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Der für Donnerstag geplante Polizeieinsatz in der Rigaer Straße musste verschoben werden.

© Paul Zinken/dpa

Experte und Eigentümer dürfen in alle Räume: Berliner Bezirk gibt im Streit um den Brandschutz in der Rigaer Straße 94 nach

Die Bewohner des teilbesetzten Hauses müssen eine umfassende Begehung zulassen. Das ordnete der zuständige Stadtrat an. Zuvor hatte er sich geweigert.

In der Brandschutzaffäre um das teilbesetzte Haus in der Rigaer Straße 94 hat der Baustadtrat von Friedrichshain-Kreuzberg, Florian Schmidt (Grüne), nun einen Rückzieher gemacht.

Nach einer Entscheidung von Senat und Verwaltungsgericht hat das Bezirksamt den Eigentümer am Mittwoch doch noch angewiesen, eine „umfassende brandschutzrechtliche Begutachtung des Gebäudekomplexes“ vorzunehmen. Zuvor wollte Schmidt den Gutachter nur die Kneipe „Kadterschmiede“ und eine Wohnung besichtigen lassen.

Zudem bereitet die Behörde eine Anordnung vor, die die Bewohner dazu verpflichtet, die Begehung des Hauses durch den Eigentümer und dessen Gutachter dulden zu müssen. Schmidt hatte das bislang verweigert.

Dafür hatte er am Dienstag eine klare Niederlage vor dem Verwaltungsgericht kassiert. Zudem drohte Innensenator Andreas Geisel (SPD), den Bezirk im Rigaer-Verfahren zu entmachten. „Wenn das Bezirksamt nun zur Vernunft kommt, ist es umso besser“, sagte Geisels Sprecher am Mittwoch.
Schmidts seit Jahren dauernde Verzögerungsstrategie beim Brandschutz hat aber dazu geführt, dass der bereits auf Donnerstag und Freitag angesetzte Polizeieinsatz zum Schutz des Gutachters abgesagt werden musste.

Berlin bleibt auf den Kosten sitzen

Das Land Berlin bleibt auf den Kosten für bestellte Unterkünfte für Polizisten aus anderen Bundesländern sitzen – mehr als eine halbe Million Euro. Frühestes ab 25. März soll es nun zum Polizeieinsatz kommen – obwohl durch die Brandschutzmängel nach Ansicht von Senat und Gericht Gefahr für Leib und Leben besteht.

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Der Eigentümer prüft, ob er seine durch die Verschiebung der Brandschutzprüfung entstandenen Kosten dem Bezirk in Rechnung stellen kann. „Stadtrat Schmidt wandelt sich vom Saulus zum Paulus“, sagte Anwalt Alexander von Aretin. Durch rechtswidriges Handeln des Bezirksamts sei ein Schaden entstanden.
„Es kann nicht sein, dass eine Brandschutzbegehung durch einen amtierenden Bezirkspolitiker so in Frage gestellt wird“, sagte Berlins SPD-Landeschefin Bundesfamilienministerin Franziska Giffey sagte am Mittwoch. „Niemals dürfen wir es zulassen, dass so eine Rechtsbeugung geschieht. Das geht gar nicht.“

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