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Grundsätzlich sind Tätowierungen bei der Berliner Polizei erlaubt. (Symbolbild)

© David W Cerny/ Reuters

Entscheidung des Arbeitsgerichts: Berliner Polizei darf Bewerber wegen Tattoos ablehnen

Das Arbeitsgericht hat der Polizei Recht gegeben. Ein Bewerber hatte geklagt, nachdem er wegen einer sexistischen Tätowierung auf dem Unterarm abgelehnt wurde.

Berlins Polizei hat es nicht so leicht, geeigneten Nachwuchs zu finden – und hat deshalb bereits Vorschriften gelockert. Polizisten dürfen seit Jahresbeginn sichtbare Tattoos auf den Unterarmen tragen, sofern sie nicht Zweifel an ihrer Integrität und Neutralität aufkommen lassen. Aber es gibt Grenzen. Das entschied das Arbeitsgericht Berlin.

Ein Bewerber für den Zentralen Objektschutz hatte Eil-Klage eingereicht, weil er abgelehnt worden war. Der Grund war ein Unterarm-Tattoo: Göttin Diana mit entblößten Brüsten. Das Gericht gab der Polizei nun recht: Eine solche Abbildung auf dem Arm eines Polizeimitarbeiters könne als sexistisch wahrgenommen werden. Der Bewerber kann Beschwerde beim Landesarbeitsgericht einlegen.

Es kommt auf das konkrete Tattoo an. Ist Diana dort abgebildet wie ein Pornostar mit künstlich aufgeblähten Brüsten, dann gebe ich dem Gericht recht mit der Sexismuswertung. Hält sich jedoch das Tattoo im Rahmen der europäischen kulturellen Tradition, dann ist das Urteil abzulehnen.

schreibt NutzerIn Theodosius

Berlin lehnt auch noch zu kleine Bewerber ab - die Brandenburg freudig einstellt

In Berlin gilt auch noch eine Mindestgröße für Bewerber: 1,60 Meter für Frauen, 1,65 Meter für Männer. Ob das noch zeitgemäß ist, wird laut Senatsinnenverwaltung wegen Mangels an geeignetem Nachwuchs seit Mitte 2017 überprüft. In Brandenburg – wo Tattoos im Dienst nicht zu sehen sein dürfen – hatte Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) im Mai 2017 die Mindestgrößen aufgehoben. Bewerber müssen den Körpereignungstest bestehen, also eine Waffe halten können.

Davon profitieren Bewerber aus Berlin, deren Zahl – in der Hoffnung auf einen ruhigeren Dienst in der Mark – ohnehin wächst. Celina Knop war in Berlin abgelehnt worden, weil sie 1,54 Meter groß ist. Ihre Klage dagegen scheiterte vor dem Verwaltungsgericht. Am Dienstag hat sie nun ihre Ausbildung für den gehobenen Dienst an der Fachhochschule der Brandenburger Polizei in Oranienburg begonnen. Sie will zur Kriminalpolizei, Drogenfahnderin werden. Innenminister Schröter freute sich darüber, dass Berlin noch nicht so weit ist.

Grundsätzlich sind Tätowierungen bei Berliner Polizisten erlaubt. (Symbolbild)
Grundsätzlich sind Tätowierungen bei Berliner Polizisten erlaubt. (Symbolbild)

© David W Cerny/ Reuters

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