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Polizeibeamte stehen vor dem Schloß Bellevue und beobachten Demonstranten, die gegen die Corona-Beschränkungen und der Änderung des Infektionsschutzgesetz protestierten. Allerdings konnte die Protestaktion nicht offiziell starten, da viele Teilnehmer die Corona-Schutzmaßnahmen nicht einhielten.

© Paul Zinken/dpa

Flaschen- und Steinwürfe: Fast 30 verletzte Polizisten bei „Querdenker“-Demo in Berlin

Mit 2200 Beamten war die Berliner Polizei bei den Protesten gegen die Corona-Beschränkungen am Mittwoch im Einsatz. Es gab mehr als 230 Festnahmen.

Bei der Demonstration gegen die bundesweite Verschärfung der Corona-Einschränkungen am Mittwoch in Berlin hat die Polizei rund 230 Menschen festgenommen. Aus der Menge seien Steine und Flaschen auf Polizisten geworfen worden, 29 Einsatzkräfte seien verletzt worden, wie die Polizei am Donnerstag mitteilte.

Ein Polizist habe seinen Dienst beenden müssen. Insgesamt war die Polizei eigenen Angaben zufolge mit 2200 Beamten im Einsatz. Rund 10.000 Teilnehmer hatten sich am Mittwochmorgen auf der Straße des 17. Juni versammelt.

Nur wenige Meter entfernt wurde im Bundestag über das bundeseinheitliche Gesetz zur Verschärfung der Maßnahmen debattiert. Weil ein Großteil der Protestierenden sich weigerte, Abstände einzuhalten und Masken zu tragen, ordnete die Polizei am Mittag die Auflösung der Kundgebung an.

Viele Menschen widersetzten sich, so dass die Polizei eingriff und die Menschen von der Straße des 17. Juni in den Tiergarten abdrängte. Dabei kam es zu Angriffen auf die Polizei, heftigen Rangeleien und Flaschenwürfen. Polizisten versprühten Pfefferspray. Einzelne Teilnehmer wurden weggetragen.

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Anschließende Ansammlungen im angrenzenden Tiergarten habe die Polizei nach und nach aufgelöst. Am späten Nachmittag kam es zu einer weiteren Kundgebung in einer von der Siegessäule abgehenden Straße. Auch diese Versammlung sei aufgelöst worden, hieß es.

„Die Einsatzkräfte leiteten insgesamt 388 Ermittlungsverfahren ein“, hieß es weiter, darunter knapp 100 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sowie diverse Strafermittlungsverfahren. (dpa)

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