmittag eine umfangreiche Ausweitung der 2G-Regel beschlossen.

Außerdem werden die Regeln am Arbeitsplatz wieder deutlich verschärft. Es gibt eine Empfehlung für 50 Prozent Homeoffice. Die Testpflichten in Altenheimen und Krankenhäusern werden auch für geimpftes Personal verschärft. Die Regel soll ab Montag in Kraft treten.

Angesichts der erheblich gestiegenen Inzidenzzahlen in Berlin wird dann der Zutritt zu Restaurants, Kinos und Theatern nur noch für Geimpfte und Genesene (2G) möglich sein – und nicht mehr auch für Getestete (3G).

Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) hatte schon Anfang der Woche erklärt: „2G macht deutlich: Es wird ungemütlicher und komplizierter, nicht geimpft oder genesen zu sein.“

Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden.

Ich bin damit einverstanden, dass mir der externe Inhalt angezeigt wird. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in den Datenschutz-Einstellungen. Diese finden Sie ganz unten auf unserer Seite im Footer, sodass Sie Ihre Einstellungen jederzeit verwalten oder widerrufen können.

So soll die exponentiell steigende Zahl der Corona-Infektionen gebremst werden. Was jetzt gilt – und wie kontrolliert werden soll.

Für wen in Berlin 2G gilt?

Die 2G-Regel gilt für alle Erwachsenen. Ausgenommen sind Personen unter 18 Jahre und Menschen, die zum Beispiel aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Diese Personengruppen benötigen aber überall dort, wo eigentlich 2G gilt, ein tagesaktuelles negatives Testergebnis. Nur in diesem Fall dürfen Betreiber ihnen Zutritt gewähren.

Wo 2G ab Montag gilt

Die 2G-Regel, also Zutritt nur für Geimpfte und Genesene, gilt künftig in der Gastronomie (nicht in den Außenbereichen), in allen Kultureinrichtungen wie Clubs, Theatern, Opernhäusern oder auf Bustouren und Ausflugsfahrten. Das Gleiche gilt für Vergnügungsstätten wie Freizeitparks oder Spielhallen.

Ebenfalls nur noch für Geimpfte und Genese geöffnet sind alle Sportstätten wie Schwimmhallen oder Fitness- und Tanzstudios. Auch alle Hallensportarten sind nur noch unter 2G-Bedingungen durchführbar.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden.

Ich bin damit einverstanden, dass mir der externe Inhalt angezeigt wird. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in den Datenschutz-Einstellungen. Diese finden Sie ganz unten auf unserer Seite im Footer, sodass Sie Ihre Einstellungen jederzeit verwalten oder widerrufen können.

Außerdem gilt die Regel bei allen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ab 20 Personen. Das gilt auch für private Treffen drinnen in dieser Größenordnung, wie zum Beispiel Geburtstagsfeiern. Zudem gibt es eine Obergrenze von 50 Personen für Feiern drinnen. Ebenfalls nur noch Geimpfte und Genesene werden Zugang zu Veranstaltungen im Freien ab 2000 Teilnehmern haben – damit sind explizit auch Fußballspiele gemeint.

Auch in Zoo und Tierpark wird 2G gelten, allerdings nur in den Tierhäusern und im Aquarium. Die Außenanlagen dürfen Ungeimpfte also weiter betreten.

[Wenn Sie alle aktuellen Nachrichten live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.]

Bei körpernahen Dienstleistungen wie bei der Maniküre, bei Friseuren und in der Prostitution gilt ab jetzt ebenfalls 2G. Ausgenommen ist nur der medizinische Bereich wie die Podologie. Ungeimpfte Mitarbeiter von Einrichtungen, in denen 2G gilt, müssen sich ab Montag täglich testen lassen. Die Betreiber der Einrichtungen sind zur Kontrolle der Regeln verpflichtet.

Wo andere Zugangsregeln gelten

Der Einzelhandel ist von der 2G-Regel komplett ausgenommen. Auch die Regeln in Bus und Bahn haben sich nicht verändert – hier gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske. Auch in Hochschulen und Bibliotheken führt der Senat kein 2G ein. Hier bleibt es bei 3G (Geimpfte, Genesene oder Getestete), es wird aber zusätzlich eine Maskenpflicht eingeführt. In Hotels und Pensionen müssen sich Gäste am Anreisetag negativ auf das Coronavirus testen lassen und dann an jedem dritten Tag ihres Aufenthaltes ein negatives Testergebnis vorweisen.

Welche Regeln gelten auf Berliner auf Weihnachtsmärkten?

So sah es vor Corona aus: Der Weihnachtsmarkt auf dem Breitscheidplatz im Jahr 2019.
So sah es vor Corona aus: Der Weihnachtsmarkt auf dem Breitscheidplatz im Jahr 2019.

© Hannibal Hanschke/REUTERS

Bei den Weihnachtsmärkten gilt weiterhin die vor zwei Wochen gefasste Verordnung. Sie lässt Veranstaltern die Wahl, ob der Markt mit 2G-Regeln stattfindet, oder nicht. Ist der Zutritt für alle Personen möglich, gilt auf dem Gelände Maskenpflicht. Zudem müssen die Besucher die Abstandregeln einhalten. Viele Marktbetreiber, etwa am Gendarmenmarkt oder in der Zitadelle Spandau, erlauben den Zugang daher nur für Geimpfte und Genesene.

So sollen die Regeln kontrolliert werden

Für die Kontrolle des Impfstatus vor Ort sind die jeweiligen Betreiber zuständig. Ordnungsämter und Polizei überprüfen die Einhaltung der 2G-Regeln. Bei Verstößen liegt das Bußgeld je nach Schwere des Vergehens zwischen 1000 und 10.000 Euro, es erhöht sich im Wiederholungsfall.

[Behalten Sie den Überblick: Jeden Morgen ab 6 Uhr berichten Chefredakteur Lorenz Maroldt und sein Team im Tagesspiegel-Newsletter Checkpoint über die aktuellsten Entwicklungen rund um das Coronavirus. Jetzt kostenlos anmelden: checkpoint.tagesspiegel.de]

Senatsinnenverwaltung und Ordnungsstadträte haben eine Absprache getroffen, wonach es zum Start der Regelung verstärkt Kontrollen geben soll. Die Bezirke Neukölln und Friedrichshain-Kreuzberg hatten das bereits zu Wochenbeginn angekündigt.

Doch die Zweifel, ob es weitreichende Kontrollen geben wird, sind groß. Weder Polizei noch Ordnungsämter seien in der Lage, die Regeln flächendeckend zu überprüfen, sagte Benjamin Jendro, Sprecher der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Es könne „maximal punktuelle Stichproben“ geben. „In Anbetracht des Personalkörpers und der täglichen Aufgaben sollte hier kein Politiker auf die Idee kommen, Einsatzhundertschaften in Restaurants, Kosmetikstudios oder U-Bahnen schicken zu wollen.“ Zuvor hatten bereits die Bezirke deutlich gemacht, dass eine Ausweitung der Ordnungsamtseinsätze wegen der dünnen Personaldecke nur begrenzt möglich sei.

Schärfere Corona-Regeln am Arbeitsplatz

Der Senat wollte den Arbeitsbereich explizit nicht außen vor lassen. Statt einer verpflichtenden Regelung zum Homeoffice gibt es allerdings nur eine Empfehlung dafür: Wenn nicht wichtige betriebliche Gründe dem entgegenstehen, wird jetzt empfohlen, dass in Büros nur noch jeder zweite Platz besetzt werden darf. Wo Präsenz notwendig ist, müssen die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zwei Corona-Tests pro Woche kostenlos bereitstellen.

Lesenswerte Plus-Texte zur Corona-Pandemie:

2G-Plus für die Zukunft nicht explizit ausgeschlossen

Auf eine 2G-Plus-Regelung für bestimmte Lebensbereiche hat sich der Senat vorerst nicht verständigt. Eine solche hatte Müller vergangene Woche vorgeschlagen. Bei größeren Veranstaltungen oder Clubbesuchen müssten sich demnach auch Geimpfte und Genesene zusätzlich testen, eine Maske tragen oder wieder einen Abstand von 1,5 Metern einhalten. Ungeimpfte hätten keinen Zutritt mehr.

Ist in den letzten Wochen seiner Amtszeit noch mal als Krisenmanager gefragt: Berlins scheidender Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD).
Als Krisenmanager gefragt: Berlins scheidender Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD).

© Paul Zinken/dpa

Die Regel soll bei einer der kommenden Sitzungen noch einmal diskutiert werden. Unter anderem soll argumentiert worden sein, dass noch Steigerungsmöglichkeiten in der Rigidität der Regelungen bleiben sollen und die Wiedereinführung der kostenlosen Tests durch den Bund abgewartet werden soll.

Experten bringen Lockdown ins Spiel

In den vergangenen Tagen hatten erste Experten wie der Mobilitätsforscher Kai Nagel von der Technischen Universität Berlin wieder einen möglichen Lockdown als notwendige Maßnahme ins Spiel gebracht. Nagel hält auch Müllers 2G-Plus-Vorschlag für sinnvoll. „Die Wirkung des Testens ist mehr als doppelt so groß, wenn sich hier die Geimpften und Genesenen beteiligen“, sagte er dem Tagesspiegel.

Berlins Regierender Bürgermeister hält anders als Nagel einen weiteren Lockdown für nicht umsetzbar. „Ich glaube nicht, dass ein weiterer Lockdown über Weihnachten akzeptiert würde“, sagte der SPD-Politiker. Die Testpflichten in Heimen sollten wieder ausgeweitet werden, sagte Müller außerdem. Das hatte die Berliner Grünen-Fraktionschefin Silke Gebel zuvor vorgeschlagen.

Michael Müller: Die Corona-Pandemie hat nie aufgehört

Bisher hatten in Berlin zum Beispiel Veranstalter oder Betreiber von Restaurants die Wahl, ob sie den Zutritt zu ihren Innenräumen nur Geimpften und Genesenen erlauben oder auch Getesteten. Im Fall von 2G gilt dann keine Maskenpflicht.

Forderungen, die 2G-Regel in Berlin auszuweiten, waren zuletzt lauter geworden. Am Wochenende hatten sich sowohl die SPD-Landesvorsitzende Franziska Giffey als auch Grünen-Fraktionsvorsitzende Bettina Jarasch dafür ausgesprochen.

[Behalten Sie den Überblick: Corona in Ihrem Kiez. In unseren Tagesspiegel-Bezirksnewslettern berichten wir über die Krise und die Auswirkungen auf Ihren Bezirk. Kostenlos und kompakt: leute.tagesspiegel.de]

Am Montagabend verständigte sich der Senat bereits grundsätzlich auf eine umfassende 2G-Regelung. Kurz vor der Telefonkonferenz äußerte sich auch Müller positiv darüber - er halte die Einführung von 2G in Berlin für gut möglich. Die steigenden Corona-Infektionszahlen seien ein Zeichen dafür, dass die Pandemie nie aufgehört habe, sagte er am späten Nachmittag im Fernsehsender Phoenix.

Es sei wichtig, nun zu überlegen, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Pandemie wieder weiter einzudämmen, sagte Müller. Dazu gehöre neben der Diskussion um 2G auch die Beibehaltung der Maskenpflicht sowie mehr Impfungen und auch Booster-Impfungen.

Michael Müller steht Impfpflicht skeptisch gegenüber

Auch wenn schon viele Menschen geimpft seien, müsse die Impfquote höher sein, sagte Müller. Es sollen weiterhin niedrigschwellige Impfangebote gemacht werden, um die bisher Ungeimpften für die Impfung zu motivieren. Dass man eine neunzigprozentige Impfquote erreicht, glaubt er jedoch nicht. "10 bis 15 Prozent werden wir am Ende nicht erreichen können."

Menschen warten im Corona-Impfzentrum auf dem Messegelände auf ihre Impfung.
Menschen warten im Corona-Impfzentrum auf dem Messegelände auf ihre Impfung.

© picture alliance/dpa

Eine Impfpflicht hält Müller für schwer umsetzbar - sowohl in der politischen Diskussion als auch in der gesellschaftlichen Akzeptanz. In vielen menschennahen Branchen sei die Impfquote bereits sehr hoch. Dass man mit einer Impfpflicht auch noch die letzten Ungeimpften erreichen kann, davon ist Müller nicht überzeugt. "In der Abwägung bin ich immer noch der Meinung: Eine Impfpflicht würde nicht viel helfen in diesen Bereichen."

Zudem äußerte sich Michael Müller zu einem möglichen Lockdown über Weihnachten. "Ich glaube nicht, dass ein weiterer Lockdown über Weihnachten akzeptiert würde."

2G-Regelung ab Montag auch in Brandenburg

Aufruf zum Testen: Ein Plakat in der Potsdamer Fußgängerzone.
Aufruf zum Testen: Ein Plakat in der Potsdamer Fußgängerzone.

© Soeren Stache/dpa

Auch Brandenburg führt wegen des drastischen Anstiegs der Corona-Infektionszahlen die 2G-Regel in Gaststätten, Hotels, Kinos und Theatern ein. Vom kommenden Montag an dürfen nur noch geimpfte und genesene Menschen sowie Kinder unter zwölf Jahren dort hinein, kündigte die rot-schwarz-grüne Koalition nach einem Kabinettsbeschluss am Donnerstag in Potsdam an. Ausnahme: Wer unter 18 Jahre alt ist, erhält mit negativem Covid-19-Test ebenfalls Einlass. Die 2G-Regel gilt auch in Diskotheken, Clubs und auf Festivals. In Grundschulen wird die Maskenpflicht von der ersten Klasse an wieder eingeführt, was Berlin bereits am Montag beschlossen hatte,

Hier gilt die 2G-Regel in Brandenburg

Sie wird in Gaststätten, Hotels, bei Stadtrundfahrten, in Theatern, Konzerthäusern, Kinos, Freizeitbädern, Saunen, Diskos, Festivals, bei Feiern, beim Kontaktsport von Erwachsenen und in Bordellen zur Pflicht. Es gibt Ausnahmen für Gaststätten im Reisegewerbe, Kantinen, Mensen, Imbisse und Autohöfe. Möglich ist 2G bei Volksfesten, Weihnachtsmärkten, in Schwimmbädern und in Sporthallen. Erwachsene, bei denen keine Impfung möglich ist, haben Zutritt mit Nachweis und FFP2-Maske. Beim Besuch Sterbender oder schwer erkrankter Kinder sind Hotels mit Test offen für Ungeimpfte.

Hier gilt die 3G-Regel in Brandenburg

Mit Nachweis für eine Impfung und Genesung oder mit negativem Test kann man Veranstaltungen ohne Unterhaltungscharakter bei einer Gästezahl ab 1000 Leuten draußen und ab 100 drinnen besuchen. 3G gilt auch - anders als in Berlin - für Friseurläden und Kosmetikstudios; außerdem in Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Sporthallen, Spielplätzen in Gebäuden und bei Volksfesten mit bis zu 1000 Besuchern.

Das gilt in Brandenburgs Schulen, Kliniken und Läden

Für alle Schülerinnen und Schüler und für alle Lehrkräfte gilt ab Montag wieder: Maske auf im Schulgebäude und das ab der ersten Klasse, für Besucherinnen und Besucher gilt das auch draußen. Drei statt bisher zwei Schnelltests sind pro Woche für Schülerinnen und Schüler notwendig. In Horten gilt für alle Kinder ab sechs Jahren eine Maskenpflicht.

[Was ist los in Brandenburg? Die Potsdamer Neuesten Nachrichten informieren Sie direkt aus der Landeshauptstadt. Mit dem Newsletter Potsdam HEUTE sind Sie besonders nah dran. Hier geht's zur kostenlosen Bestellung.]

Kliniken und Heime: In Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern sind nur noch höchstens zwei Besucherinnen und Besucher pro Tag erlaubt.

Einkaufen: Für Supermärkte, Banken, Kaufhäuser oder Postfilialen gibt es keine neuen Regeln - Abstand und in Räumen Maskenpflicht sind notwendig.

Woidke: Teil-Lockdown für alle wäre die Alternative

Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) hält die neuen Regeln für dringend notwendig. „Wir sind in einer, um Herrn Drosten zu zitieren, echten Notfallsituation“, sagte er mit Blick auf den Virologen Christian Drosten. Die neue Verordnung bringe für viele Menschen - vor allem für Ungeimpfte - Einschränkungen der Grundfreiheiten. Die Alternative wäre aber, mindestens in einen Teil-Lockdown für alle zu gehen, warnte Woidke. Er rief wie die Landesärztekammer eindringlich zum Impfen auf.

Um die Lage in den Griff zu bekommen, kommt auch die Bundeswehr Landkreisen und kreisfreien Städten in Brandenburg zu Hilfe. Gesundheitsämter sind vielfach überlastet. Bis Montag sollten 140 Soldaten zur Kontaktverfolgung eingesetzt werden, sagte der Sprecher des Landeskommandos Brandenburg, Oberstleutnant Detlef Schachel. Die Hilfe sei für zehn Kreise und zwei Städte vorgesehen. (mit dpa)

Zur Startseite