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Der Fall von Maryam H. erinnert an den Tod Hatun Sürücüs, die 2005 in Berlin von ihrem Bruder erschossen wurde. An der Stelle steht heute ein Gedenkstein.

© imago/Christian Ditsch

Fall Maryam H.: Berlins Opferbeauftragter vertritt Kinder von ermordeter Afghanin

Roland Weber vertritt die Kinder der ermordeten Maryam H. als Nebenklage-Anwalt vor Gericht. Er rechnet mit einer Anklageerhebung noch in diesem Jahr.

Der Strafrechts-Experte Roland Weber, der auch ehrenamtlich als Opferbeauftragter des Landes Berlin arbeitet, wird die beiden Kinder der ermordeten Afghanin Maryam H. vor Gericht als Nebenklage-Anwalt vertreten. Zuerst hat der RBB darüber berichtet.

Weber sagte dem Tagesspiegel, dass er vom zuständigen Jugendamt mit dem Mandat betraut worden sei. Weber ist spezialisiert auf die rechtliche Vertretung von Verletzten und Hinterbliebenen.

Deshalb, sagte er, habe er relativ bald nach der Tat die entsprechende Anfrage im Fall der Kinder erhalten. Der Junge ist 13 Jahre, seine Schwester zehn Jahre alt. Maryam H. war mit ihren Kindern in einer Flüchtlingsunterkunft in Hohenschönhausen untergebracht.

Unter Verdacht, die Mutter getötet zu haben, stehen zwei ihrer Brüder. Sie sollen am 13. Juli 2021 ihre 34-jährige Schwester in Berlin nach Angaben der Staatsanwaltschaft „aus gekränktem Ehrgefühl“ getötet haben. Laut Haftbefehl sollen die Brüder sich gekränkt gefühlt haben, da Maryam H. nicht ihren Moralvorstellungen entsprechend gelebt habe.

Die Schwester war geschieden und trug zeitweise kein Kopftuch. Die Brüder sollen die Leiche in einem Koffer mit dem Zug nach Bayern gebracht und dort bei Holzkirchen begraben haben. Die Brüder sitzen in Berlin in Untersuchungshaft.

Der Aufenthaltsort der Kinder ist geheim

Die Kinder werden von einer Vertrauensperson betreut, ihr Aufenthaltsort wird geheim gehalten. Weber sagte, „dass sich das zuständige Jugendamt, soweit ich das beurteilen kann, wirklich wichtige Gedanken über das Wohlergehen der Kinder macht. Man macht sich viele Gedanken darüber, wie die Belastung für die Kinder möglichst gering gehalten werden kann.“

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Über finanzielle Dinge müssten die sich ohnehin keine Gedanken machen, zumindest was das Mandat von Weber betrifft. Hinterbliebene haben Anspruch auf einen für sie kostenlosen Opferanwalt.

Die Staatsanwaltschaft und das Landeskriminalamt ermitteln noch in dem Fall Maryam H. Weber rechnet mit einer Anklageerhebung noch in diesem Jahr.

Ein Bruder wollte wohl die Kinder der Schwester holen

Der jüngere Bruder von Maryam H. hatte nach Informationen des Tagesspiegels die Kinder seiner Schwester in der Flüchtlingsunterkunft in Lichtenberg besucht, nachdem die Mutter schon verschwunden war. Mutmaßlich hatte der Bruder die Absicht, die Kinder aus der Einrichtung zu holen. Das Personal verhinderte dies allerdings.

Maryam H. und ihre Brüder lebten offenbar in Afghanistan in einer gesellschaftlich hoch angesehenen Familie. Die 34-Jährige soll nach ihrer Scheidung einen neuen Partner gehabt haben. Ihre Kinder werden als höflich und zuvorkommend beschrieben.

Der Fall von Maryam H. erinnert an den Tod Hatun Sürücüs. Am 7. Februar 2005 war die damals 23-Jährige in einer Bushaltestelle in Tempelhof von ihrem jüngsten Bruder mit drei Kopfschüssen ermordet worden. Sie hatte sich aus der Ehe mit ihrem Cousin befreit und war mit ihrem Sohn Can von Istanbul zurück nach Berlin gezogen.

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