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Die Unfallstelle in der Berliner Wilhelmstraße, wo der Abiturient Blend J. einen Radfahrer schwer verletzte.

© Enno Lenze

Gerichtsurteile gegen Raser: 80 Stunden Freizeitarbeit für einen fast toten Radfahrer

Viele Verkehrsurteile werden heftig diskutiert. Am Donnerstag entscheidet der Bundesgerichtshof zum zweiten Mal in einem Berliner Fall. Urteilen Richter zu milde?

Von Fatina Keilani

In dieser Woche verkündet der Bundesgerichtshof sein Urteil über die beiden als „Ku'damm-Raser“ bekannt gewordenen jungen Männer, die im Februar 2016 auf dem Kurfürstendamm einen Unfall verursachten, bei dem ein Mann starb, die dafür zweimal vom Landgericht wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt wurden und zweimal dagegen Revision einlegten.

Die Entscheidung wird Donnerstag verkündet; in der Verhandlung im April schien sich abzuzeichnen, dass der Bundesgerichtshof Zweifel an der Begründbarkeit des Mordvorwurfs hat.

Häufig gehen Prozesse nach Verkehrsstraftaten anders aus: Urteile werden oft als viel zu mild empfunden. Das gesprochene Recht weicht mitunter stark von dem Rechtsempfinden vieler Menschen ab. 

Selbst Erklärungsversuche bleiben unbefriedigend. Das hängt auch damit zusammen, dass der Geschädigte eines Verkehrsunfalls jahrelang mit den Folgen zu kämpfen hat, während der verurteilte Autofahrer schon längst wieder ein normales Leben lebt.

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80 Stunden Freizeitarbeit für schwere Verletzungen

Ein Beispiel ist der Fall von Wieland Giebel. Am 18. Mai vergangenen Jahres war Giebel, bekannter Berliner Verleger und Chef von „Berlin Story“, mit dem Fahrrad auf dem Radweg gerade von der Anhalter Straße in die Wilhelmstraße in Kreuzberg eingebogen, als ihn ein Auto erfasste. 

Der 70-jährige Giebel wurde durch die Luft geschleudert und prallte zwischen Betonpollern auf den Boden. Dass er noch lebt, verdankt er dem Umstand, dass er einen Helm trug. Er lag zweieinhalb Wochen im Krankenhaus und ist bis heute nicht wieder der Alte.

Der Autofahrer, der Abiturient Blend J., war erst 18, der Audi A8 hatte 258 PS und gehörte seinem Vater. J. hatte sich auf der Anhalter Straße hinter einer extrem langsam fahrenden Frau einer Geduldsprobe ausgesetzt gesehen, war kurz vor der Kreuzung Wilhelmstraße rasant ausgeschert, über die Gegenfahrbahn gerast, wieder eingeschert und dann viel zu schnell in die Wilhelmstraße gebogen, wobei er die Kontrolle über das Fahrzeug verlor. Er kam auf den Radweg, prallte gegen die Ampel, riss sie aus dem Erdreich und fuhr Wieland Giebel an.

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Am 30. Januar 2020 erging das Urteil: 80 Stunden Freizeitarbeit.

Giebel war empört. „Wenn ich nicht einen super Fahrradhelm aufgehabt hätte, wäre ich tot. Mein Kopf knallte nach einigen Metern Flug auf die Kante eines Granitquaders. Er sei ja noch jung und entwicklungsfähig, sagten die Dame vom Jugendamt und die Richterin. Mein Anwalt erklärte vorher, dass es so läuft, weil die Gerichte die Fälle vom Tisch haben wollen“, schrieb Giebel in einem Leserkommentar an den Tagesspiegel und sagt bitter: „Das ist Ermutigung für den Täter und seine Kumpels, denen er davon erzählt. Einen alten Sack umnieten, na und?“

Wer sich ins Auto setzt, muss sich die Gefahr klar machen

Unter den Folgen des Unfalls leidet er weiter. „Ich kann linear einfach denken und Mails schreiben, vernetztes Denken fällt mir schwer. Mails schreiben ist super, weil ich gucken kann, ob ich sie schon geschrieben habe. Ich vergesse mehr als sonst“, notierte Giebel in einer Art Tagebuch.

Verwüstung. Nach dem tödlichen Unfall auf dem Kudamm im Februar 2016. Am Donnerstag kommt das Urteil.
Verwüstung. Nach dem tödlichen Unfall auf dem Kudamm im Februar 2016. Am Donnerstag kommt das Urteil.

© Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/

Da der Autofahrer noch keine 21 war, wurde Jugendstrafrecht angewandt. Hier steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund, nicht der Strafgedanke. Schuldig gesprochen wurde der aus dem Kosovo stammende junge Mann, der bei seinen Eltern wohnt und sich aufs Abitur vorbereitet, wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger gefährlicher Körperverletzung. Ein Vorsatz wurde also nicht angenommen.

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„Zu Gunsten des Angeklagten war zu werten, dass er nicht vorbelastet ist und sich mit einem Brief und auch in der Hauptverhandlung bei dem Geschädigten entschuldigt hat“, heißt es im Urteil. „Er war offensichtlich geschockt über die Folge seines Verhaltens.“

In den 80 Arbeitsstunden muss er ein teilweises Schmerzensgeld für sein Opfer erarbeiten. Außerdem muss er an einem Verkehrserziehungskurs teilnehmen, der Führerschein ist weg, und vor Ablauf von vier Monaten darf kein neuer erteilt werden. Dennoch: ein im Vergleich mildes Urteil.

Junge Fahrer mit ungezügeltem Temperament verursachen schwere Schäden

Ein anderes Gericht hätte die Vorsatzfrage vielleicht anders gesehen - das zeigt zugleich, wie viel Vertrauen in den einzelnen Richter und sein juristisches Urteilsvermögen gesetzt wird. Zur Vorsatzfrage hatte die 40. Große Strafkammer in einem anderen, harten Urteil Aussagen getroffen. Es betraf den 28-jährigen Milinko P., der im Juni 2018 auf der Flucht vor der Polizei die 22-jährige Studentin Johanna Hahn totfuhr. Im Juni 2019 wurde er wegen zweifachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Zweifach deshalb, weil auch sein Beifahrer starb.

P. war vorher schon als Krimineller aufgefallen, er wurde außerdem wegen versuchten Mordes in drei Fällen, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, illegalen Kraftfahrzeugrennens, Unfallflucht und Widerstands schuldig gesprochen.

In dem Urteil machte das Gericht auch Ausführungen zum Vorsatz im Verkehr. Wem bewusst ist, dass Menschen sterben könnten, der hat Vorsatz, so das Schwurgericht. Das Auto sei ein gemeingefährliches Mittel. Jeder, der in sein Auto steige, müsse sich das klarmachen.

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Blend J., der junge und unbescholtene Fahrer, der Wieland Giebel schwer verletzte, wird sich das genauso wenig gesagt haben wie die meisten anderen Autofahrer, bevor sie in ihre Fahrzeuge steigen. Besonders junge Fahrer verursachen schwere und schwerste Verletzungen.

200 Euro Strafe für ein totgefahrenes Kind

Aufregung verursacht hatte ebenfalls vor einem Jahr die Verurteilung eines 23-Jährigen Studenten zu einer Geldstrafe von 200 Euro – 40 Tagessätzen –, nachdem er ein vierjähriges Kind totgefahren hatte, das sich von der Hand der Mutter losgerissen hatte.

200 Euro für das Leben eines Kindes? Die Empörung war groß. Die Geldsumme sagt dabei gar nichts aus - es ist die Zahl der Tagessätze, die zählt. Jeder Tagessatz entspricht einem Tag Haft. 40 Tage also, das ist weit von einer Vorstrafe entfernt.

Gegen dieses Urteil hatte die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt; daraufhin wurde das Urteil am 14. Februar 2020 vom Landgericht Berlin verschärft - der Angeklagte bekam eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, außerdem drei Monate Führerscheinentzug. Dagegen hat der Angeklagte Revision eingelegt. Das Ende ist weiter offen.

Der Student hatte seinen Fitnessclub schneller erreichen wollen und kürzte den Weg bis zur Ampel über die Busspur ab, dabei fuhr er zu schnell.

Verkehrsgerichtstag will härtere Strafen und mehr Prävention

Insgesamt scheint es im Strafrecht eine Tendenz zu einer Verschärfung der Rechtsprechung bei Verkehrsdelikten zu geben, besonders in Berlin. Hier wird auch die Verfolgung von Rasern forciert. Nicht alles hat vor dem BGH Bestand.

Dieselbe Richterin, die als Vorsitzende des vierten Strafsenats über die Raser urteilt, hob im Oktober ein Berliner Urteil auf, durch das ein 34-jähriger Serbe wegen versuchten Mordes zu 13 Jahren Haft verurteilt wurde. Die Entscheidung wurde erst kürzlich bekannt. Der Mann war alkoholisiert und hatte auf der Flucht vor der Polizei im September 2018 eine Mutter und ihre fünfjährige Tochter lebensgefährlich verletzt. Eine andere Kammer des Landgerichts muss die Sache neu verhandeln.

Mit dem Thema Aggressivität im Straßenverkehr befasste sich im Januar auch der Deutsche Verkehrsgerichtstag. Dort wurden unter anderem Forderungen formuliert, das Recht auszuschöpfen, zudem Punkte in Flensburg für aggressives Posen zu vergeben und das Thema zum Pflichtstoff im Unterricht zu machen. Die Teilnehmer des Verkehrsgerichtstages stuften die Aggressivität im Verkehr als messbar gestiegen ein. Vom Urteil am Donnerstag wird ein Signal ausgehen.

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