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Easyjet Schönefeld

© ddp

Flugverkehr: Billigflieger könnten für Berlin teuer werden

Die Europäische Union rügt Berlins Flughafen-Politik: Zu hohe Rabatte für Airlines in Schönefeld verzerren den Wettbewerb. Die Kommission droht der Stadt mit Sanktionen.

Die EU-Kommission hat ihre Kritik an der Flughafenpolitik des Landes Berlin verschärft. Den Unmut der Europäischen Union zieht sich die Landesregierung insbesondere mit den Rabatten zu, die am Flughafen Schönefeld für Flugunternehmen gewährt werden. Bemängelt wird auch der Ausgleich der Verluste des Airports Schönefeld durch die Gewinne, die vom Flughafen Tegel erzielt werden. Da sich die Berliner Flughäfen im Besitz des Bundes sowie der Länder Berlin und Brandenburg befinden, hat die EU den Verdacht, dass es sich um illegale staatliche Subventionen handelt. Sieht sich die Kommission nach Anhörung der Beteiligten in ihrer Auffassung bestätigt, können unrechtmäßig gewährte Beihilfen vom Empfänger zurückgefordert werden.

Nachdem die Kommission bereits im Juli die Einleitung eines Wettbewerbsverfahrens bekannt gegeben hatte, wurden jetzt im Amtsblatt der EU die Details veröffentlicht. Neben der Bundesregierung wurden auch alle Beteiligten aufgefordert, bis zum Monatsende Stellungnahmen abzugeben. Laut der Kommission hat die Flughafen Berlin Schönefeld GmbH (FBS) bereits 2003 mit dem Billigflieger Easyjet eine „ausschließliche Entgeltregelung“ vereinbart, die der Fluggesellschaft „sehr wahrscheinlich einen besonderen Vorteil gegenüber den anderen Billigfluggesellschaften einräumt“. Festzustellen sei, dass die von Easyjet gezahlten Gebühren „erheblich geringer“ seien, als in der veröffentlichten Entgeltordnung vorgesehen.

Ferner sei Easyjet ohne öffentliche Ausschreibung das mit einer besseren Gepäckförderanlage ausgestattete Terminal B zur ausschließlichen Nutzung überlassen worden, kritisiert die EU. Der monatliche Mietzins von 8000 Euro liegt nach Auffassung der Kommission unter dem marktüblichen Preis. Bemängelt wird auch die ungewöhnlich lange Vertragslaufzeit von zehn Jahren mit einseitiger Verlängerungsmöglichkeit um weitere zehn Jahre. Die Kommission bezweifelt, „dass die Easyjet gewährte Beihilfe als mit dem gemeinsamen Markt vereinbar erklärt werden kann“. Sie habe negative Auswirkungen für konkurrierende Fluggesellschaften und drohe den Wettbewerb der Flughäfen zu verzerren.

Bemängelt werden auch im Jahr 2003 vereinbarte Zuschüsse für weitere Billigflieger wie Germanwings und Ryanair. Damals hatte die Flughafengesellschaft ihre Bemühungen, den brachliegenden Flughafen Schönefeld durch Billigflieger zu beleben, gestartet. Eine passende Entgeltordnung wurde erst später als nachträgliche Rechtsgrundlage entwickelt. Das ergibt sich aus dem Schriftverkehr zwischen der FBS und dem Brandenburger Verkehrsministerium, so die Kommission. Die neue Gebührenregelung trat erst am 1. Mai 2004 unter den Auflagen in Kraft.

Kritisiert wird von der EU auch der Ausgleich der Verluste des Flughafens Schönefeld durch die in Tegel erzielten Gewinne. Die Flughafen Berlin Schönefeld GmbH und die Berliner Flughafen- Gesellschaft (BFG), die Tegel und Tempelhof betreibt, standen nach der Vereinigung zunächst unter dem gemeinsamen Dach der Berlin-Brandenburg Flughafen- Holding. Diese ging 2003 in der FBS auf. Die Übertragung der Gewinne der BFG war „eines der wichtigsten Instrumente für das Überleben“ der FBS, so die Kommission. Mit der Quersubventionierung aus den Tegeler Erträgen sei Schönefeld ein Vorteil gegenüber konkurrierenden Flughäfen gewährt worden.

Easyjet-Sprecher Oliver Aust erklärte dem Tagesspiegel, die Gesellschaft erhalte an keinem Flughafen unrechtmäßige Beihilfen. In Schönefeld zahle man „das, was im Internet veröffentlicht ist“. Die zuletzt 2006 geänderte Entgeltordnung, die verschiedene Rabattmöglichkeiten enthält, gilt diskriminierungsfrei für alle Airlines, so Flughafen-Sprecher Ralf Kunkel. Sie sei von externen Gutachtern auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft worden. Das EU-Papier spiegele nicht den aktuellen Stand des Verfahrens wider, man habe der Kommission bereits eine ausführliche Stellungnahme übermittelt.

Easyjet hat nur einen Teil des Terminals gemietet, sagte Kunkel. Dass der Billigflieger dort die einzige Fluggesellschaft ist, liege an der Kleinteiligkeit der Gebäude. Eine Quersubventionierung zwischen Schönefeld und Tegel gebe es nicht, da die Berliner Flughäfen trotz der unterschiedlichen Betreibergesellschaften ein Unternehmen seien.

Rainer W. During

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