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Als Nachweis für die Kitas und Schulen reicht der aktuelle Status im Impfpass.

© Tom Weller/dpa

Erfahrungen mit Impfpflicht in Berlin: Kinderärzte sehen positiven Effekt im Kampf gegen Masern

Seit 1. März gilt in Deutschland die Impfpflicht gegen Masern für Kindergärten und Schulen. Berliner Ärzte erkennen bereits erste Auswirkungen.

Mehr als drei Monate nach Inkrafttreten der Masern-Impfpflicht gehen Berliner Kinderärzte von einem „positiven Effekt“ für die Impfquoten aus. „Einige Eltern, die sich bisher gesträubt haben zu impfen, nehmen es jetzt zähneknirschend hin“, sagte der Sprecher des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) für Berlin, Jakob Maske, der Deutschen Presse-Agentur.

Der Großteil der Eltern hingegen sei einfach froh über die Erinnerung an die zweite Impfung, die zum Schutz vor der hochansteckenden Krankheit empfohlen wird. Der BVKJ hatte lange eine Impfpflicht gefordert.

Zahlen zu bereits erbrachten oder fehlenden Impfnachweisen konnte die Berliner Bildungsverwaltung auf Anfrage nicht nennen. Das Gesetz, das zum 1. März in Kraft getreten ist, sieht vor, dass Kinder zweifach gegen Masern geimpft sein müssen, bevor sie zur Schule oder Kita gehen - es gibt aber auch Ausnahmen.

Die Regelung gilt auch für Berufsgruppen wie Lehrkräfte und Erzieher. Mit dem Gesetz musste nun nicht für alle Kinder sofort der Impfstatus nachgewiesen werden. Betroffen waren bisher etwa Eltern, deren Kind neu in eine Kita oder Schule aufgenommen wurde. Besuchte es bereits eine Einrichtung, ist bis 31. Juli 2021 Zeit bis zur Vorlage des Nachweises.

Impfgegner haben erste Schlupflöcher ausgemacht

Trotz der Corona-Krise sei geimpft worden, berichtete Kinderarzt Maske. Verschobene Kita-Eingewöhnungen hätten dem Thema allerdings zunächst etwas die Brisanz genommen. Schon jetzt zeichne sich ein Ärgernis für die Ärzte ab: Eltern fragten nach Bescheinigungen. „Es ist leider noch nicht bei allen Schul- und Kita-Leitungen angekommen, dass sie den Impfstatus auch dem Impfpass entnehmen können“, sagte Maske.

Das Ausstellen „unsinniger Bescheinigungen“ sei nicht Aufgabe der Ärzte. Das Bundesgesundheitsministerium schreibt auf seiner Webseite, der Nachweis könne mit dem Impfausweis, dem gelben Kinderuntersuchungsheft oder einem Attest vom Arzt, etwa über bereits durchgemachte Masern, erbracht werden.

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Wer die Masern hatte, ist lebenslang immun. Nicht unter die Impfpflicht fallen auch Menschen, bei denen der kleine Piks gesundheitliche Risiken haben könnte: Gegenanzeigen können laut Robert Koch-Institut (RKI) etwa Allergien gegen Bestandteile des Impfstoffs oder schwere Einschränkungen des Immunsystems sein.

Wie Kinderarzt Maske schildert, nutzen manche Impfgegner dies als Schlupfloch, unterstützt von „Geschäftemachern und Betrügern“, die angebliche medizinische Hinderungsgründe attestieren.

Während in den ersten Monaten relativ wenige Gruppen, wie etwa Schüler nach Umzügen, vom neuen Gesetz betroffen gewesen seien, müssten bis zum Start des neuen Schuljahres Zehntausende Menschen in Berlin den Nachweis erbringen, sagte Arne Schaller von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW).

Das gelte für die neuen Erstklässler sowie für Schüler, die auf weiterführende Schulen wechseln. Hinzu kämen Lehrkräfte, die neu an einer Schule anfangen, und Referendare. Auch wenn die GEW die Impfpflicht generell begrüße, stelle die Überprüfung eine Mehrbelastung für Verwaltungsmitarbeiter und Schulleitungen dar.

Ob Gesundheitsämter reagieren können, ist fraglich

Angesichts der Corona-Krise habe die Impfpflicht in den vergangenen Monaten in den Schulen „ganz hinten angestanden“, sagte Schaller und verwies auf die Hygiene- und Stundenpläne, die erarbeitet werden mussten.

Er gibt auch zu bedenken, dass fehlende Impfnachweise von den Schulen ans zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden müssen: Wie handlungsfähig die Mitarbeiter dort in Anbetracht ihrer großen Aufgaben bei der Pandemie-Bekämpfung seien, bleibe aber abzuwarten, sagte Schaller.

Dem neuen Gesetz zufolge begehen Eltern, die ihre in Gemeinschaftseinrichtungen betreuten Kinder nicht impfen lassen, eine Ordnungswidrigkeit, sie müssen mit einer Geldbuße von bis zu 2500 Euro rechnen.

Teuer kann es auch für Kita-Leitungen werden, die ungeimpfte Kinder zulassen.

Hintergrund für die Einführung der Masern-Impfpflicht sind Impflücken, die einer Ausrottung der Krankheit noch im Wege stehen. Nach Daten, die das RKI im vergangenen Jahr vorlegte, haben zwar 97,1 Prozent der Schulanfänger bundesweit die erste Impfung bekommen, aber bei der entscheidenden zweiten Impfung wird auf Bundesebene die gewünschte Impfquote von 95 Prozent noch immer nicht erreicht.

In Berlin waren 92,6 Prozent der Schulanfänger 2017 zweifach geimpft. Die Masern-Fallzahlen schwanken von Jahr zu Jahr stark. Berlin hatte zuletzt 2015 mit einem großen Ausbruch mit mehr als 1200 Fällen zu kämpfen. (dpa)

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