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Bei der Berlin-Wahl 2021 gab es in einzelnen Wahllokalen falsche und fehlende Stimmzettel.

© picture alliance/dpa

Falsche und fehlende Stimmzettel bei Berlin-Wahl: Verfassungsgerichtshof in Berlin prüft Niederschriften aller Wahllokale

Bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus im vergangenen September hatte zahlreiche Pannen gegeben. 15 Einsprüche waren damals eingegangen.

Der Berliner Landesverfassungsgerichtshof prüft derzeit die Niederschriften aller 2257 Wahllokale bei der Abgeordnetenhauswahl im vergangenen September. Das Verfassungsgericht hatte sie Mitte April angefordert und der Landeswahlleitung eine Frist bis zum 23. Mai gesetzt.

Sie seien bereits komplett eingetroffen und würden ausgewertet, sagte eine Sprecherin des Landesverfassungsgerichtshofs am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. Die ebenfalls angeforderte ergänzende Stellungnahme der Landeswahlleitung zur organisatorischen Vorbereitung der Wahl stehe dagegen noch aus.

Dabei geht es um falsche und fehlende Stimmzettel in einzelnen Wahllokalen und um die Dauer vorübergehender Schließungen einzelner Wahllokale. Auch zur Anzahl kopierter Stimmzettel und zur Offenhaltung von Wahllokalen nach 18.00 Uhr hat der Verfassungsgerichtshof um weitere Auskünfte gebeten. Bei der Wahl am 26. September hatte es etliche Pannen und organisatorische Probleme gegeben. Nachdem 15 Einsprüche bei ihm eingegangen waren, eröffnete der Verfassungsgerichtshof ein Wahlprüfungsverfahren. Bis Ende März hatten mehr als 700 beteiligte Personen und Institutionen Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen - mehr als 100 machten davon Gebrauch.

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Die Stellungnahmen seien inzwischen an alle Beteiligten verschickt worden, die im nächsten Schritt dazu wiederum Stellung nehmen könnten, erläuterte die Sprecherin. Wann das gesamte Verfahren abgeschlossen sei, lasse sich noch nicht sagen. Am Ende muss der Verfassungsgerichtshof darüber entscheiden, ob die Wahl teilweise oder sogar ganz für ungültig erklärt wird und wiederholt werden muss. (dpa)

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