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Großer Andrang. Am Alex gab es BVG-Jahrestickets mit einem Preisnachlass von 160 Euro – aber nur für Frauen.

© Robert Klages

"Equal Pay"-Tag bei Verkehrsbetrieben: BVG landet Werbecoup mit Frauenticket

Frauen konnten am heutigen "Equal Pay"-Tag 160 Euro bei der BVG-Jahreskarte sparen. Die Rabattaktion führte zu langen Warteschlangen.

Am Ende rief sogar die BBC an: Der anlässlich des sogenannten Equal Pay Day gestartete Verkauf eines um 21 Prozent vergünstigten Frauentickets bescherte den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) am Montag einen PR-Erfolg sondergleichen. Selbst in die „New York Times“ und den „Guardian“ schaffte es die Aktion des Unternehmens, dessen Sprecherin Petra Nelken erklärte: „Es lief noch besser als wir uns das gewünscht hatten.“

Am U-Bahnhof Alexanderplatz, wo die BVG eine um 160 Euro ermäßigte Jahreskarte anbot, bildete sich eine lange Schlange von Interessentinnen. Doch in der Politik gab es auch Kritik an der Aktion. „Für einen schlechten, verfrühten Aprilscherz“ habe sie die Ankündigung gehalten, erklärte Maren Jasper-Winter, frauenpolitische Sprecherin der FDP- Fraktion. Die Aktion helfe keiner Frau und sei „angesichts der Herausforderungen für Gleichberechtigung in der Arbeitswelt vollkommen irrelevant“.

"Ja, es ist unfair" gibt BVG-Sprecherin Nelken zu

Die CDU-Abgeordnete Katrin Vogel sah das offenbar ähnlich und erklärte: „Das hat nichts mit Gleichberechtigung zu tun, ich kann es nicht nachvollziehen.“ Vogel monierte, dass die dem Equal Pay Day zugrundeliegende Gehaltslücke von 21 Prozent zwischen Mann und Frau nicht der Realität entspreche, weil Unterschiede bei Arbeitszeiten und Qualifizierung nicht einberechnet würden. Der BVG-Rabatt von 21 Prozent entbehre daher jeder Grundlage, er schaffe sogar neue Ungerechtigkeiten gegenüber Männern.

Laut BVG-Sprecherin Nelken ging es genau darum. „Ja, es ist unfair“, erklärte sie. Auf diesem Wege habe die alltägliche Ungleichbehandlung von Frauen einen Tag lang in ihr Gegenteil verkehrt werden sollen. Den durch die Vergünstigungen entstehenden Einnahmeverlust rechne das Unternehmen mit eingesparten Werbemitteln gegen, erklärte die Sprecherin.

Rechtlich steht das Unternehmen offenbar auf der sicheren Seite. Auf Anfrage erklärte die Antidiskrimierungsstelle des Bundes: „Die BVG verstößt mit ihrer Aktion aus unserer Sicht nicht gegen das Diskriminierungsverbot.“

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