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Leere Sitze eines Kinosaals in Berlin - das könnte sich bald ändern.

© Fabian Sommer/dpa

Fitnessstudios, Kinos und Kneipen: Diese Lockerungen plant der Senat für Berlin

Sport- und Kulturfans könnten sich ab 6. Juni freuen. Bei Kneipen und Bars zögert der Senat noch. Ein Überblick über die geplanten Lockerungen der Corona-Regelungen.

Von Sabine Beikler

Gute Nachrichten für Sportfans: Ab dem 6. Juni könnten Fitnessstudios, Tanz-, Ballett- und Sportschulen wieder öffnen. Auch Kinos und Freiluftkinos sollen ab Sonnabend in einer Woche wieder Filme zeigen.

Schlechte Nachrichten wird es wohl für Schankwirtschaften und Kneipen geben, die möglicherweise erst ab 20. Juni Gäste empfangen dürfen.

Clubs und Discos werden nicht mit einer Öffnung vor dem Sommer rechnen können.

Am Dienstag wurden die Themen der Fachverwaltungen in der Senatssitzung nur kurz vorgestellt. Am Donnerstag will der Senat in einer Sondersitzung konkrete Lockerungen beschließen.

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Der Senat wollte ursprünglich über Lockerungen in zweiwöchigen Schritten diskutieren und diese beschließen. Dieser Zeitplan kam ins Wanken, da die Reproduktionszahl R, also die geschätzte Entwicklung der Neuinfektionen, zum dritten Mal in Folge im roten Bereich lag (1,37 nach 1,23 und 1,22 bei einem Grenzwert von 1,20). Die erste der drei Corona-Ampeln zeigte „Rot“. Bei zweimal Rot werden Lockerungen später kommen oder völlig abgesagt. Dies wäre bei einem zusätzlichen Anstieg der Neuinfektionen von mehr als 20 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen der Fall. Doch inzwischen liegt der R-Wert bei 0,9 und die Ampel steht wieder auf Grün.

Vorübergehend gesperrt: Das könnte sich für Fitnessstudios bald ändern.
Vorübergehend gesperrt: Das könnte sich für Fitnessstudios bald ändern.

© Ottmar Winter/PNN

Alle Lockerungen unterliegen den Hygiene- und Abstandsregeln

Deshalb ist es offen, ob der Senat am Donnerstag beschließt, dass Versammlungen und religiöse Veranstaltungen ab 6. Juni im Außenbereich in unbegrenzter Teilnehmerzahl, im Innenbereich mit maximal 200 Personen erlaubt werden.

Ab dem 20. Juni sollen Versammlungen und religiöse Veranstaltungen auch im Innenbereich ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl stattfinden. So sieht es nach Tagesspiegel-Informationen der bisherige Vorschlag der Innenverwaltung vor.

Schrittweise sollen private, kulturelle und gewerbliche Veranstaltungen im Außenbereich mit bis zu 200 Personen ab dem 6. Juni, mit bis zu 500 Teilnehmern ab dem 20. Juni und mit bis zu 1000 Personen ab dem 4. Juli wieder erlaubt werden.

Analog soll die schrittweise Öffnung für den Innenbereich mit bis zu 100 Personen ab dem 6. Juni, bis zu 200 Personen ab dem 20. Juni und mit bis zu 500 Personen ab dem 4. Juli gelten.

Spielhallen, Spielbanken und Wettvermittlungsstellen sollen ab dem 20. Juni wieder öffnen.

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Private Betreuung von Kindern einer Kita, Bildungsangebote in der Kinder- und Jugendarbeit sowie berufliche Bildung sollen ab dem 6. Juni wieder möglich sein.

Auch Spezialmärkte und Mensen sollen vorbehaltlich von Änderungen am Donnerstag wieder am 6. Juni öffnen.

All diese Lockerungen unterliegen strengen Hygiene- und Abstandsregelungen. Das gilt auch für bereits geöffnete Restaurants. Tische müssen regelmäßig gereinigt werden, es gilt für Gäste Maskenzwang beim Eintreten in Restaurants und auf dem Gang zur Toilette.

Kneipen werden wohl nicht so schnell öffnen, wie von vielen Wirten schon ab dem 6. Juni erhofft, sondern frühestens ab dem 20. Juni. Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) der CDU Berlin, fordert, Kneipen und Bars sofort wieder zu öffnen und in der Gastronomie die Sperrstunde um 22 Uhr aufzuheben. 

Leere Bänke in einem Biergarten in Gelsenkirchen: Auch in Berlin könnte es noch eine Weile dauern, bis Bars und Kneipen wieder öffnen dürfen.
Leere Bänke in einem Biergarten in Gelsenkirchen: Auch in Berlin könnte es noch eine Weile dauern, bis Bars und Kneipen wieder öffnen dürfen.

© imago images

Bisher dürfen Restaurants und Cafés von 6 bis 22 Uhr öffnen. „Aus meiner Sicht ist es vollkommen inakzeptabel, nur Teilen der Gastronomie eine Öffnung zu ermöglichen, und die Berliner Kneipen mit dem weiteren Verbot des Betriebes in massenhafte Insolvenzen zu schicken“, sagte der MIT-Vorsitzende und CDU-Abgeordnete Christian Gräff. Damit sei die Gleichbehandlung in der Gastronomie außer Kraft gesetzt. Der Berliner Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) kann das auch nicht nachvollziehen. „Wir finden es nicht gut, dass die Regelung so unterschiedlich ist“, sagte Gerrit Buchhorn, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Dehoga, dem Tagesspiegel.

Clubs und Diskotheken dagegen bleiben geschlossen. „Wir unterstützen mit Soforthilfe-Programmen und überlegen gemeinsam mit der Clubcommission und der Kulturverwaltung weitere Wege der Unterstützung“, sagte eine Sprecherin der Wirtschaftsverwaltung. Eine zeitliche Perspektive für eine Öffnung gibt es noch nicht. Die Verwaltung verweist auf das Soforthilfe-II-Programm, über das Selbstständige und Kleinstunternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten Zuschüsse beantragen können. Das Soforthilfe-IV-Paket in Höhe von 30 Millionen Euro gilt für kleine und mittlere Unternehmen im Kultur- und Medienbereich. Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) sagte am Dienstag, dass Hilfsprogramme mit 100 Millionen Euro aufgestockt werden. Er setzt zudem auf eine Mischfinanzierung aus Bundes- und Landesmitteln.

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