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Flüchtlinge fordern mehr Rechte. Hier ein Foto vom Breitscheidplatz aus dem Mai 2014.

© dpa/picture alliance

Flüchtlinge in Berlin: Flüchtlinge vom Oranienplatz vor Gericht erfolgreich

Für die Flüchtlinge vom Oranienplatz gab es bei der Ausländerbehörde nur negative Bescheide. Bei Gericht waren jetzt zwei von ihnen erfolgreicher.

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg muss einem ehemaligen Flüchtling vom Oranienplatz weiterhin eine Unterkunft stellen und Leistungen zum Lebensunterhalt zahlen. Dies hat das Sozialgericht Berlin am Donnerstag in einem Eilverfahren entschieden.

Der aus Mali stammende Mann hatte seit März 2013 auf dem Oranienplatz campiert und war dann nach der Einigung mit dem Senat in einem Heim in Britz untergebracht worden, wo er zudem Leistungen analog zum Asylbewerberleistungsgesetz erhielt. Im September lehnte die Ausländerbehörde seinen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis ab. Kurze Zeit später wurde er aufgefordert, die Unterkunft zu verlassen und die Unterstützung wurde eingestellt, obwohl er juristisch gegen den Bescheid der Ausländerbehörde vorgeht.

Bereits am Dienstag entschied das Verwaltungsgericht zugunsten eines Oranienplatz-Flüchtlings. Der aus Nigeria stammende Mann hatte einen ablehnenden Bescheid der Ausländerbehörde erhalten und sollte jetzt nach Bayern ziehen, damit dort das Asylverfahren geführt wird. Dabei hatte der Mann gegen den Bescheid Klage eingereicht. Jetzt kann er vorerst in Berlin bleiben. Gegen beide Gerichtsentscheide können die Behörden Beschwerde einlegen.

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