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War Fathi Ben M. ein islamistischer Gefährder oder nicht? Polizei und Gericht sind sich uneinig.

© Stefan Rampfel/dpa

Freigelassener Drogenhändler: Berliner Polizei: Fathi Ben M. war kein Gefährder

Das Gericht sieht in dem Tunesier einen Gefährder. Die Polizei Berlin sieht das anders. Sie weist die Vorwürfe, einen Gefährder freigelassen zu haben, zurück.

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Dieser Fall wird nicht nur Polizei und Justiz beschäftigen, sondern wohl auch das Abgeordnetenhaus. Schon weil es Parallelen zum Breitscheidpatz-Attentäter Anis Amri geben könnte und Fragen nach der Zusammenarbeit der Behörden aufwirft. Es geht um einen tunesischen Flüchtling, dessen Asylantrag abgelehnt wurde, der schon mehrfach abgeschoben werden sollte, gegen den wegen mehrfacher Straftaten ermittelt wird und der nach Einschätzung der Behörden in Sachsen islamistischer Gefährder sein soll. Dennoch wurde er nach einer Festnahme in Friedrichshain nicht in Haft genommen worden. Wie berichtet, hatten Zivilpolizisten am 3. Dezember 2017 Fathi Ben M. beim Drogenverkauf an der Warschauer Brücke festgenommen. M., der Tarnidentitäten nutzte, wurde durch Fingerabdrücke identifiziert – kam aber nicht in Abschiebehaft. Ein Fall von Behördenversagen?
Innensenator Andreas Geisel (SPD) äußerte sich vorerst nicht, man warte die Ermittlungen ab.

Die Berliner Polizei wies die in einem rbb-Bericht erhobenen Vorwürfe, ein Gefährder sei freigelassen worden, zurück. Der Mann sei „weder in Berlin noch in einem anderen Bundesland als Gefährder eingestuft“. Daher seien keine Sofortmaßnahmen ergriffen worden. Weder ein „Haftbeschluss noch Fahndungen zur Festnahme" hätten vorgelegen.

Doch der Begrifft „Gefährder“ taucht in einem Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten vom 26. Januar, der dem Tagesspiegel vorliegt, auf. Darin heißt es, der Tunesier, der mit 18 Alias-Namen in Deutschland, der Schweiz und Italien unterwegs und untergetaucht war, sei „nach den Ermittlungen der Sicherheitsbehörden als (islamistischer) Gefährder einzustufen“.

Zudem forderte das Gericht in einem Begleitschreiben von den Behörden in Sachsen, die die einstweilige Anordnung der Abschiebehaft beantragt und dem Gericht einen Gefährderverdacht vorgelegt hatten, für das Hauptverfahren „weitere lnformationen hinsichtlich der Gefährdereigenschaft“. Der Haftantrag „verhält sich dazu nicht ausreichend“, heißt es im Anschreiben des Gerichts. Intern ist die Rede von Erkenntnissen aus Sachsen, dass Fathi Ben M. eine Kontaktperson von Anis Amri gewesen sein soll.

Die Berliner Polizei zweifelt am Gerichtsbeschluss

Die Berliner Polizei zieht nun offiziell in einer Erklärung den Beschluss des Gerichts, das sich auf Informationen des Freistaats Sachsen berief, in Zweifel – ein ungewöhnlicher Vorgang: In dem Beschluss sei „offenbar der Begriff Gefährder verwendet“ worden, „ohne das polizeiliche Erkenntnisse für diese Einstufung vorlagen“. Es sei davon auszugehen, dass diese Position mit den Behörden anderer Länder abgesprochen sei, hieß es auf Anfrage. Ein Sprecher des sächsischen Innenministeriums konnte vorerst nichts zu dem Fall sagen.

Die Frist für die Abschiebehaft ist inzwischen verstrichen, sie lief bis 30. Januar. Fände man M. doch, bräuchte es einen neuen Beschluss. M. ist in Sachsen ausländerrechtlich gemeldet.

Warum ließ ihn die Polizei laufen?

Aus dem Gerichtsbeschluss geht hervor, dass M. 2014 unter dem falschen Namen Kamal Mustafa nach Deutschland kam und im Landkreis Bautzen Asyl beantragte. Dann tauchte er unter. Im April 2017 drohte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) mit Abschiebung. Tunesien bestätigte seine Identität und erstellte Passersatzpapiere. Im Beschluss heißt es: „Bereits geplante Abschiebungen am 20.9.2017, 8.11.2017 und am 13.12.2017 scheiterten daran, dass der Betroffene nicht greifbar war.“

Doch warum ließ die Berliner Polizei ihn trotz Ausreisepflicht laufen? „Alle Voraussetzungen für die Beantragung der Abschiebungshaft waren gegeben“, sagt CDU-Innenexperte Burkard Dregger. „Das ist kein Behördenversagen, das ist politisch gewollt.“ Abschiebehaft sei vom rot-rot-grünen Senat nicht erwünscht, es fehle an geeigneten Räumen. Tatsächlich erklärten SPD, Linke und Grüne im Koalitionsvertrag, sie hielten Abschiebehaft und Abschiebegewahrsam für unangemessen. Hinweise zum Umgang mit ausreisepflichtigen Gefährdern gibt es dort nicht.

Der FDP-Innenpolitiker Marcel Luthe beklagte, dass das Abschiebegefängnis in Berlin-Grünau noch unter dem rot-schwarzen Vorgängersenat dicht gemacht wurde und „Rot-Rot-Grün Abschiebungen praktisch gar nicht durchführt“. Auch die Gewerkschaft der Polizei forderte eine Abschiebehaft und Unterbindungsgewahrsam.

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