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Der 33-jährige Robert P. wurde der Vergewaltigung und des Mordes schuldig gesprochen und zu lebenslanger Haft verurteilt.

© imago/STPP

„Ein starkes sexuelles Verlangen“: Mann wegen Mordes an Schwangerer zu lebenslanger Haft verurteilt

Der 33-jährige Robert P. muss lebenslang ins Gefängnis. Im Mai 2020 hatte er seine Bekannte erst vergewaltigt und dann mutmaßlich erwürgt.

Als die im achten Monat schwangere Frau tagelang nicht erreichbar war, schalteten ihre Mutter und ihre Schwester die Polizei ein. Beamte machten einen grausamen Fund in der Wohnung des Opfers in Prenzlauer Berg. Zehn Monate später hat das Landgericht einen 33-Jährigen zu lebenslanger Haft verurteilt. Robert P. wurde der Vergewaltigung und des Mordes schuldig gesprochen.

Nach erzwungenem Sex habe er die 31 Jahre alte Frau erwürgt, erdrosselt oder ihre Atemwege verlegt. Die genaue Todesursache sei ungeklärt. Der gelernte Anlagenmechaniker, der zuletzt als Transportfahrer arbeitete, war seit längerem mit der 31-Jährigen bekannt, ein Paar waren sie jedoch nicht. Am 4. Mai 2020 habe er sich in die Wohnung der Frau begeben, hieß es weiter im Urteil.

Der Angeklagte, der seit Jahren keine Partnerin hatte und als „Stubenhocker“ galt, habe die Frau vergewaltigt, so das Gericht. „Er hatte ein starkes sexuelles Verlangen.“ Die Leiche fanden Polizisten am 10. Mai – mehrschichtig in Decken und Tüchern gewickelt, mit einem Gürtel verschnürt „Wie ein Bündel, das man hätte tragen können.“ Er habe es in eine Ecke geschoben, in der Taschen und Beutel standen – zum Teil gefüllt mit Babykleidung.

Dann verschwand der Täter aus der Wohnung. Die Auswertung von Handy-Verbindungen führte auf die Spur des Angeklagten. P. wurde zunächst als Zeuge befragt, dann als Beschuldigter. DNA-Spuren, die an der Leiche sichergestellt wurden, belasteten ihn. Robert P. bestritt die Vorwürfe. Er sei zwar bei der 31-Jährigen gewesen und hätte mit ihr einen gemütlichen Abend verbracht, doch getötet habe er sie nicht.

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Er habe für zwei Stunden ihre Wohnung verlassen, um Drogen zu beschaffen. Als er zurückkehrte, habe sie tot auf der Couch gelegen. In Panik habe er die Leiche verpackt. Auch das Verhalten nach der Tat spreche gegen P., hieß es weiter. Akribisch und über Tage hinweg habe er versucht, Spuren zu verschleiern. Im Internet habe er nach Überzeugung des Gerichts auch nach Werkzeug gesucht, um die Leiche zu beseitigen.

Im Bettkasten in seinem Zimmer sei der Wohnungsschlüssel des Opfers entdeckt worden. Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Anklage. Die Verteidiger hatten Freispruch verlangt

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