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Update

Einstweilige Verfügung: Berliner AfD-Fraktion muss Hass-Video gegen Linken-Abgeordneten entfernen

Hakan Tas erwirkte eine einstweilige Verfügung gegen die Fraktion – es droht eine Strafe von 10.000 Euro. Die AfD spricht von "Zensur".


Der Berliner Linken-Politiker Hakan Tas ist juristisch erfolgreich gegen die Berliner AfD-Fraktion vorgegangen. Er habe vor Gericht eine einstweilige Verfügung erwirkt, nach der die Partei ein Video über ihn sofort entfernen aus dem Internet muss, sagte er dem Tagesspiegel. Der Beschluss erging am Mittwoch, das Video war am Donnerstag nicht mehr abrufbar.

Vor knapp zwei Wochen hatte die AfD ein mit Halbwahrheiten und Lügen gefülltes Video veröffentlicht, in dem unterstellt wurde, dass es in Berlin eine Zwei-Klassen-Justiz gebe von der der Abgeordnete Tas profitiert hätte. So sei Taş nach einem Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss Ende 2018 anders behandelt worden als andere Bürger.

Tatsächlich musste Tas damals seinen Führerschein abgeben, seine Immunität als Abgeordneter wurde aufgehoben, er zog sich als innenpolitischer Sprecher seiner Partei zurück. Die AfD behauptet in dem Video dagegen, die Fahrt sei für Tas folgenlos geblieben und erfand dazu eine Verfolgungsjagd mit der Polizei.

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Außerdem versuchte die Fraktion mit dramatischen – aber falschen – Bildern Stimmung gegen den deutsch-kurdischen Abgeordneten zu machen. Das Video verfehlte seine Wirkung nicht. Laut „taz“ schrieb ein Facebook-Nutzer darunter: „So lange solche da noch nicht aus dem Amt geschlagen werden, wird sich auch nichts ändern. Die Gesetze bringen hier keinen weiter!!!!!“

Tas reichte daraufhin Unterlassungsklage ein – und hatte jetzt Erfolg. Wird das Video erneut hochgeladen droht der Berliner AfD-Fraktion eine Strafe in Höhe von 10.000 Euro – im Wiederholungsfall sind bis zu 250.000 Euro Strafe möglich. Tas sagte dem Tagesspiegel: „Dieser Erfolg macht deutlich, dass wir gegen rechte Hetze und Hass vorgehen müssen.“ Es mache ihm Mut im Kampf gegen Rechts.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Berliner AfD, Frank-Christian Hansel, sagte: „Tas und die Linke versuchen im Stil ihrer SED-Tradition die Opposition zu zensieren.“ Dagegen wehre man sich nun - „natürlich mit rechtlichen Mitteln.“ Die Behauptungen der Linkspartei seien falsch, erklärte Hansel. Das Gericht urteilte in erster Instanz anders.

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