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Birgit Felden leitet als Professorin an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR) den Studiengang „Unternehmensgründung und -nachfolge“.

© Paul Leclerc

Eine Ökonomin erklärt die Corona-Hilfen: „Der Begriff 'geschenktes Geld' stört mich“

Wirtschaftsprofessorin Birgit Felden über die von Rettungsmaßnahmen für Unternehmen in der Coronakrise – und warum sie private Bürgschaften für falsch hält.

Frau Professor Felden, was ist für die kleinen und mittleren Unternehmen jetzt besonders wichtig in der Krise?

Finanzielle Sicherheit! Man muss perspektivisch auf die nächsten Wochen schauen. Wenn Geschäfte und Gaststätten jetzt geschlossen haben und nur nach außen liefern dürfen, dann fehlen schlichtweg die Umsatzeinnahmen. Das entzieht den Unternehmen ganz schnell die Existenzgrundlage.

Welche Möglichkeiten gibt es denn, um diesen Unternehmen schnell zu helfen?

Im Moment stehen vier Instrumente zur Verfügung. Erstens: Zuschüsse, die ab Ende der Woche zur Verfügung stehen sollen. Die werden vom Bund gegeben und betragen zwischen 9000 und 15.000 Euro, je nach Anzahl der Mitarbeiter.

Und Zuschuss heißt: Kein Kredit, sondern geschenktes Geld?

Ja, wobei mich der Begriff „geschenktes Geld“ stört. Denn es sind Unterstützungshilfen, die nicht das Ziel haben, einem einzelnen Unternehmer was Gutes zu tun, sondern gesellschaftlich wichtige Ziele erfüllen: das die kleinen Geschäfte vor Ort nicht untergehen. Und in Berlin gibt es eine weitere Besonderheit: Hier soll es bis fünf Mitarbeiter nochmal 5000 Euro on top geben. Das ist die erste Spritze, die meines Erachtens ganz wichtig ist, um die ganz Kleinen zumindest über die nächsten Wochen zu retten. Das zweite Instrument, auch sehr hilfreich, ist die Umsatzsteuerstundung. Bis zum Jahresende brauchen die Unternehmen die Umsatzsteuer nicht zu bezahlen.

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Aber das bringt ja Unternehmen, die derzeit keinen Umsatz machen, erstmal nichts, oder?

Stimmt. Aber die Umsatzsteuer für März müsste ja noch bezahlt werden und diejenigen, die per Dauerfristverlängerung auch den Februar noch nicht beglichen haben, müssen diese Monatsbeträge auch erst am Jahresende entrichten. Da fließt zumindest zunächst nicht noch zusätzlich Geld ab jetzt.

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Und das dritte Instrument?

Wenn Betriebe Mitarbeiter beschäftigen, gibt es die Möglichkeit, Kurzarbeitergeld zu beantragen. Da zahlt die Agentur für Arbeit rund zwei Drittel des bisherigen Gehalts sowie die Sozialabgaben. Voraussetzung ist aber, dass die Mitarbeiter beziehungsweise der Betriebsrat zustimmen. Ich kenne ein Berliner Unternehmen, da wurde gesagt: Sorry, Leute, wenn Ihr nicht zustimmt, gibt es hier eine Kündigung.

Mitarbeiter hätten in dem Fall also die Wahl zwischen dem großen und dem kleineren Übel?

Oder zwischen Pest und Cholera. Ich halte Kurzarbeitergeld gerade für Handwerksbetriebe mit wenigen Mitarbeitern wie zum Beispiel Frisörsalons für ein ganz wichtiges Instrument, um diese schwere Phase zu überstehen, ohne gute Mitarbeiter zu verlieren.

Das vierte Instrument wäre dann das ganz große Paket?

Ja, das sind die so genannten Corona-Kredite von der KfW, der Kreditanstalt für Wiederaufbau, die landesspezifisch ergänzt werden. Bei der KfW gibt es zwei unterschiedliche Varianten: Eine 90-prozentige Haftungsfreistellung für KMU mit bis zu 250 Mitarbeitern. Die Größeren können die Kredite ebenso beantragen, mit einer 80-prozentigen Haftungsfreistellung.

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Erklären Sie bitte genauer die Haftungsfreistellung.

Ich fange mal so an: Ein Kredit wird über die Hausbank beantragt. Das Unternehmen reicht dort Unterlagen ein, und wenn es kreditwürdig ist und eine positive Fortführungsprognose hat, dann reicht die Sparkasse den Antrag weiter an die KfW, und die bewilligt das. Wenn der Kunde wider Erwarten den Kredit nicht zurückzahlen kann, trägt die KfW – also der Staat – 90 Prozent dieses Risikos gegenüber der Sparkasse. Die hat also nur zehn Prozent Verlust. Klingt zunächst gut, hat aber einen Haken.

Der wäre?

Die Banken erwarten vom Unternehmer eine sogenannte übliche Besicherung. Das bedeutet, dass sie mit allem was sie haben, auch mit privatem Vermögen, erst einmal haften. Und erst, wenn da nichts mehr zu holen ist, dann greift die Haftungsübernahme der KfW beziehungsweise die Hausbank bleibt auf den zehn Prozent sitzen.

Aber ist das nicht auch richtig? Der Staat kann doch nicht für alles geradestehen.

Im Normalfall halte ich das für absolut richtig, dass der Staat, also wir Bürgerinnen und Bürger, nicht für unternehmerische Verluste eines Einzelnen geradestehen müssen. In der momentanen Krise halte ich das jedoch für grundfalsch.

Warum?

Damit bürden wir den kleinen Unternehmen doch die Risiken einer gesamtgesellschaftlichen Krise auf, denn hier kann der einzelne Unternehmer ja nur begrenzt seinen Erfolg beeinflussen.

Diese Woche haben Gastronomen einen Offenen Brief an den Regierenden Bürgermeister geschrieben. Tenor: Unterstützt uns jetzt, aber bitte zu 100 Prozent. Ist das nicht ein Ruf nach einer Art Vollkaskoversicherung? In vielen Branchen wurde auf prekäre Arbeitsverhältnisse der Mitarbeitenden gesetzt. Jetzt ruft man nach dem Staat.

Man sollte jetzt keinesfalls Äpfel und Birnen in einen Korb werfen. Ja, wir haben oftmals prekäre Arbeitsverhältnisse und die sind auch kritikwürdig. Das hat aber mit der momentanen Ausnahmesituation nichts zu tun. Ich halte auch nichts von einer Vollkasko-Mentalität. Dass betriebliche Sicherheiten eingesetzt werden müssen, sehe ich ein: Wenn es um Immobilien oder Maschinen geht, völlig ok. Meine Kritik beginnt, wenn es Privatvermögen betrifft wie die private Altersvorsorge oder das Einfamilienhäuschen. Die Dinge, die nichts mit dem Betrieb zu tun haben und die man bei einem Arbeitnehmer auch nicht berücksichtigen würde.

Kleine Geschäfte in Gefahr: Schaufensterpuppen stehen in einem geschlossenen Bekleidungsgeschäft am Kurfürstendamm. Auf der gesamten Einkaufsmeile sind nur wenige Menschen unterwegs.
Kleine Geschäfte in Gefahr: Schaufensterpuppen stehen in einem geschlossenen Bekleidungsgeschäft am Kurfürstendamm. Auf der gesamten Einkaufsmeile sind nur wenige Menschen unterwegs.

© Bernd von Jutrczenka/dpa

Sie sehen das also eher als gesamtgesellschaftliche Aufgabe?

Absolut. Wenn man das Haftungsthema zu Ende denkt, dann schützt der Staat mit der Forderung nach privaten Bürgschaften nicht die Unternehmen, sondern die Banken.

Was halten Sie denn insgesamt von den Schutzschirmhilfen, die die Bundesregierung am Montag beschlossen hat?

Das ist gut und absolut notwendig. Die Grundlinie ist richtig. Es geht mir aber um die Umsetzung in die Praxis. Hier ist es hilfreich, dass viele, die in der Praxis tätig sind, mitdenken, damit gut gedachte Lösungen auch gut gemacht werden.

Was wäre aus Ihrer Sicht jetzt der richtige Weg?

Was jetzt unternommen wird, die Hilfspakete, die von Bund und Ländern geschnürt werden, sind in weiten Teilen richtig. Wenn die kleinen Unternehmen jetzt sterben, dann kommt es zu einem Dominoeffekt: Das hat Auswirkung auf die Arbeitsplätze, auf unseren Konsum und schließlich natürlich auch auf unsere Gesamtwirtschaft.

Gibt es weitere Maßnahmen, die Sie in der jetzigen Lage zusätzlich für sinnvoll erachten?

Die Berliner Corona-Kredite können nur Unternehmen beantragen, die schon drei Jahre beziehungsweise im Fall der KfW-Unterstützung fünf Jahre auf dem Markt sind. Das ist gerade in Berlin ein wichtiges Thema, denn das heißt: Wir bieten so gut wie gar nichts für all die neu gegründeten jungen und Start-up- Unternehmen.

Die haben ja auch wahrscheinlich gerade erst Kredite aufgenommen, um überhaupt auf den Markt zu kommen.

Ganz genau. Eine Lösung für Start-ups brauchen wir dringend.

Könnte es auch den Effekt geben, dass Unternehmen, die schon vor der Krise Probleme hatten, diese jetzt nutzen, um sich mit den Hilfen zu sanieren?

Natürlich kann das passieren, das ist eine Gratwanderung. Deswegen werden die Kredite über die Hausbanken beantragt, die ihre Kunden auch kennen. Ich empfehle, dass wir im Moment ein wenig großzügiger damit umgehen. Damit meine ich, dass Banken weniger die Vergangenheit, sondern mehr die Zukunft im Blick haben müssen. Kreditwürdigkeit beurteile ich nicht anhand der Bilanzen der letzten drei Jahre, sondern mit der Frage: Ist das Geschäftsmodell auch morgen noch tragfähig und das Unternehmen deshalb in der Lage, den Kredit auch zurückzuzahlen?

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