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Schnuller von Kleinkindern in einer Kita (Symbolbild)

© Julian Stratenschulte/dpa

EU-Ausländer: Wie Berlin gegen Kindergeld-Missbrauch vorgeht

Die meisten Fälle fallen schon bei automatischem Datenabgleich auf. Nun weitet die Familienkasse die Suche nach Verdächtigen aus.

Für 628.871 Kinder zahlte die Familienkasse Berlin-Brandenburg im Juli 2018 Kindergeld. 99 Prozent dieser Kinder leben in Berlin. Missbrauch durch Eltern, die in Deutschland Kindergeld für Kinder beziehen, die im EU-Ausland leben, kann es also kaum geben. Zumal es in vielen Fällen völlig legal ist, dass Geld für Kinder im Ausland fließt. Monatlich werden in Berlin rund 120 Millionen Euro Kindergeld ausbezahlt.

Konkrete Zahlen über Missbrauch freilich hat die Familienkasse nicht. Duisburgs Oberbürgermeister Sören Link hat für seine Stadt Missbrauch beklagt und damit eine bundesweit Diskussion ausgelöst.

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Bald sollen Mitarbeiter hinzu kommen

Bei der Familienkasse Berlin-Brandenburg spüren sieben Ermittler Missbrauchsfälle auf. Dieses Team soll bald um zwei Mitarbeiter vergrößert werden. Isabel Wolling, Pressesprecherin der zuständigen Agentur für Arbeit in Potsdam, betont, dass sich diese Ermittler nicht auf bestimmte Personengruppen oder Nationalitäten konzentrierten.

Die meisten Missbrauchsfälle beim Kindergeld würden durch den automatischen Datenabgleich mit Behörden, etwa Einwohnermeldeämtern, aufgedeckt, sagt Wolling. Bei Ungereimtheiten im Datensatz der elektronischen Akte erscheint ein entsprechendes Warnsignal.

Zu ziel bezahltes Kindergeld wird zurückgezahlt

2017 wurde auch durch ein Gesetz der Datenabgleich zwischen deutschen Behörden verbessert. Behördenübergreifende Prüfungen, die es in Nordrhein-Westfalen bereits gibt, sollen auf Berlin ausgeweitet werden. Es gibt auch Datenabgleiche mit ausländischen Behörden, die in ihrem jeweiligen Land Kindergeld auszahlen. Zu viel bezahltes Kindergeld wird zurückgefordert. Gilt ein Adressat als „unbekannt verzogen“, wird im Bedarfsfall nach ihm gefahndet. Seit 2018 darf man Kindergeld rückwirkend für maximal sechs Monate beantragen. Zuvor waren es bis zu 60 Monate.

Die Familienkasse, teilt Wolling mit, hätte gern auch noch einen tagesaktuellen Meldedatenabgleich zwischen Melde- und Sozialleistungsbehörden sowie Finanzämtern. Dies würde es weiter erleichtern, Missbrauchsfälle zu ermitteln.

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