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Der Eingang zum Haus in der Rigaer Straße 94 wenige Tage vor der Räumung der "Liebig 34" am 9. Oktober.

© Alexander Fröhlich

Erste Schritte für Räumung in Friedrichshain: Rigaer 94-Eigentümer erwägt neuen Schutzantrag bei Berliner Polizei

Innensenator Geisel will den Eigner der Rigaer 94 bei der Räumung unterstützen, Polizeichefin Slowik den „Konflikt beenden“. Nun kommt es zur Nagelprobe.

Nach der Brandschutzbegehung im teilbesetzten Haus in der Rigaer Straße 94 in Friedrichshain wird Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) nun beim Wort genommen. Denn der Eigentümer des Hauses, ein Zentrum militanter Linksextremisten, erwägt Polizeischutz zu beantragen, um die Identität der Bewohner zu prüfen.

Erst damit könnte er Räumungsklage einreichen. Geisel hatte am Freitag erklärt, dass er das Anliegen des Eigentümers, das Haus zu räumen, unterstütze. Bei einem Räumungsurteil werde die Polizei Amtshilfe leisten. Doch die dürfte bereits nötig sein, wenn der Anwalt feststellen lassen will, wer sich im Haus aufhält.

CDU-Fraktionschef Burkard Dregger sagte am Montag, Geisel müsse nun Wort halten und Taten folgen lassen. Sollte der Eigentümer einen Schutzantrag für die Vorprüfung stellen, sei Geisel dazu verpflichtet, die Polizei ins Haus zu schicken. „Wenn der Innensenator dem nicht folgt, verliert er jede Glaubwürdigkeit.“

Dregger zeigte sich irritiert, dass die Polizei nicht schon bei der Brandschutzbegehung am Donnerstag nach den massiven Angriffen und mehr als 80 verletzten Beamten die Bewohner überprüft hat.

„Das ist mir unbegreiflich, alle Bewohner kommen als Verdächtige und Zeugen in Betracht. Schwerste Straftaten wie versuchter Totschlag können nicht verfolgt werden, eine Kapitulation des Rechtsstaats“, sagte Dregger.

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Die Polizei erklärte, die gerichtlich geänderte Anordnung des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg zur Brandschutzbegehung habe der Polizei das Betreten der Wohnungen nicht erlaubt. Polizeiintern ist aber auch von einer besonderen Zurückhaltung die Rede.

Die Brandschutzaffäre in der Rigaer 94 im Überblick

Die Anwälte des Eigentümers hatten für die Brandschutzbegehung beantragt, die Identitäten feststellen zu lassen. Nach ihrer Ansicht wäre das rechtlich zulässig gewesen. Sie empfehlen der Eigentümerin nun, den Antrag auf Polizeischutz und Identitätsfeststellung erneut zu stellen.

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Einige Bewohner haben keinen Mietvertrag. Anderen Mietern, die teils in anderen Bundesländern gemeldet sein sollen, wurde nun gekündigt. Zur Szenekneipe „Kadterschmiede“ liegt eine Räumungsklage vor, die wegen Befangenheitsanträgen der Rigaer 94 aber stockt. Seit Jahresbeginn erkennen die Gerichte erstmals die Anwälte als Vertreter des Eigentümers an – ein Durchbruch.

Am Montag äußerte sich auch Berlins Polizeipräsidentin Barbara Slowik intern zu den Ereignissen. An die Mitarbeiter der Polizei schrieb sie: „Von zentraler Bedeutung ist für mich, dass sich diese unhaltbare Situation baldmöglichst löst. Seien Sie versichert, dass alle an einem Strang ziehen, um diesen Konflikt zu beenden.“

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