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Fast 26 Kilometer der temporären Radfahrstreifen wurden, wie hier am Halleschen Ufer, 2020 in Berlin errichtet.

© Paul Zinken/dpa

Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts: Berliner Pop-up-Radwege dürfen vorerst bleiben

Das OVG hat den Beschluss aufgehoben, dass die temporären Radwege zurückgebaut werden sollten. Die Verkehrsverwaltung hatte wichtige Daten zu spät geliefert.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die Berliner Pop-up-Radwege vorerst nicht zurückgebaut werden müssen. Das gab das Gericht am Mittwochnachmittag bekannt.

Damit hat das OVG nach Beschwerde des Landes Berlin den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 4. September 2020 aufgehoben, nach dem die temporären Radwege entfernt werden sollten.

Das Verwaltungsgericht hatte zunächst einem Antrag eines Berliner AfD-Abgeordneten stattgegeben, der sich im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht gegen die Radwege gewehrt hatte, weil er sie für rechtswidrig hielt.

Er argumentierte unter anderem, „verkehrsfremde Erwägungen“ wie die Corona-Pandemie könnten nicht als Begründung herangezogen werden, darüber hinaus habe die Senatsverwaltung keine konkrete Gefahrenlage dargelegt.

Seine Entscheidung begründete das Verwaltungsgericht damit, dass Radwege nur dort angeordnet werden dürften, wo Verkehrssicherheit, Verkehrsbelastung und/oder der Verkehrsablauf ganz konkret auf eine Gefahrenlage hinwiesen und die Anordnung damit zwingend erforderlich sei.

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Offenbar hatte die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz die Voraussetzungen für die Einrichtung der Verkehrsanlagen nicht hinreichend dargelegt.

Im Beschwerdeverfahren, heißt es in der Mitteilung des Oberverwaltungsgerichts, habe die zuständige Senatsverwaltung erstmals die „erforderliche Gefahrenprognose durch Verkehrszählungen, Unfallstatistiken und Ähnliches belegt sowie die straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen durch verkehrsbezogene Ermessenerwägungen ergänzt“.

Dazu stützte sich die Verkehrsverwaltung auch, wie berichtet, auf Daten des Tagesspiegel-Projekts „Radmesser“.

Der Beschluss ist unanfechtbar. Im Jahr 2020 hat das Land Berlin 25,46 Kilometer der temporären Radfahrstreifen an 14 Straßenabschnitten gebaut. Diese sollen, nach Wunsch des Senats, verstetigt - also zu dauerhaften Radwegen - werden. (Tsp)

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