zum Hauptinhalt
Neuangekommene Flüchtlinge erhalten am Lageso nach der Ersterfassung graue BVG-Armbändchen, damit sie bis zur Antragstellung nicht als Schwarzfahrer aufgegriffen werden.

© Annette Kögel

Freifahrten für Flüchtlinge in Berlin: BVG erstattet Anzeige wegen rechter Hetze

Eigentlich wollte ein BVG-Mitarbeiter nur im Internet recherchieren. Dabei stieß er auf eine Homepage von Neonazis.

„Vor uns liegt der Sieg! Willkommen im deutschen Forum“ steht unter einer Germania, die Deutschlands Kaiserkrone schwenkt: auf einer blau grundierten Homepage, die ein BVG-Mitarbeiter zufällig entdeckt hat. Ihr Kollege, sagt BVG-Sprecherin Petra Reetz, habe einen Vortrag zur Flüchtlingssituation im öffentlichen Nahverkehr vorbereitet und sei auf diesen rechtsradikalen Internetauftritt gestoßen.

Dort wird neben einem Hakenkreuz und einem Hitlerportät unter anderem gegen Juden, Asylbewerber, die BVG und gegen den Tagesspiegel gehetzt, das „wohl versiffteste Judenblatt Berlins“. Vorausgegangen waren dieser Attacke Tagesspiegel-Berichte im Oktober 2015.

Die BVG-Rechtsabteilung hat nicht gezögert

Damals begann man im Lageso, Flüchtlingen nach der Ersterfassung BVG-Armbändchen auszuhändigen, damit sie die Chance hätten, sich ohne Ordnungsverstoß in der Stadt zu bewegen – bis zur Erreichung eines ordentlichen Antragsstadiums. „Was soll der Kontrolleur denn machen“, wurde Reetz in dem Artikel zitiert. „Er kann ja nicht an manchen Menschen einfach vorbeigehen. Deshalb ist es gut, dass jetzt die Lösung mit den Armbändern gefunden wurde.“

Helferorganisationen begrüßten die unbürokratische Maßnahme, im Gegensatz zur Redaktion des „deutschen Forums“, die einen grundsätzlichen Sonderstatus suggeriert: „Flüchtlinge dürfen in Berlin ab jetzt straffrei schwarzfahren – bald auch in ganz Deutschland?“ Die BVG-Rechtsabteilung hat nicht gezögert und sofort Strafanzeige gegen unbekannt gestellt, um die Aufnahme von Ermittlungen „wegen sämtlicher in Betracht kommender Delikte“ gebeten und: „Bitte unterrichten Sie uns über den Ausgang des Verfahrens.

Zur Startseite