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Archivbild: Bürger haben sich am 21. Februar 2011 am S-Bahnhof Berlin-Lichtenrade zur Auftaktkundgebung gegen gegen geplante BER-Flugrouten einfgefunden. Rund 1500 Demonstrationsteilnehmer hatten sich dem Aufruf Der Bürgerinitiative "Lichtenrade/Mahlow-Nord gegen Fluglärm" angeschlossen und marschierten nach einer Auftaktkundgebung durch Berlin-Lichtenrade, um gegen Lärmbelästigungen durch den künftigen Hauptstadtflughafen BBI in Schönefeld zu protestieren.

© dpa

Flugroutenurteil in Berlin: In Lichtenrade kracht’s dank BER

Das neue Urteil zu den Flugrouten bringt die Bewohner im Süden Berlins aus der Ruhe. Auch Bundestagsabgeordnete mischen sich nun ein, denn jahrelang war den Anwohnern versichert worden, sie werden von dem Lärm des Großflughafens verschont bleiben.

Nicht einmal die Richter können es den im Streit um die Flugrouten vom BER verkämpften Bürgern, Ämtern und Flughafengesellschaften recht machen. Ganz im Gegenteil: Das Urteil des Berliner Oberverwaltungsgerichtes (OVG), das am Donnerstag so etwas wie einen Kompromiss beim Überfliegen von Blankenfelde-Mahlow vorgeschlagen hatte, will die dortige Bürgerinitiative nicht hinnehmen – und kündigte eine Revision an. Und für Bundestagsabgeordnete ist das Urteil gar ein Politikum.

Nach dem Willen des OVGs sollen die Bewohner der Gemeinde zwar in den Nachtstunden vom Lärm startender Maschinen entlastet werden – tagsüber müssten sie den Krach dagegen hinnehmen. Zusätzlichen Ärger löst der Richterspruch nun auch unter den infolge einer möglichen Umfliegung Blankenfelde-Mahlows erstmals von Fluglärm betroffenen Bewohnern von Lichtenrade aus. Und das ruft die Politik auf den Plan.

Jahrelang hieß es Lichtenrade bliebe vom BER-Lärm verschont

Der Berliner Bundestagsabgeordnete Jan Marco Luczak (CDU) sieht die „politische Glaubwürdigkeit“ beschädigt, wenn die Maschinen nachts über Lichtenrade donnern und Anwohner um ihren Schlaf bringen. Denn jahrelang sei ihnen versichert worden, dass sie vom Lärm des Großflughafens verschont bleiben. „Darauf haben sich die Menschen verlassen und Entscheidungen getroffen – dieses Vertrauen darf nicht enttäuscht werden.“

Schlimmeres befürchtet hatten offensichtlich die Verantwortlichen im Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung, die sich der Klage erwehren mussten: „Wir können mit dem Urteil gut leben“, sagte Referatsleiter Wolfgang Ruths. Die Festlegung der Flugroute bei Westwind – also der pfeilgeraden Startroute über Blankenfelde-Mahlow hinweg – hätten die Richter nicht grundlegend infrage gestellt. Tagsüber sei diese Strecke nach diesem Richterspruch ja weiterhin gültig. Zur Schonung der Brandenburger in den Nachtstunden zwischen 22 und 6 Uhr werde das Amt nun die verträglichste der vier Strecken-Varianten zur nördlichen Umfliegung der Gemeinde auswählen.

Vier möglichen Strecken zur Umfliegung von Blankenfelde-Mahlow unterscheiden geringfügig

Das Bundesaufsichtsamt hatte die Umfliegung von Blankenfelde-Mahlow selbst während des Verfahrens ins Spiel gebracht, weil diese Strecke in den Nachtstunden nach dem komplizierten Berechnungsverfahren zur Ermittlung des „unzumutbaren Fluglärms“ weniger Menschen belaste. Die vier möglichen Strecken zur Umfliegung von Blankenfelde-Mahlow unterscheiden sich nur geringfügig: je nachdem, wie schnell die Maschinen wieder auf die alte West-Flugroute einschwenken, wenn sie den Bogen um Blankenfelde-Mahlow gemacht haben. Bis Sommer 2014 will das Bundesamt die „Nordumfliegung“ festlegen. Dabei gehe es auch darum, wie andere Siedlungsgebiete wie Großbeeren oder Teltow möglichst vom Lärm verschont werden.

„Wir warten jetzt die weitere rechtliche Klärung ab. Die Gemeinde hat ja angekündigt, die Bundesgerichtsbarkeit anzurufen“, sagte Senatssprecher Richard Meng. Berlin sei für ein Nachtflugverbot so wie es die Flughafengesellschaft vorsehe. Ein Airportsprecher sagte: „Für die Kapazität des Flughafens spielt der Streit um die Flugrouten keine Rolle.“

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