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Papst Franziskus beim Gipfeltreffen zum Thema Missbrauch.

© dpa

Erzbistum Berlin: Externe Berater sollen Missbrauchsvorwürfe überprüfen

Die beauftragten Berater sollen unter anderem die Strukturen der Berliner Fälle untersuchen. In Brandenburg gibt es noch drei aktenkundige Missbrauchsvorwürfe.

In Berlin leben noch 16 Kleriker, die im Bereich des Erzbistums Berlin gearbeitet haben und gegen die Missbrauchsvorwürfe erhoben wurden. In zehn Fällen ermittelt die Staatsanwaltschaft nach Kenntnis des Erzbistums. Insgesamt hat das Erzbistum 55 Fälle registriert, in denen zwischen 1946 und 2014 Missbrauchsvorwürfe erhoben wurden beziehungsweise in denen es Missbrauchsverdacht gibt oder gab. Das teilte das Erzbistum am Mittwoch in einer Presseerklärung mit.

Hintergrund ist die umfassende Missbrauchsstudie, die im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz von unabhängigen Wissenschaftlern erstellt und 2018 vorgestellt wurde. Allerdings konnten die Autoren nur jene Akten untersuchen, die von den Bistümern zur Verfügung gestellt wurden. Das Erzbistum Berlin hat nun „alle vorhandenen Akten über die Fälle, die das Erzbistum betreffen, an externe Berater zur Prüfung und Aufarbeitung übergeben. Darunter sind vier Fälle, die in der Gesamtstudie von 2018 noch nicht berücksichtigt sind.

In 21 Fällen, die Berlin betreffen, sind die Beschuldigten bereits gestorben. Gegen neun dieser Personen ist nach Kenntnis des Erzbistums von der Staatsanwaltschaft ermittelt worden beziehungsweise gab es ein Strafverfahren. Wie es geendet hat, teilte das Erzbistum nicht mit.

Brandenburg: Drei aktenkundige Vorwürfe gegen Kleriker

In Brandenburg, das ebenso wie Vorpommern zum Bereich des Erzbistums gehört, „sind drei Vorwürfe gegen noch lebende Kleriker aktenkundig“. In zwei Fällen habe die Staatsanwaltschaft mit Ermittlungen begonnen. In Vorpommern „sind drei Vorwürfe gegen noch lebende Kleriker bekannt, davon wurde nach Kenntnis des Erzbistums in zwei Fällen staatsanwaltschaftlich ermittelt“. Gegen drei andere Kleriker habe es Strafverfahren gegeben, die drei seien aber inzwischen gestorben. Auch hier gab es keine Angaben über die Ergebnisse der Verfahren. Dagegen teilte das Erzbistum mit, dass es die maßgeblichen Aktenauszüge gegen die Kleriker, die noch leben, bereits im Dezember 2018 an die jeweils zuständigen Staatsanwaltschaften gegeben habe.

Die vom Erzbistum beauftragten externen Berater sollen unter anderem jene Strukturen untersuchen, die Missbrauch ermöglicht oder erleichtert und gleichzeitig die Aufklärung solcher Vorwürfe erschwert hatten. In diesem Zusammenhang wird auch geprüft, in welchem Umfang kirchliche Strafverfahren stattgefunden haben oder noch eingeleitet werden müssten. Das alles passiere unabhängig von den Ermittlungen der Staatsanwaltschaften.

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