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Am Flughafen Tegel gilt von 23 Uhr bis 5.59 Uhr Nachtflugverbot. Ausnahmen gibt es nur für Post-, Ambulanz- und Regierungsmaschinen.

© Patrick Pleul/dpa

Fluglärm in Berlin: Zahl der Nachtflüge in Tegel erneut gestiegen

Obwohl in Tegel ein Nachtflugverbot gilt, gab es dort vergangenes Jahr zwischen 23 Uhr und 5.59 Uhr so viele Starts und Landungen wie noch nie.

Der nächtliche Krach am Himmel über dem Flughafen Tegel hat im vergangenen Jahr erneut stark zugenommen. Zwischen 23 Uhr und 5.59 Uhr, wenn – mit Ausnahmen – ein Flugverbot besteht, gab es 1792 Starts und Landungen, teilte die Senatsverkehrsverwaltung auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Carsten Schatz und Harald Wolf jetzt mit. Ein Jahr zuvor gab es 1479 Flüge in diesem Zeitraum. 650 Post-, Ambulanz- und Regierungsflüge fielen 2017 nicht unter das Verbot. 2016 waren es 728.

Behörden können von verspäteten Airlines Geld fordern

In Hamburg, wo seit 2016 ein eigenes Fluglärmschutzbeauftragten-Gesetz gilt, können Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Gesellschaften eingeleitet werden, die sich nicht an das Nachtflugverbot halten. Wenn die Unternehmen bei der Anhörung keine Angaben über die Gewinne durch von ihnen unzulässigerweise vorgenommene Starts und Landungen machen, können die Behörden nach Angaben von Staatssekretär Jens-Holger Kirchner die Gewinnabschöpfung schätzen und Zahlungen von den Gesellschaften fordern. Gegen Easyjet wurde nach Angaben des Nachrichtenportals „Airliners“ vor Kurzem wegen eines verspäteten Starts eine Gewinnabschöpfung in Höhe von 468 000 Euro verhängt. Nach Kenntnis des Senats laufen dagegen Klagen. Der Senat verfolge die Entwicklung aufmerksam, teilte Kirchner mit.

Auch Hessens Verkehrsminister Tarek Al-Wazir (Grüne) prüft Schritte gegen Ryanair, das seine Flugpläne so knapp geplant habe, dass die Maschinen bei zwei Flügen häufig erst nach 23 Uhr in Frankfurt landen. Der Flugverkehr ist dann beschränkt.

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