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Eine Wählerin wirft ihre Stimmzettel für das Berliner Abgeordnetenhaus und die Bezirksverordnetenversammlung in die Urne.

© Christoph Soeder/dpa

Einsprüche ab Donnerstag möglich: Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Anfechtung der Berlin-Wahl

Bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus lief einiges schief. Nun sind Einsprüche gegen das Ergebnis möglich. Was bedeutet das? Muss die Wahl wiederholt werden?

Nach zahlreichen Pannen und organisatorischen Problemen bei den Wahlen in Berlin beginnt nun die juristische Aufarbeitung. Nach der am Donnerstag geplanten Veröffentlichung des vom Landeswahlausschuss festgestellten Endergebnisses der Wahl zum Abgeordnetenhaus im Amtsblatt kann Einspruch dagegen beim Berliner Verfassungsgerichtshof eingelegt werden. Fragen und Antworten dazu.

Wo liegt das Problem?

Der Superwahltag am 26. September mit den Wahlen zum Bundestag, zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen sowie einem Volksentscheid war von zahlreichen Pannen und Problemen geprägt. Laut Landeswahlausschuss kam es in 207 von 2257 Wahllokalen, also fast jedem zehnten, zu Unregelmäßigkeiten. „Das ist eine Zahl, die uns alle erschrecken muss und auch ärgern muss“, sagte die inzwischen abberufene Landeswahlleiterin Petra Michaelis bei der Sitzung des Gremiums am 14. Oktober.

Was lief genau schief am Wahltag?

Die Liste der offiziell bestätigten Vorfälle ist lang. Alles begann mit Verzögerungen bei der Zusendung von Briefwahlunterlagen, dann wurden in Wahllokalen falsche oder fehlende Stimmzettel ausgeteilt. Aus letzterem Grund wurde das Wahlgeschehen in 78 Lokalen zeitweise unterbrochen - für bis zu zwei Stunden. In 56 Wahllokalen wurden zeitweise keine Stimmzettel ausgegeben, obwohl sie vorhanden waren. In Einzelfällen konnten 16- und 17-Jährige, die nur für die Bezirksparlamente wahlberechtigt waren, auch für andere Wahlen ihre Stimme abgeben. Vor vielen Wahllokalen bildeten sich lange Schlangen. 1773 Lokale hatten länger geöffnet als üblich, so dass Wähler, die bis 18 Uhr vor Ort waren, noch ihre Stimmen abgeben konnten – in Einzelfällen bis kurz vor 21 Uhr.

[Immer mehr Pannen werden bekannt: Wie es nach dem Wahl-Chaos in Berlin weitergeht (T+)]

Ist die Wahl trotzdem gültig?

Ja. Der Landeswahlausschuss stellt am 14. Oktober das offizielle Endergebnis fest. Allerdings kündigte gleichzeitig die Landeswahlleitung selbst an, beim Berliner Verfassungsgerichtshof Einspruch gegen Ergebnisse der Wahl einzulegen. In 2 von 78 Wahlkreisen habe es Rechtsverstöße in einer Größenordnung gegeben, die Auswirkungen auf die Mandatsverteilung haben könnten. Möglich ist dort nun eine Wiederholung der Wahl.

Wie ist das weitere Verfahren?

Eine Anfechtung des Wahlergebnisses auf Landesebene ist erst nach der Veröffentlichung desselben im Amtsblatt möglich. Das sollte am Donnerstag der Fall sein, wobei eine Frist für Einsprüche von einem Monat (also bis 28. November) gilt. Alleiniger Adressat ist der Verfassungsgerichtshof. Nach eingehender Prüfung der Vorgänge muss er entscheiden, ob die Wahl teilweise oder gegebenenfalls sogar in Gänze für ungültig erklärt und wiederholt werden muss.

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Worauf ist bei einem Einspruch zu achten?

Dieser muss genau begründet werden, die Liste der Einspruchgründe ist recht kurz. Ein Grund kann etwa sein, wenn das Wahlergebnis rechnerisch unrichtig festgestellt worden sein soll oder gültige Stimmen für ungültig oder ungültige Stimmen für gültig erklärt worden sein sollen. Das muss zudem in einem Umfang geschehen sein, der sich auf die Verteilung der Sitze auswirkt. Ein weiterer Grund kann sein, wenn Personen zu Unrecht in das Wahlverzeichnis eingetragen worden sein sollen oder zu Unrecht einen Wahlschein erhalten oder keinen Wahlschein erhalten haben sollen und dadurch die Verteilung der Sitze beeinflusst wurde.

Kann jedermann Einspruch erheben?

Je nach unterstelltem Wahlfehler können dies betroffene Abgeordnete und Kandidaten, die Wahlleitungen auf Bezirks- und Landesebene, die Fraktionen oder der Präsident des Abgeordnetenhauses, die Senatsverwaltung für Inneres oder Parteien tun. „Normale Wähler“ können sich nur bei mutmaßlichen Fehlern im Hinblick auf Wahlverzeichnis und Wahlschein an den Verfassungsgerichtshof wenden.

Sind viele Einsprüche zu erwarten?

Angesichts des Ausmaßes der Probleme am Wahltag ist mit einer ganzen Reihe von Anfechtungen zu rechnen. Neben der Landeswahlleitung haben das bereits Vertreter der AfD, der Freien Wähler und der Satirepartei Die Partei angekündigt. Innensenator Andreas Geisel (SPD) hat sich das ebenfalls vorbehalten.

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Wie lange dauert es, bis der Verfassungsgerichtshof darüber entscheidet?

Das wird wohl mehrere Monate in Anspruch nehmen. Wegen der großen Bedeutung der Entscheidung für Gesellschaft und Demokratie ist davon auszugehen, dass sich die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes Zeit nehmen für eine eingehende Untersuchung.

Können Senat und Abgeordnetenhaus trotzdem normal weiterarbeiten?

Ja. Das neue Abgeordnetenhaus wird sich am 4. November in der Zusammensetzung konstituieren, die sich aus dem festgestellten Endergebnis der Wahl ergibt. Dann beginnt die parlamentarische Arbeit der neuen, auf fünf Jahre ausgelegten Legislaturperiode. Gleichzeitig läuft der Prozess der Regierungsbildung mit den Koalitionsverhandlungen zwischen SPD, Grünen und Linken. Er soll bis Weihnachten abgeschlossen sein, dann will der neue Senat mit seiner Arbeit beginnen. Sollte der Verfassungsgerichtshof später Wahlergebnisse annullieren, müsste neu gewählt werden. Je nachdem, in wie vielen Wahlkreisen das der Fall ist, hätte das kleine oder große Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Parlaments. (dpa)

Stefan Kruse

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