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Der CDU-Abgeordnete Kurt Wansner holte im Innenausschuss einen Eimer hervor und legte Pflastersteine auf den Tisch.

© Alexander Fröhlich

Eklat im Abgeordnetenhaus: CDU-Abgeordneter packt im Innenausschuss Pflastersteine aus

Bei einer Parlamentsdebatte zur Kennzeichnungspflicht für Polizisten kam es am Montag zum Streit. Ein CDU-Abgeordneter und ein Grüner lösten Empörung aus.

Eklat im Innenausschuss: Eine Debatte über die Kennzeichnungspflicht für Polizisten ist am Montag völlig aus dem Ruder geraten. Der Ausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses diskutierte einen Antrag der AfD, die die Namens- oder Ziffernschilder für Polizeibeamte in Berlin abschaffen will.

Die CDU schwenkte in der Debatte schnell um auf die Angriffe von Linksextremen auf Polizisten. Der CDU-Abgeordnete Kurt Wansner holte schließlich einen Eimer hervor und legte mehrere Pflastersteine auf den Tisch – direkt neben Polizeipräsidentin Barbara Slowik.

Die Steine stammen laut Wansner von einem mutmaßlich linksextremen Anschlag auf das Café Sibylle vor mehr als zwei Wochen. Anlass war eine Bürgerversammlung der CDU mit Fraktionschef Burkard Dregger und Wansner. Die Steine waren durch die Scheiben geworfen worden.

Dass Wansner diese Steine nun im Innenausschuss auspackte, löste in den Reihen der rot-rot-grünen Koalition Entrüstung aus. Der Grünen-Innenpolitiker Benedikt Lux sagte: „Herr Wansner, so irre er auch sein mag.“ Das wiederum löste Empörung bei der CDU aus, Fraktionschef Dregger forderte einen Ordnungsruf. Lux stellte klar, er haben gemeint, es sei irre, dass Wansner die Steine auf den Tisch gelegt hat. Damit war die Sache für den Ausschussvorsitzenden Peter Trapp (CDU) erledigt.

Der SPD-Innenpolitiker twitterte: „Verbale Tiefpunkte und indiskutable Gesprächsbeiträge.“ Es seien „völlig überdrehte Debatten“ – und „das vor der Öffentlichkeit. Ich schäme mich.“ Und Benjamin Jendro, Sprecher der Gewerkschaft der Polizei, befand, die Debatte sei „ein wenig aus den Fugen geraten.“

AfD-Antrag zur Kennzeichnungspflicht wird abgelehnt

Der AfD-Antrag wurde übrigens abgelehnt. Seit 2011 müssen Berliner Polizisten Schilder mit ihrem Namen oder einer Nummer tragen. Andere Bundesländer folgten in den vergangenen Jahren dieser Regelung – auch Brandenburg.

Im September hatte das Bundesverwaltungsgericht eine Kennzeichnungspflicht für Polizisten in Brandenburg als rechtmäßig eingestuft. Die Pflicht zum Tragen eines Namensschildes oder einer Nummer greife zwar in das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Beamten ein, sei aber verfassungsgemäß.

CDU und AfD sprachen sich im Ausschuss gegen die Kennzeichnungspflicht aus, weil Polizisten so zu leicht erkennbar seien und Kriminelle wie Clan-Mitglieder oder Linksextremen sie im Privatleben bedrohen würden.

Innensenator Andreas Geisel (SPD) verteidigte die Namensschilder oder das Tragen individueller Kennzahlen bei Polizisten. Die persönliche Kennzeichnung sei bei der Berliner Polizei inzwischen selbstverständlich. Es seien bislang auch keine Fälle bekannt, in denen Polizisten Probleme oder Nachteile hatten, weil sie mit einem Namensschild bei ihrem Dienst in der Öffentlichkeit auftraten.

Es habe auch nicht mehr Anzeigen gegen Polizisten gegeben. „Es gibt viele gute Gründe dafür, dass Polizisten auch individuell erkennbar sind.“

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