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Schulkinder auf dem Weg zum Unterricht (Symbolfoto)

© imago stock&people

Entscheidung der Schulverwaltung: Privatschulen dürfen Kinder von AfD-Politikern ablehnen

Eine Schule lehnt das Kind eines Berliner AfD-Politikers ab. Die Schulverwaltung prüft den Fall und sagt: Diskriminierung war es nicht. Die AfD protestiert.

Auch mit guten Absichten kann man empörte Diskussionen auslösen. So war es im Fall einer Waldorfschule, die sich im vergangenen Jahr geweigert hatte, das Kind eines Vaters anzunehmen, der für die AfD im Berliner Abgeordnetenhaus sitzt. Der Streit darum machte Schlagzeilen in der ganzen Bundesrepublik.

Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) sah den Vorgang trotz des Privilegs von Privatschulen, sich Schüler nach eigenen Maßstäben aussuchen zu dürfen, äußerst kritisch: „Ich halte es für sehr problematisch, dass ein Kind für das politische Engagement seiner Eltern verantwortlich gemacht wird. Es geht im Schulsystem darum, dass sich Kinder zu eigenständigen Persönlichkeiten entwickeln können.“ Die Senatorin argwöhnte einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.

Doch das Ergebnis der internen Prüfung des Falls durch die Schulverwaltung zeigt nun: Die Abweisung des mittlerweile sechs Jahre alten Mädchens, das jetzt für eine staatliche Grundschule angemeldet ist, war rechtmäßig. Bei der Auswahl der Schülerinnen und Schüler dürfen Privatschulen die politische Gesinnung der Eltern zum Kriterium nehmen. Ein Verstoß gegen die Diskriminierungsverbote im Landesschulgesetz sowie im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) liegt nicht vor, teilte die Schulverwaltung dem Tagesspiegel auf Anfrage mit.

"Wie gehen wir damit um?", hieß es auf der Tagesordnung

Die Schule, es handelt sich um die Freie Waldorfschule Berlin-Südost in Treptow, hatte sich ihre Entscheidung nicht leicht gemacht. Es soll sogar eine Versammlung mit den Eltern gegeben haben. „Wie gehen wir damit um, wenn das Kind eines AfD-Politikers für die Schule angemeldet wird?“, hieß es auf der Tagesordnung. Die ablehnende Antwort darauf wurde dann Ende des Jahres weithin bekannt.

Zur Begründung hieß es, das Kind könne nach dem langen Streit nicht mehr unbefangen und unvoreingenommen unterrichtet werden.  Geschäftsführer Peter Lange erklärte zudem, es gehe darum, bei dem Auswahlprozess eine Klassengemeinschaft zusammenzuführen, die zwölf oder dreizehn Jahre bestehen könne. Eltern gehörten dazu.

Zuvor war mit dem Abgeordneten und seiner Frau im Kreis des Lehrerkollegiums ein längeres Gespräch zu allgemeinen politischen Fragen geführt worden, unter anderem zur Haltung des Politikers zur gleichgeschlechtlichen Ehe. Das Paar glaubte den Platz eigentlich sicher, da es die Tochter im angeschlossenen Waldorfkindergarten betreuen ließ. Üblicherweise werden die Kinder von dort bevorzugt.

Heinz-Peter Meidinger, Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, warnte damals vor „Sippenhaft für Kinder wegen der politischen Gesinnung ihrer Eltern“. Eine Schule müsse ihren Schülern gegenüber neutral und unvoreingenommen auftreten, ohne Ansehen des Geschlechts, der sozialen Herkunft, der Hautfarbe, der sexuellen Orientierung, der politischen Einstellung oder der Religion. „Alles andere ist Diskriminierung.“ Die Schule überschreite ihre Grenzen und verletze ihren Bildungsauftrag.

Dennoch kommen die Juristen in der Bildungsverwaltung jetzt zu einem anderen Urteil. Zwar schreibt das Schulgesetz ausdrücklich vor, jeder junge Mensch habe das Recht auf „diskriminierungsfreie schulische Bildung“, ungeachtet der „religiösen oder politischen Anschauungen“. Diese Vorschrift gelte aber nicht für Privatschulen, die im Gesetzesdeutsch „Ersatzschulen“ heißen.

Die AfD spricht von einem Skandal und will das Gutachten prüfen

Auch das bundesweit geltende AGG sei nur „eingeschränkt anwendbar“. Zwar sind danach Diskriminierungen aus Gründen der Weltanschauung prinzipiell verboten. Es handele sich bei der Privatschulanmeldung aber nicht um ein „Massengeschäft“, das einen umfassenden AGG-Schutz gewährt.  Unzulässig seien demnach nur noch Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft – also wenn ein Kind etwa wegen seiner Hautfarbe nicht eingeschult würde. Die Aufnahme dürfe aber „durchaus aus Gründen unterschiedlicher Weltanschauung abgelehnt werden“. Dass die Ablehnung dabei nur aufgrund der politischen Einstellung der Eltern betroffener Schüler erfolge, sei „unerheblich“.

Aus Kreisen der AfD war mehrfach um die rechtliche Stellungnahme zu dem Fall gebeten worden – ohne Reaktion. Der AfD-Fraktionsvorsitzende Georg Pazderski spricht von einem „Skandal“ und kündigte an, das Gutachten prüfen zu wollen. „So eine Auslegung entspricht nicht unserer Rechtssicht, widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz und zeigt das schwierige Verhältnis von Teilen des Senats zum Grundgesetz.“ Eine derartige „Rechtsbeugung“ wolle die Fraktion nicht hinnehmen.

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