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Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne).

© picture alliance/dpa

„Er wird zur Belastung, ihm sind alle Mittel recht“: Harsche Kritik aus Brandenburg an Berlins Justizsenator Behrendt

Gegen Berlins Justizsenator Behrendt werden harte Vorwürfe aus Brandenburgs Kenia-Koalition laut. Er soll Richter bei Bewerbungen behindert haben.

In der Brandenburger Kenia-Koalition von SPD, CDU und Grünen wächst der Unmut über Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne). Grund ist der Umgang mit Richtern aus Brandenburg, die sich auf Posten in Berlin bewerben.

„Wir haben den Eindruck, dass Herr Behrendt Bewerber aus Brandenburg systematisch benachteiligt und ihm dafür alle Mittel recht sind“, sagte der Chef der CDU-Landtagsfraktion, Jan Redmann. „Von Transparenz und Bestenauslese, wie sie per Gesetz vorgesehen sind, kann gegenwärtig keine Rede sein.“

Redmann, dessen Parteikollegin Susanne Hoffmann Justizministerin ist, sieht auch Folgen für die Zusammenarbeit beider Bundesländer, die immerhin gemeinsam das Landessozial-, Landesarbeits-, Oberverwaltungs- und das Finanzgericht betreiben.

„Der Justizsenator ist zu einer Belastung für das Verhältnis von Berlin und Brandenburg geworden“, sagte Redmann. „Unzählige qualifizierte Berliner Juristen bekleiden in Brandenburg Führungspositionen. Nur umgekehrt scheint das für den Senator ein Problem zu sein. Das geht nicht.“

Anlass für die ungewöhnliche Kritik aus Brandenburgs Regierungskoalition sind mehrere Fälle, in denen Brandenburger Bewerber trotz Bestplatzierung im Auswahlverfahren verhindert wurden. Erst in dieser Woche ist trotz Appellen aus Brandenburg und aus der Justiz ein Brandenburger Kandidat für eine Stelle als Vorsitzender Richter eines Senats am Oberverwaltungsgericht (OVG) durchgefallen.

Bei der Sitzung des gemeinsamen Richterwahlausschusses bekam er die nötige Mehrheit aus Brandenburg, aber nicht aus Berlin. Das Verfahren zur Besetzung der offenen Stelle am OVG läuft seit Frühjahr 2019. Doch eineinhalb Jahre lang ist nichts passiert.

Jan Redmann, CDU-Fraktionsvorsitzender im Landtag Brandenburg.
Jan Redmann, CDU-Fraktionsvorsitzender im Landtag Brandenburg.

© Soeren Stache/dpa

Der Richter aus Potsdam, der dort zur Spitze des Verwaltungsgerichts gehört, war von OVG-Präsident Joachim Buchheister als bester Bewerber ausgewählt worden – mit deutlichem Abstand zu einer Richterin vom Verwaltungsgericht Berlin.

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Doch die Justizverwaltung soll dem Vernehmen die Sache verzögert und auf eine Entscheidung zugunsten der Bewerberin gedrängt haben – obwohl das nach der vorgeschriebenen Bestenauslese nicht möglich war.

Der Richter hätte schon 2019 ernannt werden können

Buchheister musste nacharbeiten, im Herbst 2020 habe der Präsidialrat des Gerichts seinen alten Auswahlvorschlag erneut bestätigt, heißt es. Das Argument der Berliner Seite für die Ablehnung im Richterwahlausschuss lautete nun: Der Richter habe nur noch ein, zwei Jahre bis zu Pensionierung, dann müsse die Stelle schon wieder neu besetzt werden. Dabei hätte er ohne die vorherige Blockade bereits seit 2019 im Amt sein können.

Der Präsident des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg, Joachim Buchheister
Der Präsident des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg, Joachim Buchheister

© Klaus-Dietmar Gabbert / dpa

In einem anderen Fall hatte Behrendt einen Richter vom Landgericht Potsdam, der Vorsitzender Richter am Kammergericht werden wollte, behindert. Im Berliner Richterwahlausschuss verfehlte er die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit, Behrendt lehnte es ab, ihn erneut vorzuschlagen.

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Als der Richter die Ernennung der anderen drei Mitbewerber per Eil-Klage unterbinden wollte, bis über seinen Fall entschieden wurde, ernannte der Senator die Richter trotzdem – und hintertrieb das Gerichtsverfahren.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) entschied, dass Behrendt den Richter damit in seinem per Grundgesetz zustehenden Grundrecht verletzt hat. Behrendts Sprecher sagte danach zunächst, der Richter werde trotz der OVG-Entscheidung auch jetzt nicht erneut dem Wahlausschuss vorgeschlagen.

Nach einem Tagesspiegel-Bericht zu dem Fall kam nun die Kehrtwende in der Justizverwaltung: Der Wahlausschuss soll doch im April erneut über den Richter befinden, Behrendt schlägt ihn doch noch einmal vor.

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