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Eine Bank darf der verfassungsfeindlichen NPD kein Girokonto verwehren. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

© Jan Woitas/dpa

Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht: Landesbank Berlin muss NPD-Konten führen

Die NPD habe einen Anspruch auf die Eröffnung eines Girokontos bei der Berliner Landesbank. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht Leipzig am Mittwoch.

Die Berliner Landesbank muss gegen ihren Willen Konten für die verfassungsfeindliche NPD einrichten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch in einem Revisionsverfahren entschieden. Die NPD habe einen Anspruch auf Gleichbehandlung, begründete das Gericht die Entscheidung. Dieser Anspruch bestehe auch, obwohl die Partei verfassungswidrige Ziele verfolge. Damit bestätigten die Bundesverwaltungsrichter Urteile der Vorinstanzen.

Die Berliner Landesbank verweigert seit mehr als fünf Jahren den Kreisverbänden Charlottenburg-Wilmersdorf und Tempelhof-Schöneberg beharrlich die Einrichtung eines Kontos. Die Landesbank bezweifelt, dass die Kreisverbände parteienrechtlich wirksam gegründet worden seien. Solche umfangreichen inhaltlichen und parteienrechtlichen Überprüfungen stünden der Landesbank nicht zu, begründeten die Leipziger Richter ihre Entscheidung.

Berliner Gerichte hatten der NPD bereits recht gegeben

Vor den Berliner Gerichten hatte die NPD bereits recht bekommen: Laut Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg von Oktober 2016 ergibt sich der Anspruch auf Kontoeröffnung aus dem Parteiengesetz. Die beiden Kreisverbände gehörten schließlich keiner verbotenen Partei an, und die Landesbank Berlin führe auch für Kreisverbände anderer Parteien Konten. Zudem seien die Details der Kreisverbandsbildung wegen der starken verfassungsrechtlichen Stellung der Parteien vom Gericht nur eingeschränkt überprüfbar. Es genüge, dass eine Gründungsversammlung stattgefunden habe, ein Vorstand gewählt und der Kreisverband vom Landesverband anerkannt worden sei, hieß es damals. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hatten die Berliner Richter aber Revision am Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

Eine neue Situation ergab sich für das Verfahren durch das im Januar 2017 gescheiterte NPD-Verbot vor dem Bundesverfassungsgericht . Die Karlsruher Richter hatten den NPD-Verbotsantrag abgewiesen, weil die Partei nicht bedeutend genug sei, um den Staat zu gefährden. Die NPD sei dennoch verfassungsfeindlich und wesensverwandt mit dem Nationalsozialismus. (mit dpa)

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