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Auf der Suche nach dem "Maskenmann" durchkämmten Polizisten im Jahr 2012 ein Waldstück nach Spuren.

© Nestor Bachmann/dpa

Falschaussage-Vorwürfe im „Maskenmann“-Prozess: Brandenburg übernimmt erst fünf Jahre später Kosten für unschuldige Polizisten

Der Kriminalfall um den „Maskenmann“ war einer der spektakulärsten Brandenburgs. Für Polizisten, die ihre Vorgesetzten belasteten, ist er nicht ausgestanden.

Die Taten, der Prozess liegen lange zurück. 2011 verübt ein Maskierter zwei Überfalle auf eine Millionärsfamilie in Bad Saarow im Landkreis Oder-Spree, ein Wachmann wird schwer verletzt. Oktober 2012: Ein Maskierter dringt in das Wochenendhaus eines Berliner Investment-Bankers am Storkower See ein, entführt ihn, schleppt ihn mit Hilfe eines Kajaks und einer Luftmatratze zu einem Versteck im Schilf. Der Banker entkommt nach 33 Stunden seinem Entführer.

Im Juni 2015, nach mehr als einjähriger Verhandlung, verurteilt das Landgericht Frankfurt (Oder) in einem der spektakulärsten Fälle der Brandenburger Kriminal- und Justizgeschichte – trotz aller Ungereimtheiten und ohne schlagende Beweise – den arbeitslosen Berliner Dachdecker Mario K. wegen versuchten Mordes zu lebenslanger Haft. „Da mit Mario K. nach wie vor der Falsche in Haft sitzt, habe ich den Fall nach wie vor nicht ad acta gelegt“, sagte sein Anwalt Axel Weimann im Mai 2019 dieser Zeitung.

Und auch für die drei kritischen Beamten, die im Prozess auf Lücken im Verfahren der Mordkommission und Direktiven ihrer Chefs zu einseitigen Ermittlungen aufmerksam gemacht hatten, ist der Fall gut neun Jahre nach der ersten Tat, fünfeinhalb Jahre nach dem Urteil, nicht abgeschlossen. Obwohl die Staatsanwaltschaft Cottbus den Vorwurf der Falschaussage gegen die Beamten und eine Sachverständige im Mai 2019 mangels hinreichenden Tatverdachts fallen ließ, gibt es noch immer Streitigkeiten mit dem Dienstherren, dem Brandenburger Innenministerium.

Bis heute haben die drei Beamten, die sich vor der Justiz rechtfertigen mussten, auf eigenen Wunsch versetzt wurden, vorzeitig in den Ruhestand gingen, weil der Druck auf sie so groß war, kein Wort des Bedauerns von offizieller Seite erhalten. Und auch finanzielle Unterstützung für die dienstlich angefallenen Prozesskosten wurde lange verwehrt. Erst eine aktuelle Anfrage dieser Zeitung bringt jetzt Bewegung in die Angelegenheit.

Im Mai 2019, nachdem die Staatsanwaltschaft die Falschaussage-Vorwürfe gegen die Polizisten fallen ließ, kritisierte die Berliner Anwältin Margarete Gräfin von Galen, die einen der Beamten vertritt, dass das Land Brandenburg die Prozesskosten für ihren Mandanten nicht übernommen habe – mit der Begründung, diesen treffe ein schweres Verschulden.

Der Polizist, ein gestandener Kriminalist, griff damals zum äußersten Mittel der Selbstanzeige wegen Strafvereitelung im Amt, weil seinen Einwänden hinsichtlich einseitiger Ermittlungen kein Gehör geschenkt wurde. Die Anwältin hatte gegen die Weigerung des Ministeriums, die Anwaltskosten zu übernehmen, bereits im April 2016 Beschwerde beim Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) eingelegt. Drei Jahre später gab es noch immer keinen Beschluss.

Überwiesen hatte das Land keinen Cent

Auf Nachfrage dieser Zeitung erklärt von Galen nun Anfang dieses Monats, dass das Verwaltungsgericht mittlerweile vor knapp einem Jahr entschieden habe. Zugunsten ihres Mandanten: Das Ministerium müsse die Anwaltskosten übernehmen. Aber überwiesen hatte das Land bislang keinen Cent. Es gebe Streit um einen Teil der Kosten, den das Ministerium nicht anerkennen wolle, sagte die Anwältin. Nicht einmal einen Teilbetrag habe sie bisher erhalten.

Auf eine Anfrage dieser Zeitung vom 2. Dezember mit der Bitte um zeitnahe Beantwortung reagiert das Innenministerium zwei Tage später. Mit einer Antwort sei erst er im Laufe der folgenden Woche zu rechnen. Auch nach einer Nachfrage verstreicht weitere Zeit. 15 Tage nach der ersten Anfrage erteilt die Pressestelle schließlich Auskunft. Die Zahlung des „unstreitigen“ Betrages in Höhe von 10 854,23 Euro werde nunmehr angewiesen. Anwältin von Galen bestätigt das am selben Tag.

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Den Verzug begründet das Ministerium mit Formalien: Das Polizeipräsidium habe dem Antrag des Beamten a. D. auf Gewährung von Rechtsschutz vom 11. August 2020 entsprochen und erklärt, von den geltend gemachten Kosten in Höhe von 12 538,08 Euro 10 854,23 Euro zu übernehmen. Die Kosten seien nicht vollständig erstattungsfähig gewesen. Gegen diesen Bescheid sei Widerspruch eingelegt worden. Nach gängiger Verwaltungspraxis erfolge die Kostenerstattung erst nach Bestandskraft des Bescheids. Die Widerspruchsbehörde habe den Bescheid nun geprüft und „hält an der Nichterstattungsfähigkeit des Betrags in Höhe von 1 683,23 Euro fest“.

Was das Ministerium nicht anerkennen will, sind Anwaltskosten, die entstanden sind, bevor die Anwältin eine Vergütungsvereinbarung mit ihrem Mandanten geschlossen hat. Dass Anwälte in einem Fall aktiv werden, bevor sie formell diese Vereinbarung schließen, ist dabei nicht ungewöhnlich.

Zweiter Streitpunkt: Das Ministerium weigert sich, die Kosten der Verteidigerin „im Zusammenhang mit dem Erscheinen des Beamten a. D. vor der Untersuchungskommission“ zu übernehmen. Das Ministerium hatte kurz vor der Verurteilung von Mario K. eine Kommission eingesetzt, die Mobbingvorwürfe und interne Vorgänge rund um den Maskenmann-Fall prüfen sollte. Bei den Kosten für die Begleitung zu dieser Kommission handele es sich nicht um Kosten in Strafsachen, daher könnten sie nicht übernommen werden.

Alle drei Polizisten warten auf Wort des Bedauerns

Das Geld ist nun also zumindest in Teilen da, erstritten mehr als fünf Jahre nach Prozessende. Auf etwas anderes warten alle drei Polizistinnen und Polizisten bis heute: Ein offizielles Wort des Bedauerns, dass sie sich einer juristischen Prüfung unterziehen, sie einen Karriereknick hinnehmen mussten. Oder gar eine Anerkennung dafür, dass sie korrekte Ermittlungen einforderten. „Es geht nicht nur ums Geld“, sagt Anwältin von Galen. „Das Ministerium hat auch eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Beamten. Ein Wort des Bedauerns für die Belastungen und Unannehmlichkeiten, denen mein Mandant über Jahre ausgesetzt war, wäre angemessen gewesen.“

Auf die Tagesspiegel-Frage, warum es bislang kein Wort des Bedauerns gegeben habe, antwortet das Ministerium knapp: „Die Strafverfahren wegen des Verdachts uneidlicher falscher Aussage wurden nicht auf Veranlassung des Dienstherrn geführt, sondern ausschließlich durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) initiiert und danach an die Staatsanwaltschaft Cottbus abgegeben.“

Die handelnden Personen, das wäre vielleicht eine Erklärung für die Zurückhaltung, sind heute andere. Michael Stübgen (CDU) ist seit gut einem Jahr Innenminister, Oliver Stepien erst seit Mai 2020 neuer Polizeipräsident.

Mit dem Maskenmann-Fall hatte er – ganz anders als sein Vorgänger Hans-Jürgen Mörke, der vor einem Jahr in den Ruhestand ging und Leiter des Führungsstabs in dem Entführungsfall war – nichts zu tun. Aber: Der SPD-Innenminister, der in der Anfangszeit zuständig war, als gegen den „Maskenmann“ ermittelt wurde, ist heute noch in der märkischen Politik aktiv. Er heißt Dietmar Woidke. Seines Zeichens Ministerpräsident in Brandenburg.

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