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Unter Ausschluss der Öffentlichkeit: Mit dem Schlussplädoyer versuchte die Verteidigung das Gericht am Montag zu überzeugen.

© Gestaltung: Tagesspiegel/Schuber | Foto: imago/Olaf Wagner

Update

Eine Verurteilung, drei Freisprüche: 36.000 Euro Geldstrafe für Berliner HIV-Spezialist wegen sexuellen Missbrauchs

Medizinisch angebracht oder nur Zweck zur eigenen sexuellen Stimulation? Ein Berliner Arzt stand seit April vor Gericht. Nun erging das Urteil.

Der Berliner HIV-Arzt Heiko J. ist am Montag am Amtsgericht Tiergarten wegen sexuellen Missbrauchs eines Patienten zu einer Geldstrafe von mehreren Zehntausend Euro verurteil worden. Das Gericht verhängte 45.000 Euro – 150 Tagessätze zu 300 Euro – gegen ihn. Das ist vergleichbar mit einer fünfmonatigen Strafe.

Zugleich erließ das Gericht Heiko J. die Zahlung von 30 Tagessätzen, also 9.000 Euro. Es begründete den Nachlass mit der langen Dauer des Verfahrens und der großen Belastung für den Angeklagten. Zahlen soll J. demnach statt 45.000 Euro nun 36.000 Euro. Vom Vorwurf, drei weitere Patienten sexuell missbraucht zu haben, sprach das Gericht den Mediziner frei.

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Es handle sich aber nicht um Freisprüche "zweiter Klasse", sagte der Vorsitzende Richter. Das Gericht sei nicht zu der Überzeugung gekommen, dass sich alles so zugetragen hat, wie es die Zeugen und Opfer ausgesagt haben. Das Urteil war nicht nur in der Szene schwuler und bisexueller Männer mit Spannung erwartet worden.

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Die Staatsanwaltschaft hatte den 63-Jährigen wegen sexuellen Missbrauchs von fünf Patienten angeklagt. In ihrem Schlussplädoyer forderte sie eine Verurteilung des Angeklagten in drei Fällen mit einem Strafmaß von elf Monaten auf Bewährung sowie die Zahlung von Schmerzensgeld als Bewährungsauflage. Für einen der angeklagten Fälle forderte die Staatsanwältin Freispruch. Die Verteidigung des Mediziners hatte hingegen jeweils Freispruch in allen fünf angeklagten Fällen gefordert.

Die Staatsanwaltschaft hatte J. vorgeworfen, dass er in seiner Schöneberger Praxis bei Analuntersuchungen zur eigenen sexuellen Erregung etwa die Prostata und dazu Penis sowie Hoden der Behandelten gegen deren Willen stimuliert haben soll. Der Arzt hatte alle Vorwürfe bestritten: Es habe sich dabei ausschließlich um medizinisch indizierte – also angebrachte – Untersuchungen gehandelt.

Einvernehmlicher Sex in einem Fall

Nach Ansicht des Gerichts konnte sich im Fall des ersten Freispruchs der Zeuge nicht ausreichend an Einzelheiten wie zum Beispiel das Datum des Vorfalls erinnern. Außerdem habe er laut eigener Aussage freiwillig in die sexuelle Handlung eingewilligt. Damit sei der Tatbestand - sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses – nicht erfüllt. Einvernehmliche sexuelle Handlungen in einem Behandlungszimmer stehen nach Einschätzung des Gerichts nicht unter Strafe.

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Im Fall eines weiteren Freispruchs konnte das Gericht nicht mit hinreichender Sicherheit feststellen, wie sich die Vorfälle zugetragen haben. Dabei spielte auch die gesundheitliche Biografie des Nebenklägers eine Rolle. Im Fall des dritten Freispruchs gab es für das Gericht zu viele Hinweise, dass ein erhebliches Strafverfolgungsinteresse durch den Nebenkläger bestanden haben könnte.

Die Kraft gehabt, Anzeige zu erstatten

Der Mann habe vor seinem Praxisbesuch von einem anderen mutmaßlichen Vorfall erfahren und bei Gericht ausgesagt, dass er nicht daran gedacht habe, dass ihm das auch passieren könne. Außerdem habe der Nebenkläger in seinem Gedächtnisprotokoll nach dem mutmaßlichen Vorfall über das asymmetrische Verhältnis zwischen Arzt und Patient reflektiert. Das Gericht könne nicht ausschließen, dass er genau mit dem Ziel, jenes Machtverhältnis zu brechen, die Praxis besucht habe.

Auf das in der mündlichen Urteilsbegründung erwähnte Strafverfolgungsinteresse ihres Mandanten angesprochen, sagte Nebenklageanwältin Barbara Petersen, dass ihr Mandant glücklicherweise die Kraft gehabt habe, Anzeige zu erstatten und auch ein Einstellungsangebot mitsamt eines finanziellen Angebots seitens des Angeklagten ausgeschlagen habe. Die Begründung des Richters für diesen Freispruch des Angeklagten sähe sie „um sehr viele Ecken gedacht“.

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Für den Schuldspruch in einem Fall stellte der Vorsitzende Richter Rüdiger Kleingünther klar, dass das Urteil sich nicht auf die Analuntersuchung an dem Mann durch den Arzt beziehe. Ein Check auf Geschlechtskrankheiten schließe laut Aussagen mehrerer Sachverständiger in der Hauptverhandlung auch eine „Berührung der Prostata“ mit ein. Das Wort Berührung wähle er absichtlich, weil es für ihn wertfrei sei, sagte der Richter.

Des Missbrauchs des Behandlungsverhältnisses habe sich der Angeklagte aber durch die Manipulation am Penis des Nebenklägers schuldig gemacht. Diese Ausgangslage sei für ein Gericht eine typische, schwierige Lage, denn die mutmaßliche Straftat sei in einer Eins-zu-eins-Situation begangen worden, also nur zwischen Arzt und Patient.  

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Das Gericht kam im Lauf der Hauptverhandlung zu dem Schluss, dass es „keine vernünftigen Zweifel“ an der Aussage des Nebenklägers gebe, dass es zu einer übergriffigen Manipulation am Penis gekommen sei. Heiko J. kann nun Revision oder Berufung einlegen. Auf Nachfrage gab es dazu keine Stellungnahme der Verteidigung.

Schöneberger Arzt hatte alle Vorwürfe bestritten

Die Schlussplädoyers von Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Anwältinnen der Nebenklage wurden unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehalten. Der Grund: Auch Teile der Hauptverhandlung sind auf Wunsch eines Nebenklägers sowie des Angeklagten ohne Publikum und Presse geführt worden.

Ein fünfter Fall wurde in der Verhandlung von den anderen vier vorgeworfenen Fällen abgetrennt und soll gesondert weitergeführt werden. Hier der Grund: Als fünfte Nebenklägerin hatte eine Transfrau ein ärztliches Attest vorgelegt, dass ihr die Aussage aus psychischen Gründen aktuell nicht zuzumuten sei.

Ob das Urteil nach der erste Instanz rechtskräftig wird oder eine der Seiten Rechtsmittel einlegt, bleibt abzuwarten. Das Verfahren hatte sich über fast ein Jahrzehnt hinzogen. Die angeklagten Vorfälle liegen zwischen acht und zehn Jahre zurück. Dabei hatten die mutmaßlichen Opfer bereits 2013 Beschwerden bei Berliner Ärztekammer eingereicht, die daraufhin ein berufsrechtliches Ermittlungsverfahren gegen den Arzt einleitete.

Außerdem erstatteten die mutmaßlich Geschädigten 2013 Strafanzeigen bei der Polizei. Nachdem die Staatsanwaltschaft 2014 den Fall übernommen hatte, erhob die Behörde 2016 Anklage in fünf Fällen. Erst drei Jahre später setzte das Gericht für August 2019 den Beginn der Hauptverhandlung an. Es kam jedoch zu einer Verschiebung auf April 2020. Auch dieser Termin musste erneut verschoben werden, diesmal wegen der Pandemie.

Der Fall wurde seit April vor einem erweiterten Schöffengericht – mit zwei Berufsrichtern und zwei Schöffen – verhandelt. 22 Verhandlungstage hielt das Gericht ab.

Peter Fuchs

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